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# taz.de -- Die Wahrheit: Haschpflanzen bis 1.493 Meter Höhe
> Endlich sind die neuen Regeln zur Legalisierung von Cannabis komplett.
> Eine Übersicht für alle neugierigen und nachwachsenden Haschis.
Vorbei sind die Zeiten von Verbotspolitik und Spießrutenlauf, die Ampel
zeigt sich effektiv und handlungsfähig. Denn: Deutschland legalisiert
Cannabis. Also fast.
Selbstverständlich gilt Cannabis nach wie vor als Suchtgift, wie der
Sprecher der Bundesregierung am Dienstag auf einer Pressekonferenz in
Berlin bei der Vorstellung der endgültigen Regeln für den legalen
Cannabiskonsum betonte. Aber der Gebrauch wird künftig straffrei gestellt.
Überall. Also nahezu überall. In Fußgängerzonen darf zwischen 7 und 20 Uhr
nicht gekifft werden. In Parkhäusern, Tankstellen und Tiefgaragen ist
Kiffen dagegen zwischen 6.30 und 22 Uhr obligatorisch. Ziel: den
penetranten Benzingeruch übertünchen. Allfällig auftretende Explosionen von
Benzinluftgemisch sind mit einem korrekten „Boah!“ zu kommentieren.
Sonst aber darf jede und jeder Hanfprodukte konsumieren und besitzen. Also
fast jeder. Männliche Personen, die älter als 21 Jahre sind, dürfen 25
Gramm mit sich führen. Sofern sie keine Linkshänder sind oder ein Konto auf
den Cayman Islands besitzen. Weibliche Personen mit Juristen in der
Familie, Migrationserfahrung – dazu zählen auch Fernreisen im Billigflieger
– oder der Berechtigung zur Haltung eines Hundes oder eines Weberknechts,
dürfen bis zum vollendeten 50. Lebensjahr nur 23,5 Gramm besitzen. Bei
Geburt eines Kindes erhöht sich die Menge auf 24 Gramm, bei jedem weiteren
Kind um 0,2 Gramm. Fünf Kinder können gegen ein Hotel eingetauscht werden.
In den oft erwähnten „Cannabis-Clubs“ dürfen an real existierende Personen
täglich maximal 50 Gramm Haschisch ausgegeben werden. Avatare und
Influencer erhalten dieselbe Menge in MegaByte. Kinder sind natürlich
besonders schützenswert, deshalb erfolgt die Abgabe an die Kleinen unter 12
Jahren ausschließlich durch die Eltern in Form von Haschkeksen. Bei Bedarf
kann von den gesetzlichen Erziehungsberechtigten zusätzlich ein
Intensivgespräch über Suchtprävention inklusive Zuführung von 2,5 Litern
Bier (Pils) in jeden Elternteil gebucht werden.
## Wuchshöhe bundeslandabhängig
Social-Media-Abhängigen ist in einem Modellversuch die Mitführung von 100
Instagramm erlaubt. Wobei es aber verboten ist, diese anzusehen. Wichtig
sind allerdings auch die Regelungen für den Eigenanbau: Hier ist die Anzahl
der Pflanzen auf drei begrenzt. Dabei variiert die zugelassene Wuchshöhe
der Pflanzen im Ländervergleich stark: So dürfen sie in Baden-Württemberg
die Höhe des Feldbergs im Schwarzwald (1.493 Meter) nicht überschreiten, in
Niedersachsen dagegen müssen die Pflanzen bereits ab 150 Zentimeter gekappt
werden, um das Landschaftsbild nicht zu stören. Die drei erlaubten Pflanzen
müssen ausschließlich weiblich sein. Männliche Pflanzen gelten als toxisch.
So viel Freiheit kann letztlich nicht völlig unreguliert bleiben, weshalb
das THC von den Behörden pro Pflanze ab einem Wert von 20 Prozent durch TBC
ersetzt werden soll. Auf die Sinnhaftigkeit dieser
Lungengesundheitsmaßnahme angesprochen, zog der Regierungssprecher nur an
seiner mitgeführten Rauchware: „Sie glauben nicht, wie egal mir das alles
ist!“ Womit ja alles klar wäre. Also fast.
30 Aug 2023
## AUTOREN
Severin Groebner
## TAGS
Bundesministerium für Gesundheit
Cannabis
Drogen
Asylpolitik
Kolumne Die Wahrheit
Olympischer Sport
Ostern
Lady Gaga
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