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# taz.de -- Urteil gegen Ex-„Bild“-Chefredakteur: Julian Reichelt verliert …
> In einem Blog war die Journalistin Janka Kluge bewusst als „biologischer
> Mann“ bezeichnet worden. Ein Gericht hat Reichelt nun die Wortwahl
> verboten.
Bild: Es läuft nicht so richtig rund für Julian Reichelt, er hat den Rechtsst…
Frankfurt am Main afp | Ein vom ehemaligen Bild-Chefredakteur Julian
Reichelt verantworteter Blog darf die Journalistin Janka Kluge einer
Gerichtsentscheidung zufolge nicht als „biologischen Mann“ oder „Mann“
bezeichnen. Die Bezeichnung sei in ihrem Gesamtkontext bewusst
verunglimpfend und persönlichkeitsrechtsverletzend, teilte das Landgericht
Frankfurt am Main am Donnerstag mit. Es wies damit Reichelts Widerspruch
gegen eine einstweilige Verfügung ab. (Az.: 2-03 O 149/23)
In dem Blog war im Februar ein Artikel veröffentlicht worden, in dem Kluge
zunächst als „Transfrau“, später aber als „biologischer Mann“ und „…
60-jähriger Mann“ bezeichnet wurde. Ausgangspunkt des Texts war die
finanzielle Unterstützung einer gemeinnützigen Stiftung für Kluge bei einem
Rechtsstreit zwischen ihr und einer Biologin. Dabei wurde Kluge abgemahnt,
weil sie die Frau in einem Tweet falsch zitiert hatte. [1][Das Landgericht
gab einem Eilantrag Kluges gegen Reichelts Blog im März statt.] Diese
Entscheidung bestätigte das Gericht nun.
Eine scharfe und aggressive Sprache sei im Rahmen der freien Rede
prinzipiell erlaubt, urteilten die Richter. Im Gesamtkontext des
veröffentlichten Texts könne die Äußerung „über 60-jähriger Mann“ jed…
nicht als bloße neutrale Feststellung des biologischen Geschlechts
verstanden werden. Die Wortwahl sei ein bewusstes Stilmittel, um einen
plakativen Kontrast zur jungen Biologin herzustellen und Kluge als
frauenhassenden Mann darzustellen.
Kluge bekam auch in einem weiteren Fall am Donnerstag Recht: Sie ging
gerichtlich gegen einen weiteren Blog vor, verzichtete jedoch auf
Unterlassungsansprüche. Daraufhin wurde auf dem Blog ein Artikel mit der
Überschrift: „Versuchte Abmahnung gegen Ansage: Totalitär tickende Transe
zieht den Schwanz ein“ veröffentlicht. Im April war Kluge mit einer
Unterlassung erfolgreich. Auch diese Entscheidung wurde nun bestätigt.
## Persönlichkeitsrecht verletzt
Zwar sei die Grenze der Schmähkritik nicht überschritten, Kluges
Persönlichkeitsrecht sei aber verletzt worden, urteilten die Richter. Das
Wort „Transe“ sei umgangssprachlich abwertend und kein neutrales Kurzwort
für einen transsexuellen Menschen. Durch das Attribut „totalitär tickend“
werde die Äußerung noch verstärkt. Die Komponente „zieht den Schwanz ein“
stelle eine Assoziation zum männlichen Geschlechtsteil her und richte den
Fokus auf die Frage seines Nichtvorhandenseins bei Kluge.
In einem dritten Fall scheiterte eine andere Transfrau bei einer
Unterlassungsklage. Die Aktivistin für Transrechte hatte auf Twitter zur
Unterstützung für das Selbstbestimmungsgesetz aufgerufen, mit dem der
Geschlechtseintrag beim Standesamt geändert werden kann. Die
Antragsgegnerin veröffentlichte einen Kommentar mit dem Zusatz
„#DubistEinMann“.
Die Kammer sah in diesem Kommentar eine Meinungsäußerung, weil der wertende
Charakter im Vordergrund stehe. „#DubistEinMann“ beinhalte weder eine
Schmähkritik noch eine Beleidigung. Der Kommentar sei im Kontext der
gesellschaftlichen Auseinandersetzung über den Entwurf des
Selbstbestimmungsgesetzes veröffentlicht worden. Das Schlagwort
„#DubistEinMann“ sei auch zuvor schon auf Twitter benutzt worden. Das Wort
„du“ beziehe sich in diesem Fall nicht auf ein bestimmtes Individuum.
7 Jul 2023
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[1] /Klage-gegen-Julian-Reichelts-Medienfirma/!5940771
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bezeichnet hat.
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