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# taz.de -- Urteil zu Brandanschlag auf Synagoge: Ein Zeichen gegen Judenhass
> Nach einem Brandanschlag auf die Ulmer Synagoge wurde ein 47-jähriger
> verurteilt. Der Richter geht von einem antisemitischen Motiv aus.
Bild: Dem Angeklagten werden im Landgericht Ulm die Handschellen abgenommen
Der Sachschaden war überschaubar, aber die Schockwirkung des Anschlags
nicht zu unterschätzen. Im Sommer 2021 hatte ein Mann versucht, die Ulmer
Synagoge mit Benzin zu entzünden. Jetzt hat das Landgericht Ulm ein
deutliches Urteil gefällt: Zwei Jahre und neun Monate muss der 47-jährige
Mann, der die Tat gestanden hat, ins Gefängnis. Wegen [1][schwerer
Brandstiftung und gemeinschädlicher Sachbeschädigung].
Überwachungskameras zeigen, wie ein Mann mit Kapuze und weißen Turnschuhen
einen Blech-Kanister mit Benzin an der Südwand der Synagoge ausschüttet und
entzündet. Das Gebäude geriet dabei nicht in Brand. Ein Polizist konnte die
Flammen mit einem Feuerlöscher löschen. Allerdings entstanden Brandflecken
und ein Fenster wurde durch Ruß verschmutzt. Der Sachschaden betrug mehrere
tausend Euro.
Der Rabbiner der [2][Ulmer Synagoge], Shneur Trebnik, hatte vor Gericht
über den weitaus größeren Schaden gesprochen: die Angst und Verunsicherung,
die der Anschlag in der Gemeinde ausgelöst hatte.
Nach dem Anschlag hatte die Polizei Bilder der Überwachungskamera
veröffentlicht, woraufhin die Ermittler viele Hinweise aus der Bevölkerung
erhalten hatten. Bis sie den mutmaßlichen Täter festnehmen konnten,
vergingen dennoch Monate.
## Kein Zweifel an Schuldfähigkeit
Der zuvor in Ulm lebende Mann, den sie ermittelt hatten, war in die Türkei
ausgereist. Und die lehnt die Auslieferung von eigenen Staatsangehörigen
ab. So musste die Staatsanwaltschaft mit einer Festnahme warten, bis der
Mann im Juli vergangenen Jahres wieder nach Deutschland kam. Noch am
Flughafen Stuttgart wurde er festgenommen.
Das Gericht hatte nach Aussagen von Freunden und Angehörigen über den
psychischen Zustand des Mannes ein Gutachten erstellen lassen. Dieses lässt
keine Zweifel an der Schuldfähigkeit des Mannes. Laut Gutachten habe er mit
der Tat ein Zeichen setzen wollen. Er habe sich viele Gedanken darüber
gemacht, wie die Palästinenser, vor allem die Kinder, unter der Situation
in Israel leiden. Das Feuer habe zeigen sollen, wie schnell „so etwas“
passieren könne. Aber jemandem schaden hätte er nicht gewollt.
Später im Verfahren hatte er versucht, sich zu entschuldigen, und
behauptet, nicht gewusst zu haben, dass es sich bei dem Gebäude um eine
Synagoge handelt. Eine Einlassung, der weder Gericht noch
Staatsanwaltschaft Glauben schenkte.
Die Verteidigung hatte für eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen plädiert.
Der Angeklagte sei freiwillig nach Deutschland zurückgekehrt, obwohl er
wusste, was ihm vorgeworfen wird. Auch seien die Ermittler bei der
Durchsuchung seiner Wohnung in Ulm auf keine weiteren Hinweise einer
antisemitischen Einstellung gestoßen.
Das Gericht folgte mit seinem Strafmaß dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft.
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter sagte, bei der
Urteilsbegründung: „Es war eine antisemitisch motivierte Tat.“ Das Urteil
sei auch als [3][Zeichen gegen Antisemitismus und Judenhass in Deutschland]
zu verstehen.
16 Jan 2024
## LINKS
[1] /Angriff-auf-Synagoge-in-Ulm/!5776553
[2] /Juedisches-Leben-in-Deutschland/!5954949
[3] /Antisemitismusbeauftragter-ueber-Proteste/!5981025
## AUTOREN
Benno Stieber
## TAGS
Antisemitismus
Brandanschlag
Synagoge
Gerichtsentscheid
Kriminalität
Antisemitismus
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ein Unbekannter eine Flüssigkeit vor dem Gebäude verteilt und angezündet
hat.
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