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# taz.de -- Kritik am Antidiskriminierungsgesetz: Beauftragte sieht mehr Reform…
> Die EU hatte in Deutschland besseren Schutz vor Diskriminierung des
> Geschlechts angemahnt. Nun regiert die Regierung – nicht genug, sagt
> Ferda Ataman.
Bild: Fordert mehr Mut für eine Reform: Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda …
Berlin dpa | Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung,
Ferda Ataman, [1][kritisiert eine geplante Erweiterung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als unzureichend.] Die Bundesregierung
schaffe es nicht, ein klares Zeichen für den Schutz vor Diskriminierung zu
setzen, sagte Ataman der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Stattdessen wolle das Kabinett an diesem Mittwoch eine winzige Änderung am
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beschließen, um ein
Vertragsverletzungsverfahren der EU zu umgehen, so Ataman. „Das ist mutlos.
Die geplante Anpassung macht das Antidiskriminierungsrecht unnötig
kompliziert und dürfte nur wenigen Menschen helfen.“
## Besserer Schutz vor Diskriminierung wegen des Geschlechts
Konkret geht es um das im AGG festgeschriebene Diskriminierungsverbot. Dort
soll nun ausdrücklich festgehalten werden, dass eine Benachteiligung wegen
des Geschlechts unzulässig ist bei Gütern und Dienstleistungen, die der
Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, inklusive Wohnraum.
Bislang bezieht sich dieses Verbot „aus Gründen der Rasse oder wegen der
ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer
Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität“ nur auf
privatrechtliche Versicherungen und sogenannte Massengeschäfte.
Massengeschäfte sind nach dem AGG Geschäfte, die in der Regel ohne Ansehen
der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen
geschlossen werden. Das können zum Beispiel Telefontarife sein oder
Einkäufe im Supermarkt. Da Mietverträge bei Vermietern mit nicht mehr als
50 Wohnungen normalerweise nicht als Massengeschäfte gelten, greift hier
bisher kein besonderer Schutz.
## Brüssel verlangte Änderungen
Die Beschränkung des Diskriminierungsverbots auf Massengeschäfte hat die
Brüsseler EU-Kommission bemängelt und 2015 ein Verfahren wegen Verletzung
der EU-Verträge gegen Deutschland eingeleitet – allerdings nur bei
Diskriminierung wegen des Geschlechts. Und nur in diesem Bereich will die
Bundesregierung das AGG nun anpassen, womit sie auch Transpersonen besser
schützen will.
Ataman erklärte, es sei sinnvoll, die Rechte von Frauen zu stärken, die
beim Zugang zu Dienstleistungen und Gütern benachteiligt würden. „Es ist
aber fragwürdig, warum die Verbesserung nur für Diskriminierungen aufgrund
des Geschlechts gelten soll. So müsste ein Vermieter, der sich sexistisch
verhält, Konsequenzen fürchten – nicht aber derjenige, der sagt „Keine
Vermietung an Juden“ oder „Muslime“.“ Die Reform dürfe in dieser Form …
vom Bundestag verabschiedet werden.
Ataman forderte die von SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag
vereinbarte Reform des AGG ein. „Das deutsche Antidiskriminierungsrecht ist
im internationalen Vergleich sehr schwach. Konkret braucht es längere
Meldefristen im AGG, bessere Möglichkeiten, sich gegen Diskriminierung zu
wehren und ein Verbot von Diskriminierung durch Ämter, Behörden und die
Polizei. Nichts davon ist aktuell vorgesehen.“
9 Oct 2024
## LINKS
[1] /Brandbrief-fuer-Diskriminierungsschutz/!5992527
## TAGS
Ferda Ataman
Landesantidiskriminierungsgesetz
Bundesregierung
AGG
Ferda Ataman
Antidiskriminierungsstelle
antimuslimischer Rassismus
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