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# taz.de -- Umweltrechtlerin zu kürzeren Planungen: „Nur nicht auf Kosten de…
> Die Ampelkoalition will Planungszeiten für Windräder oder Stromtrassen
> verkürzen. Eine gute Idee, findet die Umweltrechtlerin Louisa Hantsche.
Bild: Schnellere Planung soll möglich werden: Windrad mit Schwibbogen in Sachs…
taz: Frau Hantsche, die Ampel-Koalition will Planungs- und
[1][Genehmigungsverfahren für Windräder] oder Stromtrassen beschleunigen.
Wie finden Sie das als Umweltrechtlerin?
Louisa Hantsche: [2][Planungsbeschleunigung] ist sehr sinnvoll. Sie darf
nur nicht auf Kosten der Umwelt und der Rechtsschutzmöglichkeiten gehen.
Sind Sie deshalb so aufgeschlossen, weil heute keine Atomkraftwerke mehr
geplant werden, sondern Bahnstrecken, Windräder und Trassen für Öko-Strom?
Nein, das ist nicht der Grund. Ich bin schon immer davon ausgegangen, dass
es möglich ist, Planung zu beschleunigen, ohne den Rechtsschutz zu
beschneiden.
Im Koalitionsvertrag wird angestrebt, die [3][Verfahrensdauer] zu
halbieren. Ist das ohne problematische Folgen zu realisieren?
Darüber will ich jetzt noch nicht spekulieren. Die Ankündigungen im
Koalitionsvertrag sind teils sehr vage. Hier müssen wir auf konkrete
Gesetzentwürfe warten.
Die Koalition will mit dem Instrument der Legalplanung arbeiten, das heißt
wichtige Bahnstrecken und Stromtrassen sollen per Gesetz genehmigt werden
und nicht per Verwaltungsakt. Wie finden Sie das?
Bei einer Legalplanung besteht die Gefahr, dass sie den Rechtsschutz
verkürzt. Wenn ein Vorhaben per Gesetz des Bundestags genehmigt wird, ist
eigentlich nur noch eine Verfassungsbeschwerde möglich. Doch die Koalition
scheint das Problem erkannt zu haben und sieht nun zumindest eine Instanz
beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vor. Das ist erfreulich.
Allerdings könnte die Legalplanung kontraproduktiv sein, weil die
Planungsfachleute in den zuständigen Behörden sitzen und nicht in den
Ministerien.
Die Koalition plant eine „Mitwirkungspflicht für Umweltverbände“. Was
halten Sie davon?
Das ist ein seltsamer und potentiell problematischer Vorschlag. Die
Umweltverbände haben ein Mitwirkungsrecht im Verfahren, keine Pflicht.
Möglicherweise geht es darum, dass Verbände, die im Verwaltungsverfahren
nicht teilgenommen haben, dann auch nicht gegen die Genehmigung klagen
können. Das würde aber gegen EU-Recht verstoßen.
Die Koalition will wieder eine Form der Präklusion einführen. Das heißt,
Kläger dürfen vor Gericht nichts vorbringen, was sie nicht bereits im
Verwaltungsverfahren gerügt haben....
Die Präklusion hat der Europäische Gerichtshof bereits 2015 beanstandet.
Danach wurde sie weitgehend abgeschafft. Ich sehe nicht, wie sie jetzt
wieder eingeführt werden könnte, ohne EU-Recht zu verletzen.
Der Klimaschutz soll gegenüber dem Artenschutz gestärkt werden. Ist das
gut?
Ich bin natürlich dagegen, Klimaschutz und Artenschutz gegeneinander
auszuspielen. Beide Ziele sind wichtig. Grundsätzlich ist der Ansatz der
Koalition vertretbar, künftig beim Artenschutz mehr auf den Schutz von
Populationen zu achten. Hier kommt es jedoch auf die konkrete Ausgestaltung
an und da ist der Koalitionsvertrag noch unklar. Vor allem ist eine gute
Koordination zwingend erforderlich. Es wäre fatal, wenn überall einzelne
Tiere geopfert werden und am Ende doch die Population gefährdet ist.
Sehen Sie Beschleunigungsmöglichkeiten, die im Koalitionsvertrag fehlen?
Das größte Beschleunigungspotenzial sehe ich bei der Verwaltung. Die
Behörden benötigen mehr Ressourcen und sollten selbst Fristen einhalten
müssen, damit die Projekte zügig vorangehen. Es hat keinen Sinn, wenn nur
für Kritiker einer Maßnahme strenge Fristen gelten.
Oft fehlt den Behörden schlicht das Personal…
Das ist ein grundsätzliches Problem und wird im Koalitionsvertrag der Ampel
auch so gesehen. Ich befürchte jedoch, dass dafür aktuell nicht ausreichend
Fachkräfte zur Verfügung stehen, um die Beschleunigungsziele der Koalition
zu erreichen. Schuld sind dann aber sicher nicht die Umwelt- und
Naturschutzverbände.
21 Dec 2021
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## AUTOREN
Christian Rath
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