# taz.de -- Alkoholverbot in Parks gekippt: Hoch die Flaschen! | |
> Der Bezirk Mitte hatte das Trinken im Monbijou- und James-Simon-Park | |
> untersagt. Nun akzeptiert er ein Gerichtsurteil, das das Verbot | |
> aufgehoben hatte. | |
Bild: Ernährung gesichert | |
BERLIN taz | Der Bezirk Mitte wird keine Beschwerde beim | |
Oberverwaltungsgericht einlegen gegen die Entscheidung des | |
Verwaltungsgerichts zum Alkoholverbot im Monbijou- und im James-Simon-Park. | |
Dies erklärte ein Sprecher des Bezirksamts am Montag auf taz-Anfrage. Man | |
nehme die Entscheidung des Gerichts „sehr ernst“ und habe daher „die | |
Allgemeinverfügung mit dem streitgegenständlichen Alkoholverbot heute | |
aufgehoben“. | |
Das Verwaltungsgericht hat am 31. August der Klage des Arbeitskreises | |
kritischer jurist*innen an der Humboldt-Universität Recht gegeben und | |
das Alkoholverbot in den beiden Parks nach einer Eilentscheidung vorerst | |
gekippt. | |
[1][Der Bezirk Mitte hatte am 21. Juli dieses Jahres befristet bis zum 11. | |
September eine Allgemeinverfügung erlassen], nach der dort der Konsum und | |
das Mitführen von alkoholischen Getränken zwischen 22 und 6 Uhr untersagt | |
wurden. Begründung: Nächtlicher Alkoholkonsum und „wildes Feiern“ führe … | |
zahlreichen Schäden an den Grünanlagen „und widerspreche dem gesetzlichen | |
Zweck einer Grünanlage als Ort ruhiger Eholfung für die Bevölkerung“, | |
fasste das Gericht in einer Pressmitteilung am Montag die Argumentation des | |
Bezirks zusammen. | |
Dagegen erklärte die 24. Kammer, so ein befristetes Alkoholverbot sei | |
„nicht geeignet, die grünanlagenrechtlichen Schutzzwecke zu verwirklichen, | |
denn der Konsum von Alkohol sowohl einzeln als auch in Gruppen stelle | |
grundsätzlich eine widmungsgemäße Nutzung öffentlicher Grünanlagen zu | |
Erholungszwecken dar“. Das Gesetz schreibe nicht vor, auf welche Art und | |
Weise Anlagenbesucher nach Erholung suchen dürften, solange das Gebot | |
gegenseitiger Rücksichtnahme eingehalten werde. | |
## Trinken gegen Gentrifizierung | |
Die erkennbaren Missstände resultierten nicht aus dem Alkoholgenuss als | |
solchem, sondern aus anderen Verhaltensweisen, die damit nicht zwingend im | |
Zusammenhang stehen müssten. Zudem seien „Lärm, Vermüllung, wildes | |
Urinieren und anderes rücksichtsloses Verhalten“ ohnehin nach dem | |
Grünanlagen-Gesetz verboten. Dieses Verbot setze der Bezirk aber nicht | |
konsequent durch. Auch treffe das Alkoholverbot Menschen, die den Park | |
nicht anderweitig schädigen. | |
Der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen (akj) begrüßte das Urteil. | |
„Gerade in Zeiten, in denen sich wegen Gentrifizierung und starker | |
Inflation immer weniger Menschen Freizeitausgaben leisten können, ist es | |
falsch, Jugendliche und andere Menschen aus Parks zu vertreiben“, sagte | |
Stefanie X. Richter, Sprecherin des akj. „Endlich können alle Menschen den | |
Restsommer im Monbijoupark auch spätabends wieder genießen“, sagte sie. | |
5 Sep 2022 | |
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## AUTOREN | |
Susanne Memarnia | |
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