# taz.de -- Umverteilung geflüchteter Eltern: Stillende Mutter unter Druck | |
> Das Migrationsamt Bremen will eine Geflüchtete in ein anderes Bundesland | |
> schicken. Ihre sechs Monate alte Tochter hätte das Recht zu bleiben. | |
Bild: Trennen geht nicht: Wird eine geflüchtete Mutter umverteilt, muss auch d… | |
Bremen taz | Das Bremer Migrationsamt hat einer stillenden Mutter mit der | |
[1][zwangsweisen Überstellung in ein Ankerzentrum] gedroht. Ihre sechs | |
Monate alte Tochter hingegen hat ein Recht, in Bremen zu bleiben, würde | |
dann aber von der Mutter getrennt werden. „Aus unserer Perspektive übt | |
Bremen Druck auf die Mutter aus, um die Tochter ebenfalls verteilen zu | |
können“, sagt Holger Diekmann vom Bremer Flüchtlingsrat. Rose | |
Gerdts-Schiffler, Sprecherin des Innenressorts, weist das zurück:„Die | |
Vorwürfe vom Flüchtlingsrat sind, gelinde gesagt, abwegig. Eine Bremer | |
Behörde würde niemals Mutter und Kind trennen.“ | |
Die zentrale Aufnahmestelle(Zast) hat Ende September die Verteilung von | |
Amma Osei, die eigentlich anders heißt, in ein anderes Bundesland | |
angeordnet. Nach Paragraf 15a des Aufenthaltsgesetzes können Ausländer, die | |
unerlaubt eingereist sind, auf alle Bundesländer verteilt werden. Dies | |
geschieht nach Quote. Osei ist Anfang des Jahres nach Bremen gekommen und | |
hat eine Aufenthaltserlaubnis beantragt. Ende August kam der | |
Verteilungsbescheid, in dem ihr mit unmittelbarem Zwang gedroht wird. | |
Der Verteilungsbescheid richtet sich nur an Osei, nicht aber an ihre | |
Tochter, die im Mai 2021 geboren worden ist. „Die Tochter ist nicht | |
unerlaubt eingereist und darf daher nicht verteilt werden, es ist fraglich | |
ob sie die Mutter überhaupt begleiten dürfte“, sagt Diekmann. | |
Gerdts-Schiffler widerspricht: „Ein Kind das in Deutschland geboren wurde, | |
verhindert nicht die Umverteilung der restlichen Familie. Schließlich kann | |
das Kind bei der Verteilung mit der Familie mitgehen.“ Sie beruft sich | |
dabei auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes(OVG) vom 8. Juli 2021, | |
bei dem ein ähnlicher Fall verhandelt wurde. | |
## Mutter geht gegen Bescheid vor | |
Das OVG gesteht in seiner Begründung einem Kind quasi eine Wahlfreiheit zu, | |
die es nicht haben kann. Schon gar nicht ein Baby von einem halben Jahr. | |
Das Kind muss also bei einer Verteilung mitgehen, schließlich ist es von | |
der Mutter abhängig. Der Anspruch der Tochter Oseis, in Bremen sein zu | |
können, würde durch eine vollzogene Verteilung also nichtig werden. | |
Amma Osei ist gegen den Verteilungsbescheid vor das Verwaltungsgericht (VG) | |
gezogen. Dies konnte aber kein rechtliches Hindernis feststellen. Das VG | |
erkennt weder die Vaterschaft noch die Wohngemeinschaft der Familie an. | |
Erbrachte Nachweise und eidesstattliche Aussagen werden als nicht glaubhaft | |
bezeichnet. Daher spreche nichts dagegen, die Mutter auf ein Ankerzentrum | |
zu verteilen, so die Logik des Gerichts. „Das Verwaltungsgericht hat den | |
Aufenthalt der Tochter in Bremen nicht berücksichtigt, deswegen klagt Frau | |
Osei jetzt vor dem Oberverwaltungsgericht“, sagt Diekmann. | |
Das Verfahren hat keine aufschiebende Wirkung. Amma Osei könnte also | |
jederzeit unter Anwendung von „unmittelbarem Zwang“ in ein Ankerzentrum | |
gebracht werden. | |
19 Dec 2021 | |
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## AUTOREN | |
Lukas Scharfenberger | |
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