# taz.de -- Gegen großen Widerstand: Griechenland führt Homo-Ehe ein | |
> Das Parlament hat für die Homo-Ehe votiert. Griechenland wird erstes | |
> christlich-orthodoxes Land mit Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche | |
> Paare. | |
Bild: Szene aus Athen während der Gay Pride im Juni | |
ATHEN afp | Nach heftigen Diskussionen führt Griechenland die Homo-Ehe und | |
als erstes christlich-orthodoxes Land auch das Adoptionsrecht für | |
gleichgeschlechtliche Paare ein. Nach zweitägiger Debatte votierte das | |
Parlament in Athen am Donnerstag mit 176 Ja-Stimmen für die Reform, 76 | |
Abgeordnete stimmten dagegen und zwei weitere enthielten sich. Der | |
konservative Ministerpräsident Kyriakos Mitsotakis hatte die Homo-Ehe gegen | |
den Widerstand der Kirche sowie aus den Reihen seiner eigenen Partei | |
vorangetrieben. | |
Mit den 176 Ja-Stimmen der 245 anwesenden Abgeordneten wurde die für die | |
Reform notwendige einfache Mehrheit klar erreicht. „Das ist ein Meilenstein | |
für die Menschenrechte“, erklärte Mitsotakis nach dem Parlamentsvotum im | |
Onlinedienst X. Die Entscheidung spiegele „das heutige Griechenland wider: | |
ein fortschrittliches und demokratisches Land, das leidenschaftlich an den | |
europäischen Werten festhält“. | |
Die Reform verbessere „das Leben von einigen unserer Mitbürger deutlich, | |
ohne den anderen etwas wegzunehmen“, betonte der Regierungschef. Nach der | |
Parlamentsabstimmung feierten Dutzende Menschen vor dem Parlamentsgebäude, | |
indem sie Regenbogenflaggen schwenkten. „Dies ist ein Tag der Freude“, | |
erklärte die Organisation Regenbogenfamilien Griechenland im | |
Online-Netzwerk Facebook. | |
Sobald das neue Gesetz in Kraft gesetzt wird, wird Griechenland zum ersten | |
christlich-orthodoxen Land, das die Adoption für gleichgeschlechtliche | |
Eltern legalisiert. Weltweit war dies bislang in 36 Ländern möglich, | |
darunter 16 EU-Staaten. | |
Mit Kruzifixen gegen die Reform | |
Mitsotakis hatte Anfang Januar angekündigt, den Gesetzesentwurf ins | |
Parlament einzubringen – ungeachtet des Widerstands der einflussreichen | |
griechisch-orthodoxen Kirche. Noch am Sonntag hatten in Athen etwa 4.000 | |
Menschen mit Ikonen und Kruzifixen gegen die Reform demonstriert. | |
Die griechisch-orthodoxe Kirche machte vor dem Parlamentsvotum deutlich, | |
dass sie „vollkommen dagegen“ ist. Sie verurteilte, dass Kinder | |
gleichgeschlechtlicher Paare in einem „Umfeld der Verwirrung“ aufwüchsen. | |
Kirchenoberhaupt Erzbischof Hieronymos II. kritisierte die Reform als „neue | |
Realität, die nur den sozialen Zusammenhalt des Vaterlands korrumpieren | |
soll“. | |
Auch in Mitsotakis' Partei Nea Dimokratia gab es Kritik und Bedenken. Die | |
linke Oppositionspartei Syriza und andere kleinere Parteien unterstützten | |
die Reform jedoch. | |
Mitsotakis hatte die Reform nach seiner Wiederwahl für eine zweite | |
vierjährige Amtszeit im Juni versprochen. Unter der linksgerichteten | |
Syriza-Regierung hatte Griechenland 2015 als eines der letzten Länder in | |
der Europäischen Union [1][eingetragene Partnerschaften für | |
gleichgeschlechtliche Paare] eingeführt. Damit wurden Eigentums- und | |
Erbansprüche geregelt, aber kein Adoptionsrecht eingeräumt. | |
Weiter kein Recht auf künstliche Befruchtung | |
Seit 1946 ist es in Griechenland Einzelpersonen erlaubt, Kinder zu | |
adoptieren. Eine gleichberechtigte Adoption durch gleichgeschlechtliche | |
Paare war jedoch nicht vorgesehen. | |
In Fällen, in denen ein Partner oder eine Partnerin eines | |
gleichgeschlechtlichen Paares an der Zeugung des Kindes beteiligt war, war | |
bislang nur dieser oder diese erziehungsberechtigt. Nicht-leibliche | |
Elternteile durften daher etwa nicht mit entscheiden, welche medizinische | |
Behandlung ihre Kinder erhalten. Wenn das leibliche Elternteil starb, | |
konnte der Staat dem anderen Elternteil die Kinder wegnehmen. | |
Außerdem erbten Kinder nicht automatisch von ihren nicht-leiblichen | |
Elternteilen. Bei Kindern von schwulen Paaren musste bislang die leibliche | |
Mutter namentlich im Geburtsregister eingetragen werden. Auch nach | |
Inkrafttreten der Reform haben gleichgeschlechtliche Paare anders als | |
heterosexuelle Paare und alleinstehende Frauen weiterhin kein Recht auf | |
künstliche Befruchtung. Auch die Dienste einer Leihmutter dürfen sie nicht | |
für die Austragung ihrer Kinder in Anspruch nehmen. | |
16 Feb 2024 | |
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