| # taz.de -- Machtmissbrauch vor Gericht: Kleiner Erfolg für #MeToo | |
| > Die Klage der Schauspielerin Merve Aksoy gegen einen Regisseur wird in | |
| > zweiter Instanz verhandelt. Aksoy enthält Schmerzensgeld für | |
| > Nacktaufnahmen. | |
| Bild: Protest auch auf dem Roten Teppich: Merve Aksoy bei der Eröffnung der Be… | |
| Berlin taz | Alles sei wie im Drehbuch abgelaufen. In der geprobten Szene | |
| ereignet sich ein Konflikt zwischen Vater und Tochter, bei dem es zu | |
| physischen Gewaltanwendungen kommt. So auch die Ohrfeige, die der Vater der | |
| Tochter verpasst. „Die habe ich mit einer Handbewegung nur angedeutet“, | |
| sagte der vorgeladene Zeuge am Freitagmittag vor dem Landesarbeitsgericht | |
| Berlin-Brandenburg. | |
| Die beschriebene Situation trug sich beim Casting der Schauspielerin Merve | |
| Aksoy zu – für einen Film, der im Jahr 2021 in der Türkei gedreht wurde und | |
| zwei Jahre später seine Premiere auf der Berlinale hatte. In der | |
| beschriebenen Szene spielte Aksoy die Tochter. Der Zeuge war nicht nur ihr | |
| Anspielpartner, sondern zugleich der Regieassistent des Films. | |
| Gänzlich anders sieht das Aksoy. Die Ohrfeige sei nicht angedeutet, sondern | |
| ausgeführt worden, entgegnete sie am Freitag hörbar aufgebracht. Und das | |
| mit einer Härte, die nicht nur eine rote Wange hinterließ, sondern auch | |
| eine der Gründe ist, wieso sie im Jahr 2023 vor das Berliner Arbeitsgericht | |
| zog und [1][Klage gegen den Regisseur] sowie die Produktionsfirma Zeitgeist | |
| mit Sitz in Berlin und Frankfurt erhob. | |
| Diese Klage wurde [2][in erster Instanz abgelehnt]. Ein Vergleich – eine | |
| Unterlassungserklärung und Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld – kam | |
| auf Ablehnung der Beklagten hin nicht zustande. Aksoy hat gegen das Urteil | |
| Berufung eingelegt, die am Freitag verhandelt wurde. | |
| Die Schauspielerin wirft der Gegenseite vor, dass entgegen vertraglicher | |
| Vereinbarungen Nacktaufnahmen verwendet wurden, zu denen sie gedrängt | |
| worden sei. Auf der Berlinale habe sie die Szenen erstmals gesehen. Zudem | |
| sei es in mehreren Szenen zu [3][Gewaltanwendung gekommen, die nicht | |
| „gespielt“ waren], wie Aksoy auch am Freitag bekräftigte. Bis heute sei sie | |
| davon traumatisiert. Die Gegenseite wies die Anschuldigungen in beiden | |
| Instanzen zurück. | |
| Keine ausreichenden Belege für Gewalt | |
| Nach rund drei Stunden erklärte die Vorsitzende Richterin die Verhandlung | |
| für beendet. Neben Aksoys Anspielpartner wurden keine weiteren der | |
| insgesamt fünf vorgeladenen Zeug:innen angehört. Das Urteil fiel am | |
| späten Nachmittag: Die Beklagten-Seite wird auf Unterlassung weiterer | |
| Verbreitung der Nacktaufnahmen verurteilt. Zudem muss sie ein | |
| Schmerzensgeld von 5.000 Euro an Aksoy zahlen. Als „fulminant“ bezeichnet | |
| der Anwalt der Schauspielerin, Ralf Burmester, das Urteil. | |
| Weitere Schmerzensgeldansprüche werden abgewiesen: Die vorgelegten | |
| Bildaufnahmen von Aksoys Verletzungen sowie das Videomaterial von Proben- | |
| und Drehaufnahmen allein seien nicht ausreichend, um darin eine | |
| vorsätzliche Ausübung von Gewalt zu erkennen. Um Anspruch auf | |
| Schmerzensgeld zu haben, muss sich der Vorsatz zudem über die Ausübung | |
| hinaus auf den eingetretenen Schaden erstrecken. Dieser Doppelvorsatz sei | |
| von Aksoy nicht vorgetragen worden, wie es im Urteilsbegründung heißt. | |
| 27 Jun 2025 | |
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| ## AUTOREN | |
| Nina Schieben | |
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