Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Alkoholverbot in Parks gekippt: Hoch die Flaschen!
> Der Bezirk Mitte hatte das Trinken im Monbijou- und James-Simon-Park
> untersagt. Nun akzeptiert er ein Gerichtsurteil, das das Verbot
> aufgehoben hatte.
Bild: Ernährung gesichert
Berlin taz | Der Bezirk Mitte wird keine Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht einlegen gegen die Entscheidung des
Verwaltungsgerichts zum Alkoholverbot im Monbijou- und im James-Simon-Park.
Dies erklärte ein Sprecher des Bezirksamts am Montag auf taz-Anfrage. Man
nehme die Entscheidung des Gerichts „sehr ernst“ und habe daher „die
Allgemeinverfügung mit dem streitgegenständlichen Alkoholverbot heute
aufgehoben“.
Das Verwaltungsgericht hat am 31. August der Klage des Arbeitskreises
kritischer jurist*innen an der Humboldt-Universität Recht gegeben und
das Alkoholverbot in den beiden Parks nach einer Eilentscheidung vorerst
gekippt.
[1][Der Bezirk Mitte hatte am 21. Juli dieses Jahres befristet bis zum 11.
September eine Allgemeinverfügung erlassen], nach der dort der Konsum und
das Mitführen von alkoholischen Getränken zwischen 22 und 6 Uhr untersagt
wurden. Begründung: Nächtlicher Alkoholkonsum und „wildes Feiern“ führe …
zahlreichen Schäden an den Grünanlagen „und widerspreche dem gesetzlichen
Zweck einer Grünanlage als Ort ruhiger Eholfung für die Bevölkerung“,
fasste das Gericht in einer Pressmitteilung am Montag die Argumentation des
Bezirks zusammen.
Dagegen erklärte die 24. Kammer, so ein befristetes Alkoholverbot sei
„nicht geeignet, die grünanlagenrechtlichen Schutzzwecke zu verwirklichen,
denn der Konsum von Alkohol sowohl einzeln als auch in Gruppen stelle
grundsätzlich eine widmungsgemäße Nutzung öffentlicher Grünanlagen zu
Erholungszwecken dar“. Das Gesetz schreibe nicht vor, auf welche Art und
Weise Anlagenbesucher nach Erholung suchen dürften, solange das Gebot
gegenseitiger Rücksichtnahme eingehalten werde.
## Trinken gegen Gentrifizierung
Die erkennbaren Missstände resultierten nicht aus dem Alkoholgenuss als
solchem, sondern aus anderen Verhaltensweisen, die damit nicht zwingend im
Zusammenhang stehen müssten. Zudem seien „Lärm, Vermüllung, wildes
Urinieren und anderes rücksichtsloses Verhalten“ ohnehin nach dem
Grünanlagen-Gesetz verboten. Dieses Verbot setze der Bezirk aber nicht
konsequent durch. Auch treffe das Alkoholverbot Menschen, die den Park
nicht anderweitig schädigen.
Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (akj) begrüßte das Urteil.
„Gerade in Zeiten, in denen sich wegen Gentrifizierung und starker
Inflation immer weniger Menschen Freizeitausgaben leisten können, ist es
falsch, Jugendliche und andere Menschen aus Parks zu vertreiben“, sagte
Stefanie X. Richter, Sprecherin des akj. „Endlich können alle Menschen den
Restsommer im Monbijoupark auch spätabends wieder genießen“, sagte sie.
5 Sep 2022
## LINKS
[1] /Partys-in-Berliner-Parks/!5869616
## AUTOREN
Susanne Memarnia
## TAGS
Alkoholverbot
Park
Stephan von Dassel
Stephan von Dassel
Stephan von Dassel
Parks
## ARTIKEL ZUM THEMA
Affäre um Bezirksbürgermeister: „Ich trete nicht zurück“
Das Bezirksparlament in Mitte diskutiert am Donnerstagabend über einen
Antrag zur Abwahl von Stephan von Dassel. Der weist die Vorwürfe zurück.
Grüner Bezirksbürgermeister unter Druck: Tritte in Mitte
Mittes Bürgermeister von Dassel ist nach einer fragwürdigen
Stellenbesetzung in Erklärungsnot. Giffey (SPD) fordert Aufklärung, CDU und
FDP Konsequenzen
Konflikte um Parknutzung: Gemeinsam für die Parks
Der Bezirk Mitte verhängt ein nächtliches Alkoholverbot in Parks. Andere
Bezirke setzen lieber auf Park-Hausmeister*innen und Sozialarbeit.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.