| # taz.de -- Klimaklage gegen RWE: Gericht glaubt nicht, dass Gutachter befangen… | |
| > Die Anwältinnen des Peruaners, der RWE verklagt, halten den | |
| > Gerichtsgutachter für befangen. Das Gericht weist den Antrag ab. | |
| Bild: Der vorsitzende Richter Rolf Meyer sieht keine Befangenheit beim Gutachter | |
| Hamm dpa | Im Fall der Klimaklage eines peruanischen Bauern gegen den | |
| Energiekonzern RWE hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einen | |
| Befangenheitsantrag des Klägers gegen einen Sachverständigen | |
| zurückgewiesen. Der Antrag hat damit keine Auswirkungen auf den geplanten | |
| Verkündungstermin am 28. Mai. | |
| Das Gericht nannte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mehrere Gründe | |
| für die Entscheidung, die am 15. Mai getroffen wurde. So sei der Antrag | |
| [1][nicht innerhalb der gesetzlichen Frist gestellt worden]. Dem Kläger | |
| seien sämtliche Gründe, auf die das Gesuch gestützt wurde, zudem | |
| [2][bereits vor den mündlichen Verhandlungsterminen Mitte März bekannt | |
| gewesen], sagte ein Gerichtssprecher. | |
| Auch könnten die vorgebrachten Umstände keine Befangenheit des Gutachters | |
| begründen. Laut Gericht hatte der Kläger angeführt, dass die | |
| RWE-Tochtergesellschaft RWE Nuclear seit 2001 insgesamt drei Überwachungs- | |
| und Prüfaufträge an das Ingenieurbüro des Gutachters vergeben hatte. | |
| Sämtliche Beauftragungen hätten im Zusammenhang mit dem Rückbau eines | |
| stillgelegten Kernkraftwerks gestanden. Beauftragt worden sei dabei ein | |
| Mitgesellschafter und Mitgeschäftsführer. Dieser habe die Tätigkeiten auch | |
| persönlich durchgeführt. Der Gutachter aus dem aktuellen Verfahren sei | |
| nicht zuständig und nicht involviert gewesen, stellte das Gericht fest. | |
| ## Gericht hat keine Zweifel an Neutralität des Gutachters | |
| Der Kläger hatte darüber hinaus aufgrund bestimmter Formulierungen bei der | |
| mündlichen Vorstellung des Gutachtens die Neutralität des Sachverständigen | |
| angezweifelt. Auch diesen Einwand ließ der zuständige Senat nicht gelten. | |
| In dem seit 2015 laufenden Zivilprozess will der Landwirt und Bergführer | |
| Saúl Lliuya erreichen, dass sich RWE an Kosten für Schutzmaßnahmen gegen | |
| eine mögliche Flutwelle durch den Gletschersee Palcacocha beteiligt. Er | |
| befürchtet, dass solch eine Flutwelle infolge der Erderwärmung etwa durch | |
| einen Gletscherabbruch oder einen sogenannten Felssturz ausgelöst werden | |
| und sein Haus in der Stadt Huaraz treffen könnte. | |
| ## Kläger: RWE trägt Mitverantwortung an Gefahr | |
| Nach Ansicht des Klägers trägt RWE eine Mitverantwortung an der Gefahr, | |
| weil das Unternehmen mit seinem Kraftwerkspark [3][große Mengen | |
| Treibhausgase erzeugt]. Der Kläger wird von der Stiftung Zukunftsfähigkeit | |
| und der Umweltorganisation Germanwatch unterstützt. RWE hält die Klage für | |
| rechtlich unzulässig. | |
| Mitte März hatten zwei Sachverständige ihr Gutachten in einer mündlichen | |
| Verhandlung vor dem OLG vorgestellt und Fragen beantwortet. Sie gehen nicht | |
| davon aus, dass in den nächsten 30 Jahren eine ernsthafte Beeinträchtigung | |
| des Hausgrundstücks des Klägers durch eine Überflutung oder eine | |
| Schlammlawine droht. | |
| Der Verkündungstermin war ursprünglich für den 14. April angesetzt worden. | |
| Wegen des Befangenheitsantrags wurde er dann auf den 28. Mai verlegt. | |
| 19 May 2025 | |
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