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# taz.de -- Kabinett beschließt Lachgasverbot: Schluss mit lustig
> Lachgas wird als Partydroge immer beliebter. Ein neues Gesetz soll jetzt
> den Verkauf einschränken. Auch für K.-o.-Tropfen kommen neue Regeln.
Bild: Ist gar nicht mal so lustig: Lachgas wird zunehmend aggressiv auch bei j�…
Mit wenigen Klicks ist das „Starterkit Lachgas“ bestellt: Für etwa 30 Euro
bietet der Versandhandel zehn Kapseln an, die nur vermeintlich zum
Sahneschäumen genutzt werden sollen. Denn dazu gibt es einen „Cracker“, mit
dem man die Kapseln öffnen kann und einige bunte Luftballons, über die man
das Gas ein- und ausatmen kann, [1][für einen kurzen, intensiven Rausch.]
Für einen kleinen Aufpreis gibt es das Set sogar mit Geschmacksrichtung
Mango, Pfirsich oder Banane, Lieferung innerhalb von 24 Stunden, verspricht
der Anbieter. Eine Altersprüfung gibt es nicht, es genügt, ein Häkchen zu
setzen, das die Volljährigkeit bestätigt, alles kinderleicht.
Das soll sich bald ändern: Am Mittwoch hat das Bundeskabinett ein Verbot
von Lachgas als Partydroge beschlossen. „Gerade für Kinder und Jugendliche
ist der Konsum mit hohen gesundheitlichen Risiken verbunden“, erklärte
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU). „Die Folgen können
gravierend sein, etwa Gefrierverletzungen oder Bewusstlosigkeit – bis hin
zu bleibenden neurologischen Schäden“.
## Sprühsahne bleibt erlaubt
Die Abgabe von Lachgas an Kinder und Jugendliche soll demnach künftig
verboten sein. Zudem darf Lachgas nicht mehr über den Versandhandel und
Automaten verkauft werden. Der Verkauf von Kartuschen mit einer Füllmenge
von mehr als 8 Gramm soll verboten werden. Sprühsahne in Flaschen, für die
es nur wenige Gramm Lachgas braucht, bleibt erlaubt.
Das Lachgasverbot ist das erste Gesetz in Warkens Amtszeit. Neu ist das
Vorhaben aber nicht – schon Warkens Vorgänger Karl Lauterbach (SPD) hatte
an einer Regelung gearbeitet. Die Umsetzung scheiterte jedoch am
vorzeitigen Ende der Ampelkoalition. Doch es herrscht weitgehende Einigkeit
darüber, dass das Gesetz kommen soll. Einige Länder und Städte haben
bereits eigene Verbote verabschiedet.
[2][Konsument*innen, die Lachgas als Partydroge nutzen, atmen das Gas
über einen Luftballon mehrere Male ein und aus.] Es entsteht ein kurzer
Rausch, ein euphorisches Gefühl, viele müssen kichern oder lachen. Die
Kapseln sind seit Jahrzehnten frei verkäuflich – Sahnekapseln als
Partydroge sind kein neues Phänomen. Doch in den letzten Jahren haben
Hersteller und Verkaufsstellen begonnen, das Gas offensiver als Droge
anzubieten – in größeren Kapseln, fruchtigen Geschmacksrichtungen, mit
bunten Aufdrucken, in Kiosken und an Automaten.
Eine Umfrage des Frankfurter Centre for Drug Research von 2023 ergab, dass
17 Prozent der befragten Jugendlichen schon einmal Lachgas inhaliert haben,
6 Prozent von ihnen erst kürzlich. Der Lachgaskonsum habe zugenommen,
bestätigt auch Suchtforscher Timo Bonengel: „Es ist immer ein Problem, wenn
solche Substanzen besonders jugendfreundlich vermarktet werden.“
Akute Vergiftungen mit Lachgas sind selten. Wenn es jedoch häufig und über
einen längeren Zeitraum konsumiert wird, können Gehirn- und Nervenschäden
entstehen. Denn Lachgas hemmt in Blut- und Nervenzellen die Verwertung von
Vitamin B12, das eine wichtige Rolle etwa bei der Nerven- und Blutbildung
spielt. In einzelnen Fällen kann es zu dauerhaften Lähmungen kommen.
## Verbote auch für K.-o.-Tropfen
Auch der Verkauf der bislang frei verfügbaren chemischen Stoffe BDO und GBL
soll durch die Gesetzesänderung künftig eingeschränkt werden. Denn sie
können zur Herstellung von [3][geruch- und geschmackslosen K.-o.-Tropfen]
genutzt werden. Täter*innen geben diese unbemerkt, etwa in Getränke,
Betroffenen wird schwindelig, sie können bewegungsunfähig werden, das
Bewusstsein verlieren und später Gedächtnislücken haben. Täter*innen
nutzen die Wehrlosigkeit oftmals für Vergewaltigungen oder um ihre Opfer
auszurauben.
„Vermeintlich harmlose Industriechemikalien dürfen nicht länger missbraucht
werden“, erklärte Warken. Ausnahmen sind vorgesehen, solange ein Missbrauch
ausgeschlossen werden kann, denn die Chemikalien werden auch in der
Industrie genutzt. Das soll etwa dann der Fall sein, wenn die Menge des
Stoffes im fertigen Produkt sehr gering ist. So ist beispielsweise die
Verwendung von GBL in Nagellackentfernern weiter erlaubt.
Im Herbst soll das Gesetz verabschiedet werden und noch in diesem Jahr in
Kraft treten. Etwas Kritik kommt nur von der Opposition: „Wie bei anderen
Substanzen gilt auch bei Lachgas, dass Substanzverbote das Problem nicht
lösen“, sagt Ates Gürpinar, drogenpolitischer Sprecher der Linken. Es
brauche stattdessen konsequenten Jugendschutz und einen eng kontrollierten
Markt. Bei den K.-o.-Tropfen brauche es eher noch mehr Maßnahmen, wie etwa
Sicherheitskonzepte in den Clubs und mehr Aufklärung: „Wir reden hier von
einer Substanz, [4][die auch als Waffe eingesetzt wird]“, so Gürpinar.
Eigentlich müsste sie dann als solche behandelt werden. „Alle, insbesondere
Frauen und Queers, sollen sich beim Feiern sicher fühlen können.“
2 Jul 2025
## LINKS
[1] /Lachgaskonsum-bei-Jugendlichen/!6086130
[2] /Das-Lachgas-ist-zurueck/!5979179
[3] /Entscheidung-des-Bundesgerichtshofs/!6049395
[4] /K-o-Tropfen/!6081294
## AUTOREN
Luisa Faust
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