| # taz.de -- EuGH begrenzt Fluggastdaten: Schwere Eingriffe ins Grundrecht | |
| > Die Vorratsdatenspeicherung für Fluggäste wird verkürzt. Die Auswertung | |
| > muss sich laut EuGH künftig auf Terror und schwere Kriminalität | |
| > beschränken. | |
| Bild: Pro Fluggast werden derzeit bis zu 19 Datengruppen erfasst – zum Beispi… | |
| Karlsruhe taz | Die europaweit geltende anlasslose Speicherung von | |
| [1][Fluggastdaten muss deutlich beschränkt] werden. Das hat der Europäische | |
| Gerichtshof (EuGH) auf eine Vorlage des belgischen Verfassungsgerichtshofs | |
| entschieden. Betroffen ist auch das deutsche Fluggastdatengesetz von 2017. | |
| Pro Fluggast werden derzeit bis zu 19 Datengruppen erfasst und gespeichert: | |
| zum Beispiel Reiseziel, Reisepartner, Telefon, E-Mail-Adresse, Kontodaten | |
| und Sonderwünsche beim Essen. Diese Daten werden fünf Jahre lang | |
| gespeichert. Nach sechs Monaten werden die Daten zwar „depersonalisiert“, | |
| so dass sie nicht mehr einer konkreten Person zugeordnet werden können. Bei | |
| Bedarf kann dies allerdings (nach richterlicher Genehmigung) wieder | |
| rückgängig gemacht werden. | |
| Die Speicherpflicht geht auf eine 2016 beschlossene [2][EU-Richtlinie] | |
| (PNR-Richtlinie) zurück. Allerdings geht das deutsche Gesetz noch über das | |
| von der EU geforderte Minimum hinaus. Erfasst werden nicht nur alle Flüge | |
| in die EU oder aus der EU heraus, sondern auch alle Flüge zwischen | |
| EU-Staaten. Nur bei rein innerstaatlichen Flüge (etwa von München nach | |
| Hamburg) sollen die Passagierdaten nicht gespeichert werden. | |
| ## System kontinuierlicher Überwachung | |
| Die Fluggastdaten werden zum einen mit Fahndungsdateien wie Inpol und SIS | |
| (Schengener Informationssystem) abgeglichen. Mit den Daten sollen aber auch | |
| bisher unbekannte Straftäter anhand bestimmter „Muster“ erkannt werden. Wer | |
| zum Beispiel die gleichen Reiserouten nutzt wie Drogenkuriere und sich auch | |
| sonst wie ein Drogenkurier verhält, muss mit einer individuellen | |
| Überprüfung rechnen. Für die Auswertung ist in Deutschland das | |
| Bundeskriminalamt zuständig. | |
| Der EuGH stellte nun fest, dass die EU-Richtlinie ein „System | |
| kontinuierlicher, nicht zielgerichteter und systematischer Überwachung“ | |
| schafft. Es gehe hier um „fraglos schwerwiegende Eingriffe“ in die | |
| Grundrechte der Flugreisenden, so der unmissverständliche Kommentar. Die | |
| Richtlinie sei nur dann mit EU-Recht vereinbar, wenn sie „eng ausgelegt“ | |
| und die Befugnisse der Behörden auf das „absolut Notwendige“ begrenzt | |
| werden, betont der EuGH. | |
| So darf bei der Auswertung der gespeicherten Fluggastdaten keine künstliche | |
| Intelligenz im Rahmen maschinell lernender Systeme mehr eingesetzt werden, | |
| wenn sie nicht menschlich gesteuert und kontrolliert wird. Der EuGH sieht | |
| die Gefahr, dass die so entstehenden Algorithmen zu vielen | |
| Falschverdächtigungen führen. In den Jahren 2018 und 2019 waren immerhin | |
| fünf von sechs Treffern „falsch positiv“, führten also zu einem falschen | |
| Verdacht. Deshalb müssten auch sonst alle Treffer aus der Mustererkennung | |
| sorgfältig daraufhin überprüft werden, so der EuGH, ob hier wirklich | |
| verdächtiges Verhalten entdeckt wurde. | |
| ## Datenauswertung auf Terror und Kriminalität beschränken | |
| Außerdem sollen die Fluggastdaten nicht mehr fünf Jahre gespeichert werden, | |
| sondern nur noch sechs Monate. Nur wenn jemand bei den Überprüfungen | |
| aufgefallen ist, soll eine längere Speicherung der Daten möglich sein. | |
| Die Auswertung der Daten muss sich künftig auf Terror und auf schwere | |
| Kriminalität beschränken, die mit dem Flugverkehr zu tun hat, etwa | |
| Flugzeugentführungen. Dagegen sind Ermittlungen wegen vieler anderer | |
| Delikte wie Mord, Vergewaltigung und Umweltkriminalität nicht mehr möglich. | |
| Die Fluggastdaten dürfen auch nicht zu ganz anderen Zwecken, wie | |
| verbesserten Grenzkontrollen, genutzt werden. | |
| Und schließlich sollen die Fluggastdaten auf Inner-EU-Flügen nur noch | |
| ausnahmsweise vorsorglich gespeichert werden, insbesondere wenn es eine | |
| akute terroristische Bedrohung gibt. | |
| Das EuGH-Urteil begrenzt zwar die Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten | |
| spürbar, diese bleibt aber grundsätzlich bestehen. Der EuGH hält sogar eine | |
| Vorratsdatenspeicherung für Bahn- und Schiffsreisen für möglich – aber | |
| natürlich nur, wenn sie sich auf das absolut Notwendige beschränkt. Das | |
| Urteil betrifft die Auslegung der EU-Richtlinie, hat also Bedeutung für die | |
| gesamte EU. Allerdings wurde beim EuGH noch nicht über anhängige Vorlagen | |
| des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zur Fluggastdatenspeicherung entschieden. | |
| 21 Jun 2022 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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