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# taz.de -- Geplante Mineraliengewinnung: Sieg für norwegische Umweltschützer
> Was wiegt schwerer: Arbeitsplätze und Steuereinnahmen oder
> Gewässerschutz? Ein Gericht hat nun entschieden. Die Bedeutung geht über
> Norwegen hinaus.
Bild: Sunnfjord-Landschaft
Härnösand taz | Im Kampf gegen die Vermüllung eines Fjords haben
norwegische Umweltverbände nun richterliche Unterstützung bekommen. Der
EFTA-Gerichtshof in Luxemburg teilt ihre Auffassung, dass ein Zuwachs an
Arbeitsplätzen und Steuereinnahmen in einer Region kein „übergeordnetes
öffentliches Interesse“ darstelle. Also lässt sich damit im Sinne der
EU-Wasserrahmenrichtlinie auch keine Ausnahmegenehmigung für ein
Bergbauprojekt rechtfertigen, das den Zustand eines Gewässers
verschlechtert würde.
[1][Seit über zehn Jahren kämpfen Verbände und private Initiativen] dagegen
an, dass das Unternehmen Nordic Mining den Grubenabfall seiner lange
[2][geplanten Rutilgewinnung] im Førdefjord entsorgen dürfen soll – jetzt
haben sie neue Hoffnung.
„Wir freuen uns über diesen Erfolg auf ganzer Linie“, sagt Anwalt Amund
Noss der taz. Er vertritt die klagenden Verbände „Friends of the Earth
Norway“ und „Young Friends of the Earth“. Noss betont, die Einschätzung …
EFTA-Gerichtshofs habe Bedeutung über den konkreten Fall hinaus. Nun sei
für ganz Europa geklärt worden, wie der Begriff „übergeordnetes
öffentliches Interesse“ in der EU-Wasserdirektive zu interpretieren sei.
„Das ist eine gute Nachricht für den Gewässerschutz in Europa insgesamt und
ein guter Tag für die norwegische Umweltbewegung“, so Noss.
Aus der Einschätzung des Gerichts folgt aber auch, dass die Bedeutung von
kritischen Mineralen – in diesem Fall geht es um Rutil – unter gewissen
Umständen ein übergeordnetes öffentliches Interesse darstellen könne. Das
hatten auch die klagenden Umweltorganisationen vorausgesetzt. Der
EFTA-Gerichtshof machte nun aber deutlich, dass es nicht ausreicht, dies
theoretisch anzunehmen. Für jeden Fall einzeln müsse der Nachweis konkret
geführt werden, was im Fall des Førderfjord-Projekts nicht stattgefunden
habe, wie Noss sagt.
Im Gegenteil: Das Mineral-Argument wurde von der norwegischen Regierung,
die die erste Genehmigung für das Bergbauprojekt des Unternehmens Nordic
Mining schon 2016 erteilt hatte, erst viel später ins Spiel gebracht.
Ursprünglich argumentierte sie ausschließlich mit ökonomischen Vorteilen
für die Region.
## Export als Argument
Generell stellte das Gericht fest, dass der Mineralabbau seine Relevanz für
das Argument „übergeordnetes öffentliches Interesse“ verliert, wenn das
gewonnene Material nach außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums
exportiert werde.
Die Regierung hatte auch damit argumentiert, dass die soziale Entwicklung
einer von Abwanderung betroffenen Region als Argument für eine
Ausnahmeregelung gelten müsste. Das Gericht bestätigte zwar, dass
Abwanderung oder „soziale Not“ einer Region im Prinzip relevant sein
könnten. Die Region Sunnfjord könne aber kaum als bedürftige, abgelegene
Gegend beschrieben werden, hatte Noss schon im Oktober bei der Anhörung in
Luxemburg gesagt.
Die Umweltorganisationen hatten eine Klage in Oslo in erster Instanz
verloren, es sah keine Verletzung der EU-Vorgaben. Das angerufene
Berufungsgericht hatte den EFTA-Gerichtshof um eine Einschätzung gebeten –
er waltet über die Anwendung von EU-Rechts in den EWR-Ländern Norwegen,
Island und Liechtenstein. Das Urteil ist nicht bindend, es hat empfehlenden
Charakter. Aber: Wenn das Berufungsgericht der Argumentation nicht folge,
„geht es direkt zum Obersten Gerichtshof“, kündigte Anwalt Noss schon jetzt
an. Die Verhandlung ist für Juni geplant.
6 Mar 2025
## LINKS
[1] /Prozess-um-Umweltschutz/!6040058
[2] /Geplanter-Rutilabbau-in-Norwegen/!5836555
## AUTOREN
Anne Diekhoff
## TAGS
Umweltschutz
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gezogen.
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