# taz.de -- Braunschweiger Straße in Neukölln: Bedrohtes Hausprojekt | |
> Das Hausprojekt „Brauni“ mit 44 Bewohnern kämpft vor Gericht um seine | |
> Existenz. Der Richter will nicht allen Annahmen der Eigentümer folgen. | |
Bild: Immer bedroht: Freiräume | |
BERLIN taz | Gütlich wird der Streit um ein linkes Hausprojekt in einem | |
Hinterhaus der Braunschweiger Straße 53/55 in Neukölln, in der Szene | |
„Brauni“ genannt, nicht ausgehen. Das zumindest wurde am Dienstag im | |
Amtsgericht Neukölln schnell deutlich. Der Anwalt der Hauseigentümer GmbH | |
beharrte auf dem Anliegen, dass die Mieter:innen das Objekt räumen; auch | |
der Vorschlag der Bewohner:innen – etwa 15 von insgesamt 44 waren | |
erschienen –, über einen Ankauf zu verhandeln, wurde von einem der | |
anwesenden Eigentümergesellschafter ausgeschlagen. | |
Der Richter schloss die Güteverhandlung und ging direkt zur | |
Hauptverhandlung über. Verhandelt wird eine Klage der Mieter:innen des | |
Hausprojekts auf Zustimmung zu mehreren Hauptmieterwechseln sowie eine | |
Wiederklage der Eigentümer auf Räumung. Die Fronten sind verhärtet, ebenso | |
die Bewertung der Grundlagen des Streits. | |
Entstanden ist das Projekt 2010, als acht Personen einen Mietvertrag über | |
das alte Fabrikgebäude abschlossen, selber einzogen und in ein Wohnprojekt | |
samt Sportraum und Werkstatt umbauten. Laut dem Anwalt des Hausprojekts, | |
Andreas Günzler, wurde ein „normaler Wohnraummietvertrag mit | |
außergewöhnlichen Anlagen“ unterschrieben. Vereinbart wurde etwa eine | |
pauschale Erlaubnis zur Untervermietung sowie ein „Kündigungsausschluss“ | |
über zehn Jahre. | |
2017 begehrten die Bewohner:innen den Wechsel von sechs von acht | |
Hauptmieter:innen. Nachdem sie lange vertröstet wurden, reichten sie Klage | |
ein. Die Eigentümer ihrerseits zweifelten die Wirksamkeit der Klage an, | |
außerdem erklärten sie, es handele sich nicht um ein Wohnraum-, sondern ein | |
Gewerbemietverhältnis. Dieses sollte 2020 gekündigt werden. Folge der | |
Richter ihrer Einschätzung nicht, solle den Mieter:innen ersatzweise | |
wegen schuldhaften Verhaltens, etwa gefährlicher Elektroinstallationen, | |
Brandschutzmängeln, Veranstaltungen im Haus oder Beleidigungen der | |
Vermieter, gekündigt werden. | |
Günzler allerdings sagt: „Der Vertragszweck war Wohnen.“ Dies beweise schon | |
der Einzug der ursprünglichen acht Hauptmieter. Der Richter ließ | |
durchblicken, dieser Ansicht zu folgen. Zudem seien von einem Gutachter | |
beanstandete Mängel bei der Elektroanlage nicht gravierend, im „Großen und | |
Ganzen sei diese sach- und fachgerecht“ installiert. Eine Entscheidung will | |
der Richter in vier bis sechs Wochen fällen. Dies könne ein Urteil oder | |
auch ein Beweisbeschluss, etwa das Einholen eines Sachverständigenurteils, | |
sein. | |
28 Mar 2023 | |
## AUTOREN | |
Erik Peter | |
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