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# taz.de -- Vergleich vor dem Arbeitsgericht: Warnstreik bei der Bahn abgesagt
> Der angekündigte 50-Stunden-Warnstreik bei der Bahn findet nicht statt.
> Gewerkschaft und Deutsche Bahn stimmten vor dem Arbeitsgericht einem
> Vergleich zu.
Bild: Mit einem bundesweiten Warnstreik will die EVG den Bahnverkehr für 50 St…
Berlin dpa | Der [1][50-Stunden-Warnstreik] bei der Bahn ist kurzfristig
abgesagt worden. Die Deutsche Bahn und die Eisenbahn- und
Verkehrsgewerkschaft stimmten vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main
einem Vergleich zu, wie die Bahn am Samstag mitteilte. Der Warnstreik ist
demnach abgewendet worden. Zuvor hatte der „Hessische Rundfunk“ über die
Einigung berichtet.
Der Warnstreik hätte zu einem 50 Stunden langen Stillstand des Fernverkehrs
geführt, auch im Regional- und Güterverkehr hätte wohl kaum ein Zug fahren
können. Trotz des gerichtlichen Vergleichs warnte die Bahn aber vor
Einschränkungen im Zugangebot in den nächsten Tagen. „Die DB steht vor der
großen Herausforderung, rund 50.000 Zugfahrten sowie die dazugehörigen
Schicht- und Einsatzpläne wieder neu zu planen“, hieß es. Über das genaue
Fahrplanangebot will die DB ab Sonntagmittag informieren.
Die Bahn hatte am Freitagabend beim Arbeitsgericht Frankfurt einen
Eilantrag gestellt, um den Warnstreik auf diesem Weg noch zu verhindern.
Sie bewertete den geplanten Ausstand als „unverhältnismäßig“, er schädi…
Kundinnen und Kunden sowie „unbeteiligte Dritte“.
Die EVG verhandelt seit Ende Februar mit 50 Bahn-Unternehmen über neue
Tarifverträge. Aus Sicht der Gewerkschaft kommen die Gespräche mit den
meisten dieser Unternehmen nicht entscheidend voran, so auch mit der DB.
Der bundeseigene Konzern vertrat den Standpunkt, dass er sich mit einem
angebotenen Lohnplus von 10 Prozent und einem Entgegenkommen beim Thema
Mindestlohn mehrmals auf die Gewerkschaft zubewegt habe.
## Uneinigkeit beim gesetzlichen Mindestlohn
Die Tarifrunde betrifft 230.000 Beschäftigte, 180.000 davon arbeiten bei
der Deutschen Bahn. Die EVG fordert von der Branche 650 Euro mehr pro Monat
oder 12 Prozent für die oberen Einkommen bei einer Laufzeit von 12 Monaten.
Die Bahn hat unter anderem steuer- und abgabenfreie Einmalzahlungen sowie
stufenweise Erhöhungen von 10 Prozent bei den unteren und mittleren sowie 8
Prozent bei den oberen Einkommensgruppen in Aussicht gestellt.
Uneinig ist man sich über den gesetzlichen Mindestlohn, der bei der Bahn
rund 2000 Beschäftigten bislang nur über Zulagen gezahlt wird. Beide Seiten
streiten darüber, ob dieser vor den weiteren Verhandlungen in die
Tariftabellen aufgenommen wird und inwieweit dann die weiteren
Verhandlungsergebnisse bei den unteren Lohngruppen berücksichtigt werden.
13 May 2023
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