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# taz.de -- Holocaust-Verharmlosung in Berlin: Kein Pardon mehr
> Die Berliner Polizei geht künftig gegen gelbe Sterne auf Demos vor.
> Bundesweit taten sich Ermittler und Justiz mit der Strafverfolgung bisher
> schwer.
Bild: Berliner Polizisten am 26. Januar bei einer Demonstration gegen die gepla…
Berlin taz | Klare Kante zeigen – ab sofort ist das die Linie der Berliner
Ermittlungsbehörden, wenn bei Demonstrationen ein verfremdeter „Judenstern“
getragen wird. Immer häufiger sind diese gelben Sterne mit Aufschriften wie
„Ungeimpft“ bei Versammlungen gegen Coronamaßnahmen zu sehen. Die
beabsichtige Message: Impfgegner würden genauso verfolgt wie Juden während
der Nazizeit. Doch obwohl die Relativierung des Holocausts volksverhetzend
und somit strafbar sein kann, taten sich [1][Polizei, Staatsanwaltschaft
und Justiz bundesweit] mit der Verfolgung des adaptierten Sterns bisher
schwer.
Die Berliner Polizeiführung hat ihre Einsatzkräfte nun angewiesen, immer,
wenn ein adaptierter „Judenstern“ bei [2][Versammlungen] auftaucht, Anzeige
zu erstatten. Es sei „grundsätzlich“ von einer Störung des öffentlichen
Friedens auszugehen.
Oberstaatsanwältin Claudia Vanoni, Antisemitismusbeauftragte der
Generalstaatsanwaltschaft Berlin, bekräftigt diese Einschätzung. Dabei gab
es in der Vergangenheit Amtsgerichte in Deutschland, die die Auffassung
vertraten, dass der „Judenstern“ nicht zwingend als Symbol für den
Völkermord an den Juden anzusehen sei, sondern auch als Symbol für deren
Ausgrenzung und Entrechtung verstanden werden könne, und deshalb eine
strafbare [3][Verharmlosung des Holocausts] verneint haben.
So hat etwa auch ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom
Frühjahr 2020 die Strafverfolgung in dieser Frage nicht begünstigt. In
Saarbrücken wurde dabei eine angeklagte AfD-Kommunalpolitikerin
freigesprochen, die bei Facebook Fotos von „Judensternen“ mit Inschriften
wie „Nicht geimpft“, „AFD Wähler“ oder „SUV Fahrer“ gepostet hatte…
Veröffentlichung der Bilder, so das OLG, sei keine Volksverhetzung, weil
die Äußerungen nicht geeignet seien, den öffentlichen Frieden zu stören.
## Berliner Pilotverfahren erfolgreich
Obwohl diese bisherige Rechtsprechung keine Ermutigung war, hat die
Berliner Staatsanwaltschaft laut Vanoni ein eigenes Pilotverfahren
durchgeführt. Es war gegen einen 56-jährigen Berliner gerichtet, der bei
Facebook unter der Überschrift „Die Jagd auf Menschen kann nun wieder
beginnen“ einen gelben Stern mit der Aufschrift „Ungeimpft“ verbreitet
hatte. Der Mann wurde vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe wegen
Volksverhetzung verurteilt. Das Urteil ist seit Oktober 2021 rechtskräftig.
Bestätigt fühlen sich die Berliner auch durch das Bayerische Oberste
Landesgericht (BayObLG). Das hatte die Revision eines
AfD-Kommunalpolitikers verworfen, der vom Landgericht Augsburg wegen
Volksverhetzung verurteilt worden war. Der „Judenstern“ stehe sinnbildlich
für den gesamten Holocaust, befand das BayObLG. Ein derartiges, auf
Breitenwirkung angelegtes Verharmlosen von Völkermordhandlungen gefährde
den öffentlichen Frieden. Seit September ist das Urteil rechtskräftig.
Dadurch bestärkt, treibe die Staatsanwaltschaft Berlin nun weitere
vergleichbare Verfahren voran, sagt Vanoni. Wer solche oder andere den
Holocaust verharmlosende Symbole öffentlich macht, müsse damit rechnen,
„mit allem Nachdruck“ verfolgt zu werden.
28 Jan 2022
## LINKS
[1] /Gruene-Schulze-ueber-Corona-Demos/!5828178
[2] /Corona-Spaziergaenge-in-Berlin/!5825122
[3] /Antisemitismus-in-der-Coronakrise/!5686971
## AUTOREN
Plutonia Plarre
## TAGS
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