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# taz.de -- Datenschutz ahndet rassistische Praxis: Millionenstrafe für die Br…
> Weil eine Bremer Wohnungsbaugesellschaft rassistische Daten speicherte,
> muss sie 1,9 Millionen Euro zahlen. Die Strafe hätte noch höher sein
> können.
Bild: Die Brebau hat Mieter*innen rassistisch eingeordnet; bestraft wird sie nu…
Bremen taz | Hautfarbe, Sprachkenntnisse, sogar Körpergeruch: Die kommunale
Bremer Wohnungsbaugesellschaft Brebau hat über Bewerber*innen für ihre
Mietwohnungen viel mehr an Informationen gesammelt, als sie durfte. Wegen
Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz konnte die GmbH
bisher nicht verurteilt werden. Am Donnerstag aber hat die Bremische
Datenschutzbeauftragte Imke Sommer nach ihren eigenen Ermittlungen ein
Bußgeld nach gegen die Brebau verhängt: 1,9 Millionen Euro muss das
Unternehmen zahlen.
Im vergangenen Jahr war durch die Aussage eines Whistleblowers und
Berichte von „buten un binnen“ bekannt geworden, dass die Brebau in ihrer
internen Datenbank Informationen über Wohnungssuchende festhielt.
Spätestens die dort verwendete sogenannte Zielgruppendefinition „kE40“ –
für „keine People of Color“ legte Diskriminierung und eine
[1][Wohnungsvergabe nach rassistischen Kriterien sehr nahe].
Der Bericht des Sonderermittlers im Juli sprach dann überraschend die
Brebau von einem großen Teil der Schuld frei: Eine systematische
Diskriminierung habe es bei der tatsächlichen Wohnungsvergabe nicht
gegeben, so Ermittler Matthias Stauch. Personen mit den Zielkriterien
erhielten demnach „im Ganzen sogar mehr Mietverträge als Personen ohne die
Zielkriterien“.
Im Hintergrund liefen aber auch [2][nach dem großen Sonderbericht] weitere
Ermittlungen. Datenschutzbeauftragte Sommer hat 9.500 Fälle untersucht; bei
mehr als der Hälfte davon wurden demnach Daten notiert, die nach der
Datenschutzgrundverordnung besonders geschützt sind: Hautfarbe und
ethnische Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexuelle Orientierung und der
Gesundheitszustand.
## DSGVO hilft gegen Diskriminierung
Über Artikel 83 der [3][Datenschutzgrundverordnung können direkt
Geldstrafen verhängt werden]. Die Entscheidung beruht anders als der
Bericht des Sonderermittlers nicht darauf, ob die Daten tatsächlich zur
praktischen Diskriminierung geführt haben. Es reicht, dass sie überhaupt
erfasst wurden. So könne, meint Sommer, auch die DSGVO mittelbar helfen,
Diskriminierung zu verhindern.
1,9 Millionen Euro sind für ein Unternehmen wie die Brebau viel, wenn auch
nicht gleich existenzbedrohend – ihr [4][Gewinn betrug 2019 rund 6,7
Millionen Euro.] Die Geldbuße hätte noch höher ausfallen können, „deutlich
höher“ sogar, erklärt die Datenschutzbeauftragte. Angesichts der
„außerordentlichen Tiefe der Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz“
wäre das auch angemessen gewesen, sagt sie weiter. Am Ende gab den
Ausschlag für die Strafhöhe, dass die Brebau kooperiert und sich um
Besserung bemüht habe.
Mit dem Verfahren der Datenschutzbeauftragten ist die Geschichte für die
Brebau aber noch nicht vorbei: Auch die Staatsanwaltschaft ermittelt noch.
4 Mar 2022
## LINKS
[1] /Sozialberater-ueber-Rassismus-bei-Brebau/!5767746
[2] https://www.senatspressestelle.bremen.de/pressemitteilungen/brebau-sonderer…
[3] /6-Monate-Datenschutzgrundverordnung/!5550482
[4] https://www.brebau.de/images/geschaeftsberichte/Geschaeftsbericht2019.pdf
## AUTOREN
Lotta Drügemöller
## TAGS
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DSGVO
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