# taz.de -- EU-Bürger:innen im Königreich: Großbritannien braucht neue Regeln | |
> Ein Gericht in London stärkt die Rechte von in Großbritannien lebenden | |
> EU-Bürger:innen. Die Regierung will Berufung einlegen. | |
Bild: Viele EU-Europäer:innen leben hier: Die britische Hauptstadt London aus … | |
LONDON taz | Das Vereinigte Königreich darf [1][EU-Bürger:innen, die schon | |
vor dem Brexit im Land lebten], nicht dazu auffordern, eine | |
Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. So urteilte am Mittwoch das | |
Obergericht von England und Wales (High Court of Justice) in London. Die | |
derzeitige Rechtslage sieht das so vor und stelle damit viele Menschen vor | |
„äußerst schwerwiegende Unsicherheiten“. Außerdem verstoße sie gegen den | |
Austrittsvertrag zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. | |
Das britische Innenministerium verlangt von allen EU-Bürger:innen, die | |
keine britische Staatsbürgerschaft besitzen, sich beim sogenannten | |
EU-Settlement Scheme anzumelden. Es erlaubt EU-Bürger:innen zwar, sich | |
weiter im Vereinigten Königreich aufzuhalten und dort zu arbeiten, aber es | |
fordert nach fünf Jahren einen weiteren Antrag auf permanentes Bleiberecht. | |
Die richterliche Untersuchung war vom unabhängigen Aufsichtsamt für | |
Bürgerrechte (Independent Monitoring Authority for the Citizens’ Rights | |
Agreements) in Auftrag gegeben worden. Das Aufsichtsamt ist Teil des | |
Austrittsabkommens mit Zuständigkeit für die Rechte von EU-Bürger:innen im | |
Vereinigten Königreich. | |
Von den 5,5 Millionen Menschen, die bis zum Juni 2021 eine | |
Aufenthaltserlaubnis beantragten, erhielten 2,8 Millionen | |
EU-Bürger:innen ein sofortiges permanentes Bleiberecht, weil sie bereits | |
über fünf Jahre im Land waren. 2,3 Millionen weitere | |
Antragsteller:innen erhielten den sogenannten Pre-Settled Status, | |
durch den sie permanentes Bleiberecht erst nach fünf Jahren beantragen | |
können und müssen. | |
## Richter: Unfaire Hürden aufgebaut | |
Im Vereinigten Königreich lebende EU-Bürger:innen, die dem nicht nachkommen | |
können, riskieren, sich ohne Neuregistrierung illegal im Land aufzuhalten. | |
Die Gruppe The3Million, welche sich für die Rechte von EU-Bürgerinnen im | |
Vereinigten Königreich einsetzt, argumentierte, dass dies insbesondere die | |
vulnerablen unter den EU-Bürger:innen gefährden könnte und zur Verweigerung | |
ihrer Gesundheitsversorgung, [2][Sozialunterstützung] oder ihrer | |
Wiedereinreise nach einem Auslandsaufenthalt führen könnte. | |
Das erste Mal könnten diese Folgen im August 2023 eintreten, wenn die fünf | |
Jahre der ersten bereits 2018 registrierten Personen ablaufen. Am Mittwoch | |
urteilte Richter Peter Lane in London, dass die britische Regierung durch | |
ihre Verordnung EU-Bürger:innen, die sich permanent im Vereinigten | |
Königreich aufhalten wollen, unfaire Hürden in den Weg gestellt habe. Das | |
Innenministerium unterliege einem rechtlichen Irrtum, denn EU-Bürger:innen | |
könnten ihren Aufenthaltstitel eigentlich nur in ganz bestimmten | |
Ausnahmefällen verlieren, etwa wenn sie sich innerhalb der fünfjährigen | |
Periode nicht durchgehend im Vereinigten Königreich aufgehalten haben. | |
Das britische Innenministerium gab an, es sei vom Urteil enttäuscht und | |
beabsichtige, dagegen Berufung einzulegen. Das Verfahren für | |
EU-Bürger:innen sei sogar über das absolut Notwendige hinaus gegangen. Man | |
nehme die Absicherung der Rechte von EU-Bürger:innen im Vereinigten | |
Königreich jedoch äußerst ernst, sagte Lord Simon Murray, ein | |
Staatssekretär des Inneren. | |
22 Dec 2022 | |
## LINKS | |
[1] /EU-BuergerInnen-in-Grossbritannien/!5615554 | |
[2] /EU-BuergerInnen-in-Grossbritannien/!5615554 | |
## AUTOREN | |
Daniel Zylbersztajn-Lewandowski | |
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