# taz.de -- Panne im Gesundheitsministerium: Kommafehler im Drogengesetz | |
> Das Gesundheitsministerium habe versehentlich mehrere LSD-ähnliche | |
> Substanzen legalisiert, schreibt ein Strafrechtler. Lauterbachs Ressort | |
> bleibt gelassen. | |
Bild: Gesundheitsminister Karl Lauterbach | |
FREIBURG taz | Hat das Gesundheitsministerium versehentlich LSD-Derivate | |
legalisiert, statt neue Substanzen zu kriminalisieren? Das behauptet | |
jedenfalls der Anwalt Sebastian Sobota in einem Fachaufsatz. Das | |
Gesundheitsministerium von [1][Karl Lauterbach (SPD)] weist den Vorwurf | |
zurück. Es handele sich nur um einen „redaktionellen Fehler“, der „zügig | |
berichtigt“ werde. | |
Konkret geht es um eine Änderung im „Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz“, die | |
das Gesundheitsministerium im Juli 2022 per Verordnung beschloss. Sie trat | |
nach der Zustimmung des Bundesrats im vergangenen September in Kraft. | |
Das Gesetz wurde 2016 eingeführt, um effektiver gegen die Hersteller | |
synthetischer Drogen vorgehen zu können. Diese veränderten damals häufig | |
[2][die chemische Struktur von verbotenen Substanzen] wie THC und LSD | |
minimal, um damit neue zunächst legale Drogen herzustellen. Diese wurden | |
dann als „Legal Highs“ verkauft, bis auch sie verboten wurden. | |
Das Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz ermöglicht der Regierung nun, per | |
Verordnung ganze Stoffgruppen zu verbieten statt einzelner Substanzen. Doch | |
das Hase-und-Igel-Spiel ging weiter. Die Drogenindustrie erfand nun eben | |
neue Stoffgruppen, weshalb das zuständige Gesundheitsministerium die Anlage | |
zum Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz regelmäßig ergänzen musste. | |
## Bei älteren Urteilen sei ein Gnadengesuch möglich | |
Bei der letzten Änderung kam es dann zu einem banalen Fehler. Statt eines | |
Kommas wurde in einer Aufzählung ein Bindestrich gesetzt. Es wurden daher | |
nicht zwei (gefährliche) Stoffgruppen aufgezählt, sondern eine neue | |
(ungefährliche) Stoffgruppe benannt. | |
Auf diesen Lapsus machte der Anwalt Sebastian Sobota aufmerksam, der | |
aktuell an der Uni Heidelberg einen Kriminologie-Lehrstuhl vertritt. Sein | |
Aufsatz in der Fachzeitschrift Strafverteidiger soll Ende März erscheinen, | |
zirkuliert aber bereits jetzt und liegt auch der taz vor. Darin | |
argumentiert Sobota, die geplante Kriminalisierung des LSD-Derivates 1V-LSD | |
sei aufgrund des „gesetzgeberischen Versehens“ gescheitert. Der Gesetzgeber | |
müsse sich beim Wort nehmen lassen. Gerichte könnten das Gesetz nicht gegen | |
seinen Wortlaut auslegen. | |
Und weil die Anlage zum Neue-Psychoaktive-Stoffe-Gesetz bei dieser Änderung | |
völlig neu gefasst wurde, führe der Fehler auch zur Re-Legalisierung | |
bestimmter bereits verbotener LSD-Derivate, so Sobota. Auch hier müssten | |
die Gerichte freisprechen, wenn das Urteil noch nicht gefallen ist. Bei | |
älteren Urteilen sei ein Gnadengesuch möglich. | |
Sobotas Analyse sorgte für große Unruhe und wurden von juristischen Medien | |
wie der Legal Tribune Online (LTO) ebenso aufgegriffen wie von der | |
Bild-Zeitung („peinlicher Drogen-Patzer bei Karl Lauterbach“). | |
## Gesundheitsministerium bleibt entspannt | |
Das gescholtene Ministerium blieb aber ruhig. Der Fehler habe „keine | |
Auswirkungen auf die geltende Rechtslage“. Das Ministerium geht | |
offensichtlich davon aus, dass die Regelung doch mit dem intendierten | |
Inhalt zustande gekommen ist, weil sich die Absicht des Gesetzgebers | |
eindeutig aus der Begründung ergebe. Die angekündigte Berichtigung, die | |
binnen vier Wochen abgeschlossen sein soll, hätte dann nur klarstellende | |
Bedeutung. | |
Welche Seite recht hat, müssen am Ende die Strafgerichte entscheiden – | |
falls es überhaupt entsprechende Anklagen gibt. | |
21 Feb 2023 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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