# taz.de -- Urteil gegen Ex-„Bild“-Chefredakteur: Julian Reichelt verliert … | |
> In einem Blog war die Journalistin Janka Kluge bewusst als „biologischer | |
> Mann“ bezeichnet worden. Ein Gericht hat Reichelt nun die Wortwahl | |
> verboten. | |
Bild: Es läuft nicht so richtig rund für Julian Reichelt, er hat den Rechtsst… | |
FRANKFURT AM MAIN afp | Ein vom ehemaligen Bild-Chefredakteur Julian | |
Reichelt verantworteter Blog darf die Journalistin Janka Kluge einer | |
Gerichtsentscheidung zufolge nicht als „biologischen Mann“ oder „Mann“ | |
bezeichnen. Die Bezeichnung sei in ihrem Gesamtkontext bewusst | |
verunglimpfend und persönlichkeitsrechtsverletzend, teilte das Landgericht | |
Frankfurt am Main am Donnerstag mit. Es wies damit Reichelts Widerspruch | |
gegen eine einstweilige Verfügung ab. (Az.: 2-03 O 149/23) | |
In dem Blog war im Februar ein Artikel veröffentlicht worden, in dem Kluge | |
zunächst als „Transfrau“, später aber als „biologischer Mann“ und „… | |
60-jähriger Mann“ bezeichnet wurde. Ausgangspunkt des Texts war die | |
finanzielle Unterstützung einer gemeinnützigen Stiftung für Kluge bei einem | |
Rechtsstreit zwischen ihr und einer Biologin. Dabei wurde Kluge abgemahnt, | |
weil sie die Frau in einem Tweet falsch zitiert hatte. [1][Das Landgericht | |
gab einem Eilantrag Kluges gegen Reichelts Blog im März statt.] Diese | |
Entscheidung bestätigte das Gericht nun. | |
Eine scharfe und aggressive Sprache sei im Rahmen der freien Rede | |
prinzipiell erlaubt, urteilten die Richter. Im Gesamtkontext des | |
veröffentlichten Texts könne die Äußerung „über 60-jähriger Mann“ jed… | |
nicht als bloße neutrale Feststellung des biologischen Geschlechts | |
verstanden werden. Die Wortwahl sei ein bewusstes Stilmittel, um einen | |
plakativen Kontrast zur jungen Biologin herzustellen und Kluge als | |
frauenhassenden Mann darzustellen. | |
Kluge bekam auch in einem weiteren Fall am Donnerstag Recht: Sie ging | |
gerichtlich gegen einen weiteren Blog vor, verzichtete jedoch auf | |
Unterlassungsansprüche. Daraufhin wurde auf dem Blog ein Artikel mit der | |
Überschrift: „Versuchte Abmahnung gegen Ansage: Totalitär tickende Transe | |
zieht den Schwanz ein“ veröffentlicht. Im April war Kluge mit einer | |
Unterlassung erfolgreich. Auch diese Entscheidung wurde nun bestätigt. | |
## Persönlichkeitsrecht verletzt | |
Zwar sei die Grenze der Schmähkritik nicht überschritten, Kluges | |
Persönlichkeitsrecht sei aber verletzt worden, urteilten die Richter. Das | |
Wort „Transe“ sei umgangssprachlich abwertend und kein neutrales Kurzwort | |
für einen transsexuellen Menschen. Durch das Attribut „totalitär tickend“ | |
werde die Äußerung noch verstärkt. Die Komponente „zieht den Schwanz ein“ | |
stelle eine Assoziation zum männlichen Geschlechtsteil her und richte den | |
Fokus auf die Frage seines Nichtvorhandenseins bei Kluge. | |
In einem dritten Fall scheiterte eine andere Transfrau bei einer | |
Unterlassungsklage. Die Aktivistin für Transrechte hatte auf Twitter zur | |
Unterstützung für das Selbstbestimmungsgesetz aufgerufen, mit dem der | |
Geschlechtseintrag beim Standesamt geändert werden kann. Die | |
Antragsgegnerin veröffentlichte einen Kommentar mit dem Zusatz | |
„#DubistEinMann“. | |
Die Kammer sah in diesem Kommentar eine Meinungsäußerung, weil der wertende | |
Charakter im Vordergrund stehe. „#DubistEinMann“ beinhalte weder eine | |
Schmähkritik noch eine Beleidigung. Der Kommentar sei im Kontext der | |
gesellschaftlichen Auseinandersetzung über den Entwurf des | |
Selbstbestimmungsgesetzes veröffentlicht worden. Das Schlagwort | |
„#DubistEinMann“ sei auch zuvor schon auf Twitter benutzt worden. Das Wort | |
„du“ beziehe sich in diesem Fall nicht auf ein bestimmtes Individuum. | |
7 Jul 2023 | |
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