# taz.de -- Keine propalästinensische Demonstration: Verbot bestätigt | |
> Propalästinensische Demonstration am 20. Mai bleibt verboten. | |
> Verwaltungsgericht bestätigt Entscheidung der Polizei. Antrag der | |
> Anmelder erfolglos. | |
Bild: Bei einer früheren Demonstration: Palästinensische Gruppen mit Palästi… | |
Berlin taz | Die für Samstag angemeldete zentrale Demonstration zum | |
Gedenken an den 75. Jahrestag der Nakba sowie für Versammlungsfreiheit ist | |
nun auch vom Berliner Verwaltungsgericht untersagt worden. Der Eilantrag | |
des Rechtsanwalts des Anmelders, Ahmed Abed, das am Mittwochabend erlassene | |
Verbot der Polizei aufzuheben, wurde am Freitagnachmittag zurückgewiesen. | |
Nach Angaben von Gerichtssprecherin Anna von Oettingen bezeichnete das | |
Verwaltungsgericht die Gefahrenprognose der Polizei als in vollem Umfang | |
gerechtfertigt. | |
„Demonstration für das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit | |
zum 75. Jahrestag der Nakba“ lautete das Motto der Demonstration, die für | |
den 20. Mai in Berlin-Neukölln mit bis zu 1000 Teilnehmenden angemeldet | |
worden war. Unterstützt wird die Anmeldung der #Nakba75-Kampagne von der | |
Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost, Palästina Spricht und | |
Linke Neukölln. | |
Das Verbot der Polizei sei wenig überraschend, sagte Rechtsanwalt Abed zur | |
taz. Seit geraumer Zeit werden [1][propalästinensische Versammlungen in | |
Berlin verboten.] Die Verbotsbegründungen sind nahezu gleich. Es sei mit | |
volksverhetzenden, antisemitischen und gewaltherrlichenden Ausrufen zu | |
rechnen sowie mit Gewalttätigkeiten, begründete die Polizei das aktuelle | |
Verbot. Die Gefahrenprognose basiere „auf Erfahrungen der vergangenen Jahre | |
und der jüngeren Vergangenheit und weitergehenden Erkenntnissen“. | |
In der ausführlichen Verbotsverfügung der Polizei, die der taz vorliegt, | |
wird das Verbot mit der „aktuellen, sicherheitsrelevanten angespannten Lage | |
in Nahost“ begründet. Bei „hiesigen Bevölkerungsteilen mit | |
palästinensischem Hintergrund“ führe das „zu einer erheblichen | |
Emotionalisierung“. Frühere Versammlungen, die während vergleichbarer Lagen | |
in Nahost in Berlin durchgeführt worden seien, hätten zwar gezeigt, dass | |
die jeweilige Versammlungsleitungen „grundsätzlich bemüht waren, Konflikte | |
mit den Sicherheitsbehörden zu verhindern, allerdings keinerlei Einfluss | |
insbesondere auf das Agieren emotionalisierter, aktionsorientierter | |
Heranwachsender hatten oder nehmen wollten“. | |
Das diesjährige Motto zum Gedenken an den 75. Jahrestag der Nakba war somit | |
in weiser Voraussicht gewählt worden: „Meinungsfreiheit ist ein | |
Menschenrecht. Nein zum Demonstrationsverbot“. Denn auch die Versammlung | |
zum Nakba-Gedenken 2022 war in Berlin verboten worden. [2][Am Nakba-Tag | |
erinnern Palästinenser weltweit an die Flucht und Vertreibung im Zuge | |
der israelischen Staatsgründung 1948]. | |
Laut Rechtsanwalt Abed hat die Kampagne gegen die [3][stets gleichlautende | |
Gefahrenprognose] der Polizei inzwischen einen Prozess durch die Instanzen | |
angestrengt, „wenn es sein muss, bis zum Bundesverfassungsgericht“. | |
Das vom Verwaltungsgericht bestätigte Verbot gilt am 20. und 21. Mai nach | |
Angaben der Gerichtssprecherin auch für jegliche Ersatzveranstaltungen. | |
19 May 2023 | |
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## AUTOREN | |
Plutonia Plarre | |
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