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# taz.de -- Das bringt 2022: Höheres Porto, höherer Mindestlohn
> Zum Jahreswechsel treten neue Gesetze in Kraft. Kunden können sich über
> mehr Verbraucherschutz freuen, Hartz-IV-Bezieher gehen leer aus.
Bild: Schöner als ’ne Mail, aber Briefe verschicken wird wieder mal teurer
Was ändert sich 2022? Die wichtigsten Gesetzesänderungen und Verordnungen:
Für Hartz-IV-Betroffene beginnt das neue Jahr besonders entbehrungsreich.
Um nur 3 Euro steigen die Bedarfssätze auf nun 449 Euro. Angesichts rapide
steigender Preise für Lebensmittel, Energie und andere Güter des täglichen
Lebens haben ALG-II-Empfänger künftig effektiv noch weniger Geld zum Leben.
Laut Berechnungen des Paritätischen Gesamtverbands müsste der Regelbedarf
auf knapp 650 Euro steigen. Dass es dazu kommt, ist unwahrscheinlich. Die
Ampelkoalition hat bisher nicht mitgeteilt, wie hoch das neue „Bürgergeld“
ausfallen soll. Mit der FDP dürften deutlich höhere Sätze nicht umzusetzen
sein.
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar ebenfalls nur marginal von 9,60 Euro
auf 9,82 Euro. Allerdings plant die Ampel im kommenden Jahr eine Erhöhung
auf 12 Euro die Stunde, was [1][spürbar steigende Bezüge] für Arbeitnehmer
im Mindestlohnsektor bedeuten würde. Der Grundfreibetrag, also das
steuerfreie Einkommen, erhöht sich für Alleinstehende auf 9.984 Euro im
Jahr.
## Kaputte Kopfhörer länger umtauschen
Über etwaige Erhöhungen des Kindergelds gibt es bisher noch keine
Informationen, dafür steigt aber der Kinderzuschlag für einkommensschwache
Familien marginal von 205 auf 209 Euro. Auf Bestreben der Grünen arbeitet
die Ampelkoalition allerdings [2][an einer Kindergrundsicherung], in der je
nach Ausgestaltung Kindergeld, Kinderzuschlag und andere Sozialleistungen
zusammengefasst werden.
Über konsumentenfreundliche Neuerungen dürfen sich im neuen Jahr die
Verbraucher freuen. Die gesetzliche Gewährleistung wird ausgeweitet. Bisher
galt: Wer neue Produkte – etwa Elektronikartikel – erwirbt, hat künftig
längerfristig gute Chancen, Mangelware umzutauschen. Der Klassiker bei den
Beanstandungen ist der kaputte Kopfhörer.
Bisher galt in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf die gesetzliche
Vermutung, dass ein Mangel schon beim Kauf vorlag. Das erleichterte den
Umtausch. Diese Frist wird nun auf zwölf Monate ausgeweitet. Kaufbelege
aufzubewahren, lohnt sich künftig also noch mehr.
## Kündigung einfach per Knopfdruck
Zudem wird zum 1. März die Kündigung von Verträgen leichter. Bisher galt
als Standardregelung, dass bestehende Verträge sich automatisch verlängern,
wenn sie nicht drei Monate vor Ende der Laufzeit gekündigt wurden. Künftig
gilt: Laufzeitverträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat
haben. Wird die Frist verpasst, können Verbraucher den Vertrag nach der
ursprünglichen Laufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Zudem soll der Kündigungsprozess einfacher werden. Ab dem 1. Juli müssen
Unternehmen ihren Kunden die Vertragskündigung über eine leicht zugängliche
Kündigungsschaltfläche ermöglichen. Diesen „Kündigungsbutton“ soll es e…
bei Streamingdiensten oder Mobilfunkanbietern geben. Für
Finanzdienstleistungen gilt diese Regel aber nicht.
Bei der Digitalisierung des Gesundheitssystems gibt es ebenfalls
Neuerungen. Zum 1. Januar werden die elektronischen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Arztpraxen zur Pflicht. Künftig
werden die Krankschreibungen elektronisch an die Krankenkassen übermittelt.
Ab Juli sollen dann auch die Arbeitgeber einbezogen werden.
## Briefe versenden wird teurer
Auch beim Autokauf gibt es Änderungen. Käufer von Kraftfahrzeugen, die
neben einem Verbrenner- zusätzlich auch einen Elektromotor haben
(Plug-in-Hybride), könnten ab 2022 nicht mehr in den Genuss der staatlichen
Förderung kommen. Denn die vorgeschriebene elektrische Reichweite steigt
von 40 auf 60 Kilometer.
Teurer wird im neuen Jahr das Porto. Der Versand eines Standardbriefs
kostet künftig 85 statt bisher 80 Cent, für eine Postkarte werden 70 statt
60 Cent fällig.
30 Dec 2021
## LINKS
[1] /Die-Wahl-fuer-Niedrigverdiener/!5799926
[2] /Soziale-Gerechtigkeit-mit-der-Ampel/!5812725
## AUTOREN
Jörg Wimalasena
## TAGS
Jahreswechsel
Mindestlohn
Verbraucherschutz
IG
Hartz IV
Böller
Aufstocker
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