| # taz.de -- EU-Bürger:innen im Königreich: Großbritannien braucht neue Regeln | |
| > Ein Gericht in London stärkt die Rechte von in Großbritannien lebenden | |
| > EU-Bürger:innen. Die Regierung will Berufung einlegen. | |
| Bild: Viele EU-Europäer:innen leben hier: Die britische Hauptstadt London aus … | |
| London taz | Das Vereinigte Königreich darf [1][EU-Bürger:innen, die schon | |
| vor dem Brexit im Land lebten], nicht dazu auffordern, eine | |
| Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. So urteilte am Mittwoch das | |
| Obergericht von England und Wales (High Court of Justice) in London. Die | |
| derzeitige Rechtslage sieht das so vor und stelle damit viele Menschen vor | |
| „äußerst schwerwiegende Unsicherheiten“. Außerdem verstoße sie gegen den | |
| Austrittsvertrag zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. | |
| Das britische Innenministerium verlangt von allen EU-Bürger:innen, die | |
| keine britische Staatsbürgerschaft besitzen, sich beim sogenannten | |
| EU-Settlement Scheme anzumelden. Es erlaubt EU-Bürger:innen zwar, sich | |
| weiter im Vereinigten Königreich aufzuhalten und dort zu arbeiten, aber es | |
| fordert nach fünf Jahren einen weiteren Antrag auf permanentes Bleiberecht. | |
| Die richterliche Untersuchung war vom unabhängigen Aufsichtsamt für | |
| Bürgerrechte (Independent Monitoring Authority for the Citizens’ Rights | |
| Agreements) in Auftrag gegeben worden. Das Aufsichtsamt ist Teil des | |
| Austrittsabkommens mit Zuständigkeit für die Rechte von EU-Bürger:innen im | |
| Vereinigten Königreich. | |
| Von den 5,5 Millionen Menschen, die bis zum Juni 2021 eine | |
| Aufenthaltserlaubnis beantragten, erhielten 2,8 Millionen | |
| EU-Bürger:innen ein sofortiges permanentes Bleiberecht, weil sie bereits | |
| über fünf Jahre im Land waren. 2,3 Millionen weitere | |
| Antragsteller:innen erhielten den sogenannten Pre-Settled Status, | |
| durch den sie permanentes Bleiberecht erst nach fünf Jahren beantragen | |
| können und müssen. | |
| ## Richter: Unfaire Hürden aufgebaut | |
| Im Vereinigten Königreich lebende EU-Bürger:innen, die dem nicht nachkommen | |
| können, riskieren, sich ohne Neuregistrierung illegal im Land aufzuhalten. | |
| Die Gruppe The3Million, welche sich für die Rechte von EU-Bürgerinnen im | |
| Vereinigten Königreich einsetzt, argumentierte, dass dies insbesondere die | |
| vulnerablen unter den EU-Bürger:innen gefährden könnte und zur Verweigerung | |
| ihrer Gesundheitsversorgung, [2][Sozialunterstützung] oder ihrer | |
| Wiedereinreise nach einem Auslandsaufenthalt führen könnte. | |
| Das erste Mal könnten diese Folgen im August 2023 eintreten, wenn die fünf | |
| Jahre der ersten bereits 2018 registrierten Personen ablaufen. Am Mittwoch | |
| urteilte Richter Peter Lane in London, dass die britische Regierung durch | |
| ihre Verordnung EU-Bürger:innen, die sich permanent im Vereinigten | |
| Königreich aufhalten wollen, unfaire Hürden in den Weg gestellt habe. Das | |
| Innenministerium unterliege einem rechtlichen Irrtum, denn EU-Bürger:innen | |
| könnten ihren Aufenthaltstitel eigentlich nur in ganz bestimmten | |
| Ausnahmefällen verlieren, etwa wenn sie sich innerhalb der fünfjährigen | |
| Periode nicht durchgehend im Vereinigten Königreich aufgehalten haben. | |
| Das britische Innenministerium gab an, es sei vom Urteil enttäuscht und | |
| beabsichtige, dagegen Berufung einzulegen. Das Verfahren für | |
| EU-Bürger:innen sei sogar über das absolut Notwendige hinaus gegangen. Man | |
| nehme die Absicherung der Rechte von EU-Bürger:innen im Vereinigten | |
| Königreich jedoch äußerst ernst, sagte Lord Simon Murray, ein | |
| Staatssekretär des Inneren. | |
| 22 Dec 2022 | |
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| ## AUTOREN | |
| Daniel Zylbersztajn-Lewandowski | |
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