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# taz.de -- Nachrichten zur Coronakrise: Bundeswehr-Impfpflicht bleibt
> Deutsche Soldat:innen müssen sich gegen das Coronavirus impfen lassen.
> Das Bundesverwaltungsgericht wies eine Klage zweier Offiziere gegen die
> Regel ab.
Bild: Corona: Impfpflicht gilt auch für Mitarbeiter:innen der Bundeswehr
Berlin afp | Für Bundeswehrsoldaten bleibt die Impfung gegen das
[1][Coronavirus] verpflichtend. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
wies am Donnerstag die Klagen zweier [2][Luftwaffenoffiziere] gegen die
Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen ab. Die
Kläger sahen durch die Regelung unter anderem ihr Grundrecht auf
körperliche Unversehrtheit verletzt und forderten, die Impfung von der
Liste zu streichen, hatten damit aber nun keinen Erfolg. (Az. BVerwG 1 WB
2.22 u.a.)
Seit Ende November besteht für Soldatinnen und Soldaten die Pflicht, die
Corona-Schutzimpfung zu dulden, sofern dem keine medizinischen Gründe
entgegenstehen. Grundlage ist das Soldatengesetz, das auch eine Impfpflicht
für Tetanus, Hepatitis und andere Krankheiten vorsieht.
Aus Sicht der Kläger ist die Corona-Impfung nur unzureichend erforscht,
zudem verhindere sie eine Infektion oder Erkrankung nicht. Das Gericht
erklärte nun, dass das Bundesverteidigungsministerium vor einer neuen
Anordnung einer Auffrischungsimpfung mögliche neue Erkenntnisse zur Impfung
prüfen und abwägen solle.
Bereits zum Verhandlungsauftakt im Mai hatte der Vorsitzende Richter
Richard Häußler deutlich gemacht, dass eine Entscheidung in dem
vorliegenden Fall nur die beiden klagenden Offiziere betreffe. Vor dem
Bundesverwaltungsgericht sind demnach weitere Verfahren von Soldaten
unterschiedlicher Einheiten zum Thema anhängig.
7 Jul 2022
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