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# taz.de -- Urteil des Landgerichts Oldenburg: Tierschützer:innen sollen Schad…
> Zwei Aktivist:innen dringen in einen Schlachthof ein, um die
> umstrittene CO₂-Betäubung von Schweinen zu filmen. Der Einbruch wird
> teuer für sie.
Bild: Vor der Schlachtung werden Schweinen mit hochkonzentriertem CO₂ betäub…
Oldenburg dpa | Nach einem Einbruch in einen Schlachthof müssen zwei
Aktivist:innen Schadenersatz zahlen. Weil sie das umzäunte Gelände ohne
Erlaubnis betreten hatten, müssten sie für den Schaden aufkommen, urteilte
das Landgericht Oldenburg. Den Tierschützer:innen war es darum
gegangen, [1][die in dem Betrieb genutzten Schlachtmethoden zu
dokumentieren und damit eine öffentliche Debatte anzuregen].
Eine der Aktivist:innen muss darüber hinaus auch Entschädigung zahlen,
weil sie die dort erstellten Aufnahmen von der Betäubung von Schweinen
veröffentlicht hat – dem anderen konnte die Beteiligung daran nicht
nachgewiesen werden.
[2][Der Kläger hatte seine Klage damit begründet, dass es nicht in der Hand
von Aktivist:innen liegen dürfe], Gesetze zu brechen, auch nicht für
investigative Zwecke. Einen Vergleich hatten die Beklagten abgelehnt. Ihre
Unterstützer bestärkten sie darin: [3][Schon zum Prozessauftakt und jetzt
auch zum Abschluss versammelten sich Tierschutzgruppen vor dem Gericht] und
dem Schlachthof, um ihre Solidarität zu bekunden.
Die Aktivist:innen waren im Frühjahr 2024 in den Betrieb in Lohne
(Landkreis Vechta) eingedrungen. Dort installierten sie Kameras, um die
Betäubung von Schweinen mit hochkonzentriertem CO₂ zu filmen. Auf den
Videos ist zu sehen, wie Schweine in eine Gondel getrieben und damit in
einen Schacht gefahren werden, um dort mit dem hochkonzentrierten Gas
betäubt zu werden. Dies ist eine gängige Schlachtmethode. Tierschutzgruppen
kritisieren sie als quälerisch: Die Schweine in den Videos reagieren mit
Panik, Schreien und Fluchtversuchen.
## Höhe des Schadenersatzes noch unklar
Nach Überzeugung des Gerichts ist eine Aktivistin dafür verantwortlich,
dass die [4][Organisation Animal Rights Watch das Material veröffentlicht]
hat. Ihrem Kollegen konnte die Verbreitung der Aufnahmen nicht nachgewiesen
werden. Beide müssen die Anwaltskosten tragen.
Der Betreiber des Schlachthofs und die beiden Aktivisten haben nun einen
Monat Zeit, um das Urteil anzufechten. Sollte es rechtskräftig werden, muss
in einem weiteren Verfahren die Höhe des Schadenersatzes festgelegt werden.
Der Betreiber des Schlachthofs fordert Geld in Höhe von rund 98.000 Euro.
16 Jul 2025
## LINKS
[1] /Forschung-soll-Schlachten-sanfter-machen/!6096435
[2] /Schlachter-verklagt-Tierrechtlerinnen/!6090208
[3] https://www.ariwa.org/events/mahnwache-landgericht-oldenburg/
[4] https://www.ariwa.org/co2-betaeubung-schweine/
## TAGS
Tierschutz
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