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# taz.de -- Berliner Senat verlängert Corona-Regeln: Eine letzte Frist
> Berlin verlängert fast alle Corona-Regeln noch einmal bis 31. März. Ab
> dann gilt: Eigenverantwortung.
Bild: IM Nahverkehr gilt die Maskenpflicht weiter, aber auch VOR dem Nahverkehr…
Berlin dpa | Berlin behält die bisher geltenden Corona-Maßnahmen bis zum
31. März bei, anschließend werden sie bis auf wenige Ausnahmen gestrichen.
Der Senat beschloss die Verlängerung laut Mitteilung am Samstag. Eigentlich
hatten sich Bund und Länder grundsätzlich darauf geeinigt, dass alle
tiefgreifenderen Beschränkungen bereits zum Sonntag (20. März) wegfallen.
Berlin macht nun jedoch wie andere Länder von einer Übergangsfrist
Gebrauch.
Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) hatte dies
[1][bereits nach der Senatssitzung am vergangenen Dienstag angekündigt] und
mit der Corona-Lage begründet. So steigen die Infektionszahlen bundesweit
seit geraumer Zeit wieder.
Auch in Berlin waren die Zahlen zuletzt im Wochenvergleich gestiegen. In
den vergangenen sieben Tagen erfassten die Gesundheitsämter 1100,8
Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, wie aus dem Lagebericht vom Samstag
hervorgeht. Am Freitag hatte der Wert bei 1144,9 gelegen, am Samstag vor
einer Woche bei 776. Damit liegt die Sieben-Tage-Inzidenz derzeit aber
deutlich niedriger als im bundesweiten Schnitt (1735,0).
## Testpflicht an Schulen bleibt auch über 1. April hinaus
Ab 1. April soll es dann nur noch wenige sogenannte Basis- Schutzmaßnahmen
geben. Dazu zählen die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in
Krankenhäusern und Pflegeheimen. Für bestimmte Bereiche soll auch eine
Testpflicht fortbestehen, etwa an Schulen. Die bisher üblichen kostenlosen
Corona-Schnelltests für alle, die vom Bund bezahlt werden, wird es dann
voraussichtlich aber nicht mehr im bisherigen Umfang geben.
Bei den Beratungen von Kanzler Olaf Scholz (SPD) mit den
Ministerpräsidenten der Länder hatte es am Donnerstag Streit über den neuen
Rechtsrahmen gegeben. Bundestag und Bundesrat beschlossen am Freitag
ungeachtet hoher Infektionszahlen den Wegfall der meisten bundesweiten
Schutzregeln. Der Senat setzte die neue Rechtsgrundlage [2][nun formal für
das Land Berlin] um.
Der Senat habe wie angekündigt beschlossen, die gegebene Übergangsfrist
voll auszuschöpfen, teilte eine Senatssprecherin mit. Damit werden die
Maßnahmen bis 31. März verlängert. Darüber hinaus sei das nicht möglich.
## Keine Hotspot-Regelung
Eine sogenannte Hotspot-Regelung soll es in Berlin zunächst nicht geben.
Danach können die Bundesländer per Parlamentsbeschluss strengere Regeln
einführen, sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen. Momentan seien
die Voraussetzungen dafür in der Hauptstadt nicht gegeben, hatte Giffey am
Dienstag erklärt. Dazu zähle eine gravierende Infektionslage mit einer
größeren Überlastung der kritischen Infrastruktur.
Trotz vieler Lockerungen in den vergangenen Wochen gelten in Berlin wegen
der Pandemie noch in etlichen Bereichen Beschränkungen. So sind private
Treffen, an denen Ungeimpfte teilnehmen, auf einen Haushalt und bis zu zwei
weitere Personen aus einem anderen Haushalt beschränkt. Kinder bis zur
Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt.
In der Gastronomie, in Hotels, beim Friseur, in Fitnessstudios,
Sporthallen, Volkshochschulen oder Fahrschulen gilt die 3G-Regel: Dabei
sein dürfen also nur Geimpfte, Genesene oder Getestete. Zutritt zu Clubs
und Diskotheken haben nur Genesene und Geimpfte, die sich zudem testen
lassen müssen (2G plus). Das gilt auch für Geboosterte.
Für Veranstaltungen drinnen und draußen gelten noch Obergrenzen bei der
Teilnehmerzahl oder bei der maximal auslastbaren Kapazität der
Örtlichkeiten. Dabei greifen die 3G-Regel oder bei Großveranstaltungen die
2G-plus-Regel, wobei von letzterer Geboosterte ausgenommen sind. Außerdem
besteht bei den meisten Veranstaltungen FFP2-Maskenpflicht. Die gilt auch
zum Beispiel im Einzelhandel.
20 Mar 2022
## LINKS
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