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# taz.de -- Petition der Woche: Stalking ist kein Kündigungsgrund?
> Eine Betroffene von Stalking zieht aus ihrer Wohnung und erklärt, dass es
> als Kündigungsgrund genügt. Die Hausverwaltung sieht das anders.
Bild: Für Cara-Julie Kather war der Auszug die einzige Möglichkeit zum Selbst…
Der Fall von Cara-Julie Kather liest sich wie ein Albtraum. Im Dezember
vergangenen Jahres sah sich die 22-jährige Studentin nach nur zwei Monaten
gezwungen, wieder aus ihrer neuen Wohnung auszuziehen. Ihr Kündigungsgrund:
Stalking durch den Nachbarn nebenan.
Der Begriff Stalking stammt aus dem Englischen und bedeutet auf Deutsch
„belästigen“ oder „belauern“. Der Nachbar, ein 55-jähriger Mann, stel…
der Studentin nach, lauerte ihr vor der Haustür auf und klingelte Sturm, um
ihr Texte mit expliziten sexuellen Fantasien zu übergeben.
Bereits von Anfang an war ihr der Mann suspekt, doch als er mit
übergriffigen Nachrichten um die Ecke kam, zog die Studentin lieber wieder
aus. Dabei hatte sie sich beim Einzug so sehr über die Wohnung gefreut.
Kather war der Schutz der körperlichen Unversehrtheit wichtiger als die
Wohnung. Und dieser Schutz war für sie ein ausreichender Kündigungsgrund.
Ihre Hausverwaltung sieht das allerdings anders und ging vor Gericht.
## Wenn Stalking kein Kündigungsgrund ist, was dann?
Als der Prozess begann, startete Kather eine [1][Petition]. In dieser
fordert sie mehr Schutz für Betroffene von Stalking und die Option der
außerordentlichen Kündigung. Diese Form der Kündigung ist nach derzeitiger
Gesetzeslage dann möglich, wenn eine Einhaltung des Vertrages für eine der
beiden Parteien unzumutbar ist (§ 543 Abs. 1, § 569, Abs. 2 BGB). Kather
selbst sieht ihre Situation vom Gesetz erfasst. In Deutschland ist
allerdings derzeit juristisch nicht geklärt, ob Stalking als eine solche
Unzumutbarkeit aufgefasst wird.
Laut der polizeilichen Kriminalprävention wird Stalking als ein
wiederholtes widerrechtliches Verfolgen, Nachstellen, Belästigen, Bedrohen
und Terrorisieren einer Person gegen ihren Willen definiert. Auch die
Rechtsanwältin Elisabeth Aleiter ist überzeugt, dass Stalking ein
Kündigungsgrund sein muss.
Anders als Kather sieht sie das Problem allerdings nicht mit dem Auszug
allein geklärt. „Es gibt ein, zwei größere Vermieter, die eine alternative
Wohnung zur Verfügung stellen können, wenn so ein Fall auftritt“, sagt
Aleiter. „Die Frage ist nur, wie lange das hält. Denn viele Täter bleiben
auch nach dem Umzug am Opfer dran und verfolgen dieses weiterhin.“
## Mehr Sensibilität für Betroffene
Kather selbst erstattete Anzeige gegen ihren ehemaligen Nachbarn und hat
vorerst Ruhe vor ihm. Der Konflikt mit der Hausverwaltung aber bleibt.
Daher adressiert die Studentin staatliche und politische Institutionen, um
auf dieses Problem aufmerksam zu machen. Aber auch Menschen aus den
Rechtswissenschaften sollten sich mit der Problematik befassen: „Dass zum
Beispiel Menschen, die juristische Literatur verfassen, also Kommentare zu
Mietrecht schreiben, diese Thematik mit aufgreifen“, fordert sie.
Die Rechtsanwältin ist da skeptisch. „Wenn man ehrlich ist“, so Aleiter,
„haben solche Einrichtungen kein Interesse, an dem derzeitigen Gesetz etwas
zu ändern. Denn eine solche Änderung ist mit viel Aufwand verbunden und die
meisten Leute kommen mit der derzeitigen Situation zurecht.“
Zu hoffen ist, dass die Petition Erfolg hat und sich Verantwortliche diesem
Thema widmen. In Deutschland wird die Dunkelziffer von Stalking auf 600.000
bis 800.000 Fälle geschätzt.
3 Apr 2022
## LINKS
[1] https://www.openpetition.de/petition/blog/fuer-mehr-selbstschutz-stalking-o…
## AUTOREN
Shoko Bethke
## TAGS
Petition der Woche
Stalking
Gerichtsprozess
Justizpolitik
Nachbarschaft
Stalking
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Stalking
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