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# taz.de -- Machtmissbrauch vor Gericht: Kleiner Erfolg für #MeToo
> Die Klage der Schauspielerin Merve Aksoy gegen einen Regisseur wird in
> zweiter Instanz verhandelt. Aksoy enthält Schmerzensgeld für
> Nacktaufnahmen.
Bild: Protest auch auf dem Roten Teppich: Merve Aksoy bei der Eröffnung der Be…
Berlin taz | Alles sei wie im Drehbuch abgelaufen. In der geprobten Szene
ereignet sich ein Konflikt zwischen Vater und Tochter, bei dem es zu
physischen Gewaltanwendungen kommt. So auch die Ohrfeige, die der Vater der
Tochter verpasst. „Die habe ich mit einer Handbewegung nur angedeutet“,
sagte der vorgeladene Zeuge am Freitagmittag vor dem Landesarbeitsgericht
Berlin-Brandenburg.
Die beschriebene Situation trug sich beim Casting der Schauspielerin Merve
Aksoy zu – für einen Film, der im Jahr 2021 in der Türkei gedreht wurde und
zwei Jahre später seine Premiere auf der Berlinale hatte. In der
beschriebenen Szene spielte Aksoy die Tochter. Der Zeuge war nicht nur ihr
Anspielpartner, sondern zugleich der Regieassistent des Films.
Gänzlich anders sieht das Aksoy. Die Ohrfeige sei nicht angedeutet, sondern
ausgeführt worden, entgegnete sie am Freitag hörbar aufgebracht. Und das
mit einer Härte, die nicht nur eine rote Wange hinterließ, sondern auch
eine der Gründe ist, wieso sie im Jahr 2023 vor das Berliner Arbeitsgericht
zog und [1][Klage gegen den Regisseur] sowie die Produktionsfirma Zeitgeist
mit Sitz in Berlin und Frankfurt erhob.
Diese Klage wurde [2][in erster Instanz abgelehnt]. Ein Vergleich – eine
Unterlassungserklärung und Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld – kam
auf Ablehnung der Beklagten hin nicht zustande. Aksoy hat gegen das Urteil
Berufung eingelegt, die am Freitag verhandelt wurde.
Die Schauspielerin wirft der Gegenseite vor, dass entgegen vertraglicher
Vereinbarungen Nacktaufnahmen verwendet wurden, zu denen sie gedrängt
worden sei. Auf der Berlinale habe sie die Szenen erstmals gesehen. Zudem
sei es in mehreren Szenen zu [3][Gewaltanwendung gekommen, die nicht
„gespielt“ waren], wie Aksoy auch am Freitag bekräftigte. Bis heute sei sie
davon traumatisiert. Die Gegenseite wies die Anschuldigungen in beiden
Instanzen zurück.
Keine ausreichenden Belege für Gewalt
Nach rund drei Stunden erklärte Vorsitzende Richterin Schulze-Doll die
Verhandlung für beendet. Neben Aksoys Anspielpartner wurden keine weiteren
der insgesamt fünf vorgeladenen Zeug:innen angehört. Das Urteil fiel am
späten Nachmittag: Die Beklagten-Seite wird auf Unterlassung weiterer
Verbreitung der Nacktaufnahmen verurteilt. Zudem muss sie ein
Schmerzensgeld von 5.000 Euro an Aksoy zahlen. Als „fulminant“ bezeichnet
der Anwalt der Schauspielerin, Ralf Burmester, das Urteil.
Weitere Schmerzensgeldansprüche werden abgewiesen: Die vorgelegten
Bildaufnahmen von Aksoys Verletzungen sowie das Videomaterial von Proben-
und Drehaufnahmen allein seien nicht ausreichend, um darin eine
vorsätzliche Ausübung von Gewalt zu erkennen. Um Anspruch auf
Schmerzensgeld zu haben, muss sich der Vorsatz zudem über die Ausübung
hinaus auf den eingetretenen Schaden erstrecken. Dieser Doppelvorsatz sei
von Aksoy nicht vorgetragen worden, wie es im Urteilsbegründung heißt.
27 Jun 2025
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## AUTOREN
Nina Schieben
## TAGS
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Machtmissbrauch
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