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# taz.de -- Klimaaktivist gewinnt vor Gericht: Polizei muss Räumung selbst zah…
> Die Polizei Berlin will für das Ablösen von der Straße Geld von der
> Letzten Generation. Geht nicht, finden Richter*innen in mindestens
> einem Fall.
Bild: Kleben gegen die Klimakrise: Protest der Letzten Generation
Berlin taz | Erst kleben, dann zahlen? Ein Aktivist der Klimaschutzgruppe
[1][Letzte Generation] hat dagegen geklagt, dass die [2][Polizei Berlin]
ihm das Ablösen von der Straße bei einer Sitzblockade mit festgeklebter
Hand in Rechnung gestellt hat – und hatte Erfolg.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab ihm recht, wie der Verein
Rückendeckung für eine aktive Zivilgesellschaft, der die Letzte Generation
rechtlich berät, am Freitag mitteilte. Das Gericht bestätigte die
Entscheidung gegenüber der taz.
Das Land Berlin muss den Gebührenbescheid über 241 Euro nun zurückziehen.
Bei der Letzten Generation gibt es Jubel. Denn: 1.300 solcher
Gebührenbescheide gebe es insgesamt, hieß es. Die Aktivist*innen sehen
sich darin bestätigt, dass die Polizei durch die Weitergabe der Kosten die
Versammlungsfreiheit beschneide. Sie hoffen, dass es nicht nur bei der
einen Rückzahlung bleibt.
## Bekommt die Letzte Generation 300.000 Euro zurück?
„Das Gericht befasste sich mit einem Präzedenzfall, der jedoch auf alle
weiteren Straßenblockaden der Letzten Generation in Berlin übertragbar
ist“, heißt es in einer Mitteilung von Rückendeckung für eine aktive
Zivilgesellschaft. Sie ist mit „Berlin muss 300.000 Euro an Letzte
Generation zurückzahlen“ betitelt.
Aber: Längst nicht alle Aktivist*innen sind formal gegen den
Gebührenbescheid vorgegangen. „Die vorangegangene Beschwerde ist jedoch die
Voraussetzung dafür, nun das Geld rückerstattet zu bekommen“, räumt der
Verein ein.
Beim Gericht heißt es sogar, die Entscheidung gelte nur für den Einzelfall.
„Andere Bescheide können ja auf einer ganz anderen Rechtsgrundlage
aufbauen“, sagte eine Sprecherin der taz. Dass wirklich 300.000 Euro an die
Letzte Generation oder ihre Mitglieder zurückfließen, ist also
unwahrscheinlich.
Der Streit vor Gericht zieht sich schon über mehr als ein Jahr. Schon im
vergangenen September [3][entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass die
Polizei die Gebühren zu Unrecht erhoben habe]. Die legte dagegen Beschwerde
ein, aber kassierte nun die finale Absage vom Oberverwaltungsgericht.
13 Sep 2024
## LINKS
[1] /Letzte-Generation/!t5833405
[2] /Polizei-Berlin/!t5037482
[3] /Keine-Gebuehren-fuer-Aktivistinnen/!5959743
## AUTOREN
Susanne Schwarz
## TAGS
Schwerpunkt Klimaproteste
Letzte Generation
Schwerpunkt Klimawandel
GNS
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Verzicht.
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