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# taz.de -- Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft: Der Uni-Nachwuchs strampelt…
> Das neue Wissenschaftszeitgesetz kommt den Hochschulen zu sehr entgegen.
> Diese werden junge Mitarbeiter:innen weiter hängen lassen, nur etwas
> kürzer.
Bild: Erstsemester-Begrüßung an der Universität Köln
Wieder eine gescheiterte Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes? Mit
dem nun veröffentlichten Referentenentwurf hat das Wissenschaftsministerium
weitestgehend die Position der Hochschulleitungen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen übernommen. Diese wollen, bei allen
Lippenbekenntnissen zu einer Verbesserung der [1][Situation des
wissenschaftlichen Personals], möglichst wenig an den bestehenden
Rahmenbedingungen ändern.
Dass die [2][Hochschulen] Beschäftigte nach der Promotion nun über vier
statt sechs Jahre bedingungslos befristet beschäftigen dürfen, wird sie
nicht dazu bewegen, die bestehenden Personalstrukturen zu verändern. Sie
werden weiterhin versuchen, sich durchzumogeln, da sie sich mit ihren
kleinteiligen Machtstrukturen in einer Lock-in-Situation befinden, die ohne
eine Änderung der Rahmenbedingungen nicht aufzulösen ist.
Die nun vorgeschlagene Aufteilung einer an sich schon willkürlichen Grenze
der Postdoc-Befristung von sechs Jahren auf vier Jahre Orientierung und
zwei Jahre Bewährung ergibt auch inhaltlich keinen Sinn. Ist ein Zeitraum
von vier Jahren wirklich zur beruflichen Orientierung geeignet oder nicht
doch einfach befristete Arbeitszeit? Welche Ziele sollen innerhalb der
folgenden kurzen zwei Jahre erreicht werden?
## Hochschulen übernehmen keine Verantwortung
Im Zweifelsfall wird sich die Verantwortungslosigkeit, die zum großen Teil
an den Hochschulen herrscht, nun von zwölf auf zehn Jahre verkürzen. Die
[3][Nachwuchswissenschaftler:innen] werden alles Mögliche machen und
machen müssen, und dennoch weiterhin ungewissen Anschlusschancen
hinterherrennen.
Nach den vier Jahren Postdoc-Beschäftigung werden die Hochschulen weiterhin
keine Verantwortung übernehmen, sondern wie bisher versuchen, auf der
Grundlage von Drittmitteln und von Landeshochschulgesetzen weiter zu
befristen oder die Wissenschaftler:innen, die bis dahin überwiegend nicht
zur Professur gelangt sind, eben nicht weiterzubeschäftigen.
9 Jun 2023
## LINKS
[1] /Arbeitsbedingungen-an-Unis/!5939173
[2] /Chancengleichheit-an-Unis/!5934857
[3] /GEW-zur-Wissenschaftlerfoerderung/!5922687
## AUTOREN
Mathias Kuhnt
## TAGS
Hochschule
Wissenschaft
Arbeitsbedingungen
Bettina Stark-Watzinger
prekäre Beschäftigung
Hochschule
Wissenschaft
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