| # taz.de -- Braunschweiger Straße in Neukölln: Bedrohtes Hausprojekt | |
| > Das Hausprojekt „Brauni“ mit 44 Bewohnern kämpft vor Gericht um seine | |
| > Existenz. Der Richter will nicht allen Annahmen der Eigentümer folgen. | |
| Bild: Immer bedroht: Freiräume | |
| Berlin taz | Gütlich wird der Streit um ein linkes Hausprojekt in einem | |
| Hinterhaus der Braunschweiger Straße 53/55 in Neukölln, in der Szene | |
| „Brauni“ genannt, nicht ausgehen. Das zumindest wurde am Dienstag im | |
| Amtsgericht Neukölln schnell deutlich. Der Anwalt der Hauseigentümer GmbH | |
| beharrte auf dem Anliegen, dass die Mieter:innen das Objekt räumen; auch | |
| der Vorschlag der Bewohner:innen – etwa 15 von insgesamt 44 waren | |
| erschienen –, über einen Ankauf zu verhandeln, wurde von einem der | |
| anwesenden Eigentümergesellschafter ausgeschlagen. | |
| Der Richter schloss die Güteverhandlung und ging direkt zur | |
| Hauptverhandlung über. Verhandelt wird eine Klage der Mieter:innen des | |
| Hausprojekts auf Zustimmung zu mehreren Hauptmieterwechseln sowie eine | |
| Wiederklage der Eigentümer auf Räumung. Die Fronten sind verhärtet, ebenso | |
| die Bewertung der Grundlagen des Streits. | |
| Entstanden ist das Projekt 2010, als acht Personen einen Mietvertrag über | |
| das alte Fabrikgebäude abschlossen, selber einzogen und in ein Wohnprojekt | |
| samt Sportraum und Werkstatt umbauten. Laut dem Anwalt des Hausprojekts, | |
| Andreas Günzler, wurde ein „normaler Wohnraummietvertrag mit | |
| außergewöhnlichen Anlagen“ unterschrieben. Vereinbart wurde etwa eine | |
| pauschale Erlaubnis zur Untervermietung sowie ein „Kündigungsausschluss“ | |
| über zehn Jahre. | |
| 2017 begehrten die Bewohner:innen den Wechsel von sechs von acht | |
| Hauptmieter:innen. Nachdem sie lange vertröstet wurden, reichten sie Klage | |
| ein. Die Eigentümer ihrerseits zweifelten die Wirksamkeit der Klage an, | |
| außerdem erklärten sie, es handele sich nicht um ein Wohnraum-, sondern ein | |
| Gewerbemietverhältnis. Dieses sollte 2020 gekündigt werden. Folge der | |
| Richter ihrer Einschätzung nicht, solle den Mieter:innen ersatzweise | |
| wegen schuldhaften Verhaltens, etwa gefährlicher Elektroinstallationen, | |
| Brandschutzmängeln, Veranstaltungen im Haus oder Beleidigungen der | |
| Vermieter, gekündigt werden. | |
| Günzler allerdings sagt: „Der Vertragszweck war Wohnen.“ Dies beweise schon | |
| der Einzug der ursprünglichen acht Hauptmieter. Der Richter ließ | |
| durchblicken, dieser Ansicht zu folgen. Zudem seien von einem Gutachter | |
| beanstandete Mängel bei der Elektroanlage nicht gravierend, im „Großen und | |
| Ganzen sei diese sach- und fachgerecht“ installiert. Eine Entscheidung will | |
| der Richter in vier bis sechs Wochen fällen. Dies könne ein Urteil oder | |
| auch ein Beweisbeschluss, etwa das Einholen eines Sachverständigenurteils, | |
| sein. | |
| 28 Mar 2023 | |
| ## AUTOREN | |
| Erik Peter | |
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