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# taz.de -- EU-Bürger:innen im Königreich: Großbritannien braucht neue Regeln
> Ein Gericht in London stärkt die Rechte von in Großbritannien lebenden
> EU-Bürger:innen. Die Regierung will Berufung einlegen.
Bild: Viele EU-Europäer:innen leben hier: Die britische Hauptstadt London aus …
London taz | Das Vereinigte Königreich darf [1][EU-Bürger:innen, die schon
vor dem Brexit im Land lebten], nicht dazu auffordern, eine
Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. So urteilte am Mittwoch das
Obergericht von England und Wales (High Court of Justice) in London. Die
derzeitige Rechtslage sieht das so vor und stelle damit viele Menschen vor
„äußerst schwerwiegende Unsicherheiten“. Außerdem verstoße sie gegen den
Austrittsvertrag zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich.
Das britische Innenministerium verlangt von allen EU-Bürger:innen, die
keine britische Staatsbürgerschaft besitzen, sich beim sogenannten
EU-Settlement Scheme anzumelden. Es erlaubt EU-Bürger:innen zwar, sich
weiter im Vereinigten Königreich aufzuhalten und dort zu arbeiten, aber es
fordert nach fünf Jahren einen weiteren Antrag auf permanentes Bleiberecht.
Die richterliche Untersuchung war vom unabhängigen Aufsichtsamt für
Bürgerrechte (Independent Monitoring Authority for the Citizens’ Rights
Agreements) in Auftrag gegeben worden. Das Aufsichtsamt ist Teil des
Austrittsabkommens mit Zuständigkeit für die Rechte von EU-Bürger:innen im
Vereinigten Königreich.
Von den 5,5 Millionen Menschen, die bis zum Juni 2021 eine
Aufenthaltserlaubnis beantragten, erhielten 2,8 Millionen
EU-Bürger:innen ein sofortiges permanentes Bleiberecht, weil sie bereits
über fünf Jahre im Land waren. 2,3 Millionen weitere
Antragsteller:innen erhielten den sogenannten Pre-Settled Status,
durch den sie permanentes Bleiberecht erst nach fünf Jahren beantragen
können und müssen.
## Richter: Unfaire Hürden aufgebaut
Im Vereinigten Königreich lebende EU-Bürger:innen, die dem nicht nachkommen
können, riskieren, sich ohne Neuregistrierung illegal im Land aufzuhalten.
Die Gruppe The3Million, welche sich für die Rechte von EU-Bürgerinnen im
Vereinigten Königreich einsetzt, argumentierte, dass dies insbesondere die
vulnerablen unter den EU-Bürger:innen gefährden könnte und zur Verweigerung
ihrer Gesundheitsversorgung, [2][Sozialunterstützung] oder ihrer
Wiedereinreise nach einem Auslandsaufenthalt führen könnte.
Das erste Mal könnten diese Folgen im August 2023 eintreten, wenn die fünf
Jahre der ersten bereits 2018 registrierten Personen ablaufen. Am Mittwoch
urteilte Richter Peter Lane in London, dass die britische Regierung durch
ihre Verordnung EU-Bürger:innen, die sich permanent im Vereinigten
Königreich aufhalten wollen, unfaire Hürden in den Weg gestellt habe. Das
Innenministerium unterliege einem rechtlichen Irrtum, denn EU-Bürger:innen
könnten ihren Aufenthaltstitel eigentlich nur in ganz bestimmten
Ausnahmefällen verlieren, etwa wenn sie sich innerhalb der fünfjährigen
Periode nicht durchgehend im Vereinigten Königreich aufgehalten haben.
Das britische Innenministerium gab an, es sei vom Urteil enttäuscht und
beabsichtige, dagegen Berufung einzulegen. Das Verfahren für
EU-Bürger:innen sei sogar über das absolut Notwendige hinaus gegangen. Man
nehme die Absicherung der Rechte von EU-Bürger:innen im Vereinigten
Königreich jedoch äußerst ernst, sagte Lord Simon Murray, ein
Staatssekretär des Inneren.
22 Dec 2022
## LINKS
[1] /EU-BuergerInnen-in-Grossbritannien/!5615554
[2] /EU-BuergerInnen-in-Grossbritannien/!5615554
## AUTOREN
Daniel Zylbersztajn-Lewandowski
## TAGS
Schwerpunkt Brexit
Großbritannien
Bleiberecht
Lohnerhöhung
Schwerpunkt Brexit
Universal Credit
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