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# taz.de -- Fake-News über Berliner Polizistin: Springer-Zeitungen entschuldig…
> Keine Transfrau, keine Vergewaltigung mit Penispumpe: Boulevardblätter
> müssen komplett falsche Berichte über eine Berliner Polizistin
> richtigstellen.
Bild: „Keine dieser Behauptungen war zutreffend. Sie sind widerlegt“: „Bi…
Berlin epd/taz | Die Springer-Zeitungen Bild und B.Z. haben in prominenter
Form ihre falsche Berichterstattung über eine Berliner Polizistin
korrigiert. Am Donnerstag berichteten die beiden Boulevardblätter in ihren
Print- und Onlineausgaben an herausgehobener Stelle unter der Überschrift
„Richtigstellung Fall Judy S.“ in eigener Sache. Die B.Z. musste fast die
gesamte erste Seite dafür einräumen.
Im Text dazu heißt es jeweils, [1][die Redaktion sei sich bewusst, dass sie
Judy S. mit ihrer Berichterstattung großen Schaden zugefügt habe]. Dafür
bitte sie um Entschuldigung. Die Chefredakteurin der Bild, Marion Horn,
kündigte zudem Konsequenzen an.
Der Fall hatte in den vergangenen Wochen hohe Wellen geschlagen. Bild und
B.Z. hatten im November 2024 in mehreren aufeinanderfolgenden Berichten
unter anderem die Behauptung aufgestellt, die Polizistin Judy S., die sich
zu der Zeit als stellvertretende Gesamtfrauenvertreterin der Polizei Berlin
beworben hatte und schließlich auch gewählt wurde, sei in Wirklichkeit eine
Transfrau sei.
Mehr noch: Sie habe beim Sex in ihrer Wohnung zwei Männer unter Drogen
gesetzt und missbraucht, unter anderem mit einer Penispumpe. Die
[2][Springer-Zeitungen] schrieben dazu nun: „Keine dieser Behauptungen war
zutreffend. Sie sind widerlegt.“
## Berichte über „Rekordentschädigung“ für Polizistin
Auf Anfrage der Nachrichtenagentur epd verwies ein Sprecher des
Springer-Verlags in Berlin am Donnerstag [3][auf einen LinkedIn-Post von
Bild-Chefredakteurin Horn]. Darin heißt es: „Über Judy S. haben wir
komplett falsche Informationen verbreitet. Darum bitten wir die Beamtin am
17. April erneut – klar und öffentlich – um Entschuldigung.“ Man überne…
„Verantwortung. Persönlich und finanziell“, heißt es darin weiter.
Auf epd-Nachfrage, was das konkret bedeute, teilte der Sprecher mit:
„Darüber hinaus kommentieren wir keine redaktionellen Prozesse.“ Auch zur
Höhe einer möglichen Entschädigung wollte er sich nicht äußern.
Nach Informationen des Tagesspiegels zahlt die Zeitung der Betroffenen eine
„Rekordentschädigung“ von 150.000 Euro. Darauf habe sich die Zeitung mit
dem Anwalt von Judy S. in einem außergerichtlichen Vergleich geeinigt. Der
Anwalt habe den Vergleich bestätigt, habe sich aber nicht zu Details äußern
wollen, schrieb die Zeitung.
Der Deutsche Presserat hatte im März zwei Rügen für vorverurteilende
Berichte auf bild.de und in der B.Z. über den angeblichen Missbrauch durch
die angebliche Transfrau ausgesprochen. Die Berichte verstießen massiv
gegen den Persönlichkeitsschutz und die Unschuldsvermutung, erklärte das
Gremium.
17 Apr 2025
## LINKS
[1] https://www.bz-berlin.de/polizei/richtigstellung-fall-judy-s
[2] /Machtwechsel-bei-Welt-und-Politico/!6053287
[3] https://de.linkedin.com/posts/marion-horn-6454511a5_%F0%9D%97%95%F0%9D%97%9…
## TAGS
Axel Springer
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Polizei Berlin
Entschädigung
Presserat
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Elon Musk
Stefan Aust
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