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# taz.de -- Umstrittene Haustürgeschäfte: Wenn der Vertreter zweimal klingelt
> Haustürgeschäfte sind auch in Zeiten von Social Media noch üblich. Bei
> Verbraucher:innen sind sie unbeliebt – bei Unternehmen sieht es
> anders aus.
Bild: Lieber einmal genauer hinschauen – und Vertreter:innen nur öffnen, wen…
Berlin taz | Es klingelt am frühen Abend. Die beiden Menschen vor der Tür
weisen sich als Vertreter eines großen Stromkonzerns aus und fragen nach
einem Haushaltsmitglied. Sie sind freundlich und lassen sich schnell
abwimmeln. So sieht es im besseren Fall aus. Einen schlechteren schildert
ein Leser aus Wiesbaden der taz: Im Dezember habe ein Mann an seiner Tür
geklingelt, der sich als Mitarbeiter der Telekom ausgab. Er wolle im
Vorfeld eines bevorstehenden Umbaus der Leitungen den Router prüfen.
Vereinbart oder angekündigt sei der Termin nicht gewesen und der Vertreter
habe sich auch sehr hartnäckig gezeigt gegenüber Versuchen, ihm den Zutritt
zur Wohnung zu verweigern. Nur mit der Vereinbarung eines Ausweichtermins
sei er ihn losgeworden, so der Leser – und an dem Termin sei er selbst dann
einfach nicht zu Hause gewesen.
Was hier geschildert wird, ist kein Einzelfall. Vor Jahren waren es
Vermarktungsvertreter:innen für Staubsauger und Zeitschriften, die
an Haus- und Wohnungstüren klingelten und auf ein schnelles, allzu häufig
auch unüberlegtes Geschäft hofften. „Haustürgeschäfte“ wurde die Masche
genannt. Die Produkte haben sich gewandelt und der Name auch.
Direktmarketing oder Direktvertrieb heißt es heute, wenn
Vertreter:innen vor der Tür stehen. Aktuell besonders beliebter
Gegenstand des Direktvertriebs: Verträge für [1][Glasfaseranschlüsse].
„Haustürgeschäfte sind immer wieder ein Problem, gerade im Bereich
Telekommunikation“, sagt Julia Rehberg, Expertin für Verbraucherrecht und
Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale Hamburg.
In der Hansestadt gab es dem Beschwerdeaufkommen bei der
Verbraucherzentrale nach zu urteilen im vergangenen Jahr eine Welle an
Haustürgeschäften, die dem in Wiesbaden ähneln: Ein Vertriebler steht vor
der Tür und gibt an, nur eine technische Komponente des Internetanschlusses
prüfen zu wollen. Kommt es so weit, zieht er irgendwann die
Vertragsunterlagen für einen Glasfaseranschluss aus der Tasche. In der
Regel sind hier laut Rehberg Mitarbeitende von Subunternehmen unterwegs.
## Regeln für Vertreter:innen
Telekom-Sprecherin Stefanie Halle bezeichnet den Direktvertrieb als
„wichtigen Kanal, der Kundinnen und Kunden eine umfassende Beratung und
einen Service bei sich zu Hause bietet und daher sehr geschätzt wird“. Für
die Vertriebspartner gebe es klare Regeln. So müssten sie etwa
Telekom-Kleidung tragen und ein Autorisierungsschreiben der Telekom
bereithalten. Die Aussage, einen Router prüfen zu wollen, sei falsch, das
sei nicht Aufgabe der Direktvermarkter. „Wir werden die Vertriebsteams
intensiv nachschulen“, sagt Halle.
Verbraucherschützerin Rehberg weist darauf hin, dass die Subunternehmen
ihren Mitarbeitenden häufig Provisionen bei Abschlüssen zahlen würden. „Das
verleitet anscheinend manche Vertreter dazu, unlauter zu handeln“,
kritisiert sie. Rehberg spricht sich daher dafür aus, Besuche von
Vertreter:innen ohne vorherige Terminvereinbarung gar nicht mehr zu
erlauben.
Auch bei [2][Verbraucher]:innen sind die Haustürgeschäfte unbeliebt. In
einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) von 2020 gaben
98 Prozent der Befragten an, sie fänden das Format nicht geeignet für den
Abschluss von Verträgen oder das Kaufen von Waren. Rund jede:r zehnte
Befragte gab an, in den vorangegangenen 24 Monaten ungewollterweise einen
Vertrag an der Haustür abgeschlossen zu haben.
## 14 Tage für den Widerruf
Wer nach einem Kauf oder Vertragsabschluss an der Wohnungstür feststellt,
dass das Ganze doch nicht so gewünscht war, muss momentan schnell handeln.
14 Tage haben Kund:innen Zeit, den Abschluss zu widerrufen. Rehberg weist
darauf hin, dass diese Frist nicht etwa mit dem Erhalt eines Produktes –
zum Beispiel dem neuen Router – beginnt, sondern in der Regel mit
Vertragsabschluss.
Rehberg rät Verbraucher:innen dazu, Vertreter:innen ohne zuvor
vereinbarten Termin gar nicht erst in die Wohnung zu lassen. „Was man da
abschließt, werden nicht die besten Konditionen auf dem Markt sein.“ Vor
allem warnt sie davor, auf einem Tablet zu unterschreiben. Dort habe man
meist keinen Überblick über die Vertragsbedingungen – und auch nicht direkt
die Unterlagen zu Hause, um einen Widerspruch an den richtigen Empfänger
schicken zu können.
Habe man bereits unterschrieben und wolle den Vertrag doch nicht, solle man
schnellstmöglich widerrufen – und das aus Beweisgründen am besten per
Einschreiben. Den Vertreter, der vielleicht eine Visitenkarte hinterlassen
habe, anzurufen, reiche für einen Widerspruch nicht aus.
27 Jan 2025
## LINKS
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[2] /Verbraucherschutz/!t5009277
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Verbraucherschutz
Internet
Glasfaserkabel
Strompreis
Chemie
Chemikalien
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