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# taz.de -- Braunschweiger Straße in Neukölln: Bedrohtes Hausprojekt
> Das Hausprojekt „Brauni“ mit 44 Bewohnern kämpft vor Gericht um seine
> Existenz. Der Richter will nicht allen Annahmen der Eigentümer folgen.
Bild: Immer bedroht: Freiräume
Berlin taz | Gütlich wird der Streit um ein linkes Hausprojekt in einem
Hinterhaus der Braunschweiger Straße 53/55 in Neukölln, in der Szene
„Brauni“ genannt, nicht ausgehen. Das zumindest wurde am Dienstag im
Amtsgericht Neukölln schnell deutlich. Der Anwalt der Hauseigentümer GmbH
beharrte auf dem Anliegen, dass die Mieter:innen das Objekt räumen; auch
der Vorschlag der Bewohner:innen – etwa 15 von insgesamt 44 waren
erschienen –, über einen Ankauf zu verhandeln, wurde von einem der
anwesenden Eigentümergesellschafter ausgeschlagen.
Der Richter schloss die Güteverhandlung und ging direkt zur
Hauptverhandlung über. Verhandelt wird eine Klage der Mieter:innen des
Hausprojekts auf Zustimmung zu mehreren Hauptmieterwechseln sowie eine
Wiederklage der Eigentümer auf Räumung. Die Fronten sind verhärtet, ebenso
die Bewertung der Grundlagen des Streits.
Entstanden ist das Projekt 2010, als acht Personen einen Mietvertrag über
das alte Fabrikgebäude abschlossen, selber einzogen und in ein Wohnprojekt
samt Sportraum und Werkstatt umbauten. Laut dem Anwalt des Hausprojekts,
Andreas Günzler, wurde ein „normaler Wohnraummietvertrag mit
außergewöhnlichen Anlagen“ unterschrieben. Vereinbart wurde etwa eine
pauschale Erlaubnis zur Untervermietung sowie ein „Kündigungsausschluss“
über zehn Jahre.
2017 begehrten die Bewohner:innen den Wechsel von sechs von acht
Hauptmieter:innen. Nachdem sie lange vertröstet wurden, reichten sie Klage
ein. Die Eigentümer ihrerseits zweifelten die Wirksamkeit der Klage an,
außerdem erklärten sie, es handele sich nicht um ein Wohnraum-, sondern ein
Gewerbemietverhältnis. Dieses sollte 2020 gekündigt werden. Folge der
Richter ihrer Einschätzung nicht, solle den Mieter:innen ersatzweise
wegen schuldhaften Verhaltens, etwa gefährlicher Elektroinstallationen,
Brandschutzmängeln, Veranstaltungen im Haus oder Beleidigungen der
Vermieter, gekündigt werden.
Günzler allerdings sagt: „Der Vertragszweck war Wohnen.“ Dies beweise schon
der Einzug der ursprünglichen acht Hauptmieter. Der Richter ließ
durchblicken, dieser Ansicht zu folgen. Zudem seien von einem Gutachter
beanstandete Mängel bei der Elektroanlage nicht gravierend, im „Großen und
Ganzen sei diese sach- und fachgerecht“ installiert. Eine Entscheidung will
der Richter in vier bis sechs Wochen fällen. Dies könne ein Urteil oder
auch ein Beweisbeschluss, etwa das Einholen eines Sachverständigenurteils,
sein.
28 Mar 2023
## AUTOREN
Erik Peter
## TAGS
Hausprojekt
Berlin-Neukölln
Schwerpunkt Gentrifizierung in Berlin
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Genossenschaften
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