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# taz.de -- Nachrichten zur Coronakrise: Arbeitgeber können Corona-Tests anord…
> Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Angestellte sich testen
> lassen müssen, wenn Arbeitgeber es so fordern. Heute endet die
> telefonische Krankmeldung.
Bild: Ein Mitarbeiter eines Unternehmens blickt auf sein Testergebnis
## Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts
Im Streit um Corona-Testpflichten in privaten und öffentlichen Unternehmen
hat das [1][Bundesarbeitsgericht (BAG)] ein Grundsatzurteil gefällt.
Deutschlands höchste Arbeitsrichter entschieden am Mittwoch in Erfurt im
Fall einer Orchestermusikerin aus München, dass Arbeitgeber ihren
Angestellten Corona-Tests vorschreiben können (5 AZR 28/22). Die
Testpflicht müsse jedoch verhältnismäßig sein und die Interessen beider
Seiten abwägen.
Die Klage der Flötistin gegen die ihrer Meinung nach unzulässigen Tests,
die das Hygienekonzept der Bayerischen Staatsoper vorsah, hatte damit wie
in den Vorinstanzen keinen Erfolg. Arbeitgeber hätten eine Fürsorgepflicht
und könnten im Interesse des Arbeitsschutzes Weisungen erteilen, um Leben
und Gesundheit zu schützen, erklärte das Bundesarbeitsgericht.
Das Urteil kann Auswirkungen auf Tausende Arbeitnehmer haben, wenn die
Corona-Infektionen erneut drastisch steigen sollten. Die inzwischen
gekündigte Flötistin hatte sich geweigert, wie vorgeschrieben zum Beginn
der Spielzeit der Staatsoper 2020/21 und im Abstand von einer bis drei
Wochen kostenfrei angebotene PCR-Tests vornehmen zu lassen. Sie wurde
deshalb von Proben und Aufführungen ausgeschlossen und bekam einige Monate
kein Gehalt. Die Anweisung der Staatsoper und damit des Freistaats Bayern
von PCR-Tests sei rechtmäßig gewesen, so das BAG. (dpa)
## Keine Krankschreibung per Telefon mehr
Krankschreibungen wegen Erkältungsbeschwerden sind angesichts der
entspannteren [2][Corona-Lage] vorerst nicht mehr generell auch per Telefon
möglich. Dafür müssen Patientinnen und Patienten ab diesem Mittwoch wieder
in Arztpraxen gehen oder Videosprechstunden nutzen. Der Gemeinsame
Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen hatte entschieden,
eine zuvor mehrfach verlängerte Sonderregelung auslaufen zu lassen.
Das Gremium betonte zugleich, dass solche Sonderregelungen für bestimmte
Regionen oder bundesweit wieder aktiviert werden könnten, sollte die
Pandemie in den nächsten Monaten erneut an Fahrt gewinnen.
Telefonische Krankschreibungen [3][waren seit Ende März 2020 fast
durchgehend möglich gewesen.] Dies sollte unnötige Kontakte reduzieren, um
das Infektionsrisiko zu senken. Der Bundesvorsitzende des Deutschen
Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, hat die dauerhafte Weiterführung der
telefonischen Krankschreibung in Arztpraxen gefordert. „Die
Telefon-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat sich bewährt“, sagte der
Verbandschef den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND,
Mittwochsausgaben). „Warum diese jetzt ohne Not wieder einkassiert wurde,
ist nicht nachvollziehbar. Wir sind sehr dafür, dass diese sinnvolle
Regelung für Bestandspatientinnen und -patienten dauerhaft bestehen
bleibt.“
Das Patientenaufkommen in den Hausarztpraxen sei auch außerhalb der
Corona-Pandemie sehr hoch. Die telefonische Krankschreibung wäre eine
„echte Entlastung“, unterstrich Weigeldt und kritisierte: „Es wird zwar
viel über Entbürokratisierung gesprochen, wenn es dann aber mal konkret
wird, verfallen viele Akteure im Gesundheitswesen dann doch wieder in alte
Muster.“ (dpa/afp)
## Sieben-Tage-Inzidenz steigt leicht
Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldet 54.957 Neuinfektionen binnen 24
Stunden. Das sind 5816 Fälle mehr als am Mittwoch vor einer Woche, als
49.141 Corona-Infektionen gemeldet wurden. Die bundesweite
Sieben-Tage-Inzidenz steigt auf 207,0 von 201,7 am Vortag.
91 weitere Personen starben im Zusammenhang mit dem Virus. Damit erhöht
sich die Zahl der gemeldeten Todesfälle auf 139.091. (rtr)
1 Jun 2022
## LINKS
[1] https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/corona-testpflicht-fuer-arbeitne…
[2] /Schwerpunkt-Coronavirus/!t5660746
[3] /Reaktion-auf-Coronavirus/!5670276
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50.000 Neuinfektionen.
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