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# taz.de -- Keine propalästinensische Demonstration: Verbot bestätigt
> Propalästinensische Demonstration am 20. Mai bleibt verboten.
> Verwaltungsgericht bestätigt Entscheidung der Polizei. Antrag der
> Anmelder erfolglos.
Bild: Bei einer früheren Demonstration: Palästinensische Gruppen mit Palästi…
Berlin taz | Die für Samstag angemeldete zentrale Demonstration zum
Gedenken an den 75. Jahrestag der Nakba sowie für Versammlungsfreiheit ist
nun auch vom Berliner Verwaltungsgericht untersagt worden. Der Eilantrag
des Rechtsanwalts des Anmelders, Ahmed Abed, das am Mittwochabend erlassene
Verbot der Polizei aufzuheben, wurde am Freitagnachmittag zurückgewiesen.
Nach Angaben von Gerichtssprecherin Anna von Oettingen bezeichnete das
Verwaltungsgericht die Gefahrenprognose der Polizei als in vollem Umfang
gerechtfertigt.
„Demonstration für das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit
zum 75. Jahrestag der Nakba“ lautete das Motto der Demonstration, die für
den 20. Mai in Berlin-Neukölln mit bis zu 1000 Teilnehmenden angemeldet
worden war. Unterstützt wird die Anmeldung der #Nakba75-Kampagne von der
Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost, Palästina Spricht und
Linke Neukölln.
Das Verbot der Polizei sei wenig überraschend, sagte Rechtsanwalt Abed zur
taz. Seit geraumer Zeit werden [1][propalästinensische Versammlungen in
Berlin verboten.] Die Verbotsbegründungen sind nahezu gleich. Es sei mit
volksverhetzenden, antisemitischen und gewaltherrlichenden Ausrufen zu
rechnen sowie mit Gewalttätigkeiten, begründete die Polizei das aktuelle
Verbot. Die Gefahrenprognose basiere „auf Erfahrungen der vergangenen Jahre
und der jüngeren Vergangenheit und weitergehenden Erkenntnissen“.
In der ausführlichen Verbotsverfügung der Polizei, die der taz vorliegt,
wird das Verbot mit der „aktuellen, sicherheitsrelevanten angespannten Lage
in Nahost“ begründet. Bei „hiesigen Bevölkerungsteilen mit
palästinensischem Hintergrund“ führe das „zu einer erheblichen
Emotionalisierung“. Frühere Versammlungen, die während vergleichbarer Lagen
in Nahost in Berlin durchgeführt worden seien, hätten zwar gezeigt, dass
die jeweilige Versammlungsleitungen „grundsätzlich bemüht waren, Konflikte
mit den Sicherheitsbehörden zu verhindern, allerdings keinerlei Einfluss
insbesondere auf das Agieren emotionalisierter, aktionsorientierter
Heranwachsender hatten oder nehmen wollten“.
Das diesjährige Motto zum Gedenken an den 75. Jahrestag der Nakba war somit
in weiser Voraussicht gewählt worden: „Meinungsfreiheit ist ein
Menschenrecht. Nein zum Demonstrationsverbot“. Denn auch die Versammlung
zum Nakba-Gedenken 2022 war in Berlin verboten worden. [2][Am Nakba-Tag
erinnern Palästinenser weltweit an die Flucht und Vertreibung im Zuge
der israelischen Staatsgründung 1948].
Laut Rechtsanwalt Abed hat die Kampagne gegen die [3][stets gleichlautende
Gefahrenprognose] der Polizei inzwischen einen Prozess durch die Instanzen
angestrengt, „wenn es sein muss, bis zum Bundesverfassungsgericht“.
Das vom Verwaltungsgericht bestätigte Verbot gilt am 20. und 21. Mai nach
Angaben der Gerichtssprecherin auch für jegliche Ersatzveranstaltungen.
19 May 2023
## LINKS
[1] /Verbot-von-Nakba-Demonstrationen/!5931686
[2] /Politologe-ueber-Israel-heute/!5926447
[3] /Palaestinensische-Demos-in-Berlin/!5926408
## AUTOREN
Plutonia Plarre
## TAGS
Nakba
Schwerpunkt Nahost-Konflikt
Polizei Berlin
Polizei Berlin
Westjordanland
Palästinenser
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