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# taz.de -- Auskunftsrecht von Adoptivkindern: Schweigen ist feige
> Adoptivkinder haben ein Recht auf Kenntnis ihrer leiblichen Eltern, so
> der Bundesgerichtshof.
Bild: Für viele Kinder ist es wichtig zu wissen, wer ihre leiblichen Eltern si…
Die meisten Menschen haben in ihrem Leben zwei bis fünf
Sexualpartner:innen. Nur etwa 2 Prozent der Frauen nennen einer Statistik
zufolge mehr als 30 Liebhaber. Die Wahrscheinlichkeit ist also groß, dass
man sich ganz gut erinnert, mit wem man im Bett war.
Diese Erinnerung forderte eine mittlerweile erwachsene Tochter, die nach
ihrer Geburt [1][zur Adoption frei gegeben] worden war, von ihrer
leiblichen Mutter ein. Sie möchte wissen, wer ihr biologischer Vater ist.
Dessen Identität konnte bislang aber nicht geklärt werden, weil die Mutter
sich nicht erinnern will.
Aber das muss sie. [2][Der Bundesgerichtshof stellte am Mittwoch in einem
Urteil] zu diesem etwas verworrenen Fall fest, dass Adoptivkinder
selbstverständlich ein Recht darauf haben, zu erfahren, wer ihre leiblichen
Eltern sind. In dem verhandelten Fall, wer der biologische Vater der jungen
Frau ist.
Dieser Beschluss ist ein weiterer in einer Reihe unterschiedlicher
Entscheidungen zum Kindschaftsrecht in den vergangenen Jahren. Er ist so
nötig wie richtig. Nötig, weil andere Kinder dieses Recht längst haben,
[3][beispielsweise jene aus Samenspenden]. Richtig, weil jedes Kind wissen
sollte, woher es kommt, wer seine leiblichen Eltern sind.
## Kein Grund, das eigene Kind zu belügen
Das Wissen um die biologische Herkunft ist zwingend für die eigene
Identität. Viele Menschen, denen diese Auskunft verwehrt bleibt, sind ihr
Leben lang damit beschäftigt, sich selbst zu finden. Folgen können sein:
ständige Unruhe, Unsicherheit, Aggressivität. Nicht selten sind sie
sogenannte Mittelpunktsmenschen.
Es mag Gründe geben, warum Mütter ihren Kindern den Namen des leiblichen
Vaters verweigern. Peinlicher One-Night-Stand, beschämender Erzeuger,
bedrückende Erinnerung. Alles verständlich. Aber kein Grund, das eigene
Kind zu belügen. Erst recht nicht, wenn die Mutter – so wie im vorliegenden
Fall – nicht einmal mit dem Kind zusammenlebt.
Die Zeiten, in denen Frauen mit Kindern aus dubiosen Beziehungen
gesellschaftlich geächtet werden, sind längst vorbei. Jedenfalls in
westlichen Ländern. Das Schweigen ist nicht mehr als Feigheit.
20 Jan 2022
## LINKS
[1] /Adoptionsrecht/!t5039715
[2] https://www.presseportal.de/pm/126040/5125676
[3] /BGH-Urteil-zu-Umgangsrecht/!5781712
## AUTOREN
Simone Schmollack
## TAGS
Adoption
Adoptionsrecht
Identität
Ampel-Koalition
Gleichstellung
Adoption
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