| # taz.de -- Urteil wegen Verleumdung: Frau Faeser und die Fotomontagen | |
| > Der AfD-nahe Journalist Daniel Bendels verbreitete ein gefaktes Meme mit | |
| > der Innenministerin und wurde zu sieben Monaten Bewährungsstrafe | |
| > verurteilt. | |
| Bild: Wurde mit einer Foto-Montage verleumdet: Nancy Faeser (SPD) | |
| BERLIN taz Das Amtsgericht Bamberg hat Daniel Bendels, Chefredakteur der | |
| sehr AfD-nahen Online-Plattform Deutschland-Kurier, zu einer | |
| Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt. Bendels habe | |
| Innenministerin Nancy Faeser (SPD) mit einer Foto-Montage [1][verleumdet]. | |
| Kurz vor dem Holocaust-Gedenktag im Januar 2024 veröffentlichte das | |
| Innenministerium ein Foto mit Ministerin Nancy Faeser. Sie hält dabei ein | |
| Schild in die Kamera, auf dem „We remember“ steht. Einen Monat später | |
| veröffentlichte Bendels das Foto auf der X-Seite des Deutschland-Kuriers. | |
| Allerdings steht auf dem Schild nun etwas ganz anderes: „Ich hasse die | |
| Meinungsfreiheit“. Das Meme wurde damals über 13.000 Mal aufgerufen. | |
| Anfang Mai 2024 wurde Ministerin Faeser von der Kriminalpolizei über die | |
| Foto-Montage informiert. Ende des Monats stellte Faeser einen Strafantrag. | |
| Zudem bejahte die Staatsanwaltschaft Bamberg, in deren Bezirk Bendels | |
| wohnt, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung, sodass es auf den | |
| Strafantrag nicht angekommen wäre. | |
| Im November 2024 erließ eine Richterin des Amtsgerichts Bamberg einen | |
| Strafbefehl wegen Verleumdung einer Person des politischen Lebens nach | |
| Paragraf 188 Strafgesetzbuch. Bendels habe „bewusst unwahr“ versucht, den | |
| Eindruck zu erwecken, es gebe ein derartiges Foto. Damit habe er die | |
| Ministerin diffamiert. Die Amtsrichterin verhängte allerdings nur eine | |
| Geldstrafe in Höhe von 10.500 Euro (das waren 210 Tagessätze à 50 Euro). | |
| Bendels hätte aber bereits damit als vorbestraft gegolten. | |
| ## Richter hält Meme für Verleumdung | |
| Auf den EinspruchBendels verhandelte ein anderer Richter an diesem Montag | |
| über den Vorwurf. Auch er hielt das Meme für eine strafbare | |
| Politiker-Verleumdung. Den Einwand Bendels, dass es sich um Satire handele, | |
| ließ der Richter nicht gelten. Weder sei der Deutschland-Kurier ein | |
| Satire-Magazin, noch sei die Fotomontage ohne weiteres zu erkennen. | |
| Die Strafe fiel aber schärfer aus als im Strafbefehl: Statt einer | |
| Geldstrafe verhängte der Richter eine siebenmonatige Freiheitsstrafe, | |
| allerdings ausgesetzt zur Bewährung. Als Bewährungsauflage muss Daniel | |
| Bendels 1.500 Euro an die Kreisverkehrswacht Bamberg zahlen. Die | |
| schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor. | |
| Ein Kommentar in der Springer-Zeitung Die Welt hielt es für [2][„ein | |
| Erkennungszeichen von Diktaturen“,] wenn „Journalisten für satirische | |
| Regierungskritik womöglich hinter Gitter müssen.“ AfD-Rechtspolitiker | |
| Stephan Brander meinte: „Das Gericht sollte sich für dieses Urteil schämen, | |
| das nur dazu dienen soll, kritische Journalisten mundtot zu machen und | |
| pointierte Meinungsäußerungen zu kriminalisieren.“ Bendels selbst kündigte | |
| an: „Wir werden dieses Urteil nicht hinnehmen und uns mit allen | |
| juristischen Mitteln dagegen zur Wehr setzen.“ | |
| ## Aufhebung in der nächsten Instanz möglich | |
| Bendels hält Paragraf 188 für verfassungswidrig und hatte deshalb eine | |
| Vorlage des Falls beim Bundesverfassungsgericht beantragt. Dieser | |
| Einschätzung folgte das Amtsgericht allerdings nicht und verzichtete auf | |
| eine Vorlage in Karlsruhe. | |
| Es ist trotzdem gut möglich, dass die auf Paragraf 188 gestützte | |
| Verurteilung in der nächsten Instanz aufgehoben wird. Denn das Bayerische | |
| Oberste Landesgericht hat erst im März eine enge Auslegung der Norm | |
| angemahnt. Der Paragraf soll nur anwendbar sein, wenn ein „vernünftiger, | |
| durchschnittlicher Bürger“ aufgrund der Falschdarstellung an der Integrität | |
| der politischen Person zweifeln wird. Dass Faeser ein Schild mit dem Satz | |
| „Ich hasse die Meinungsfreiheit“ in die Kamera hält, wird wohl kein | |
| vernünftiger Mensch glauben. | |
| Doch auch ohne [3][den strafverschärfenden Paragrafen 188] entfällt nicht | |
| unbedingt die Strafbarkeit der Fotomontage. Denn die Verleumdung ist gemäß | |
| Paragraf 187 immer strafbar, auch wenn keine Politiker betroffen sind. Es | |
| droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. | |
| Die Strafbarkeit entfällt nur, wenn die Meinungs- oder Kunstfreiheit | |
| überwiegt. Dies könnte hier jedoch gut möglich sein, weil die | |
| kommunikativen Grundrechte ja nicht zuletzt der „Machtkritik“ dienen, so | |
| das Bundesverfassungsgericht. Ob die Kritik berechtigt oder gar geistreich | |
| ist, spielt juristisch keine Rolle. | |
| Anmerkung der Redaktion: In einer vorigen Version dieses Textes war der | |
| Name des Journalisten Daniel Bendels falsch geschrieben. Das ist | |
| korrigiert. | |
| 9 Apr 2025 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://www.spiegel.de/politik/deutschland/nancy-faeser-afd-naher-journalis… | |
| [2] https://www.welt.de/debatte/plus255891078/Haftstrafe-fuer-Faeser-Meme-Ein-U… | |
| [3] /Rentner-beleidigt-Habeck/!6046988 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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