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# taz.de -- EuGH verurteilt Polen: Warschau, zur Kasse!
> Im Justiz-Streit zwischen Polen und der EU hat der EuGH Warschau zu einem
> Zwangsgeld verurteilt. Das Land soll eine Million Euro zahlen – täglich.
Bild: Der Streit zwischen Warschau und Brüssel spitzt sich seit Wochen zu
Luxemburg afp | Im [1][Konflikt um die umstrittenen polnischen
Justizreformen] hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg das
Land angewiesen, der EU-Kommission täglich eine Million Euro Zwangsgeld zu
zahlen. Polen habe eine frühere EuGH-Entscheidung zur Disziplinarkammer für
Richter nicht umgesetzt, begründete das Gericht am Mittwoch seinen
Beschluss. Dies sei aber notwendig, um ernsthaften und irreparablen Schaden
von den europäischen Werten, vor allem der Rechtsstaatlichkeit, abzuwenden.
(Az. C-204/21)
Die EU-Kommission und Polen streiten seit langem um die Einhaltung der
verbindlichen rechtsstaatlichen Grundsätze. Polen wird deren Missachtung
vorgeworfen, seit die nationalkonservative Regierung den [2][Umbau des
polnischen Justizwesens] begann.
Befürchtet wird, dass die Unabhängigkeit der Justiz von der Politik nicht
mehr gewährleistet ist. Kern der Reform ist die Disziplinarkammer, die
Richter bestrafen und entlassen kann und deren Mitglieder vom politisch
kontrollierten Landesjustizrat ernannt werden.
Vor allem darum ging es auch in der aktuellen EuGH-Entscheidung. Bereits im
Juli entschied der EuGH nämlich, dass die Disziplinarkammer gegen EU-Recht
verstoße. Polen müsse ihre Arbeit aussetzen, hieß es in der einstweiligen
Anordnung. Da das Land sich daran nicht hielt, zog die Kommission erneut
vor den EuGH und beantragte ein Bußgeld.
Polen seinerseits beantragte erfolglos die Aufhebung der Anordnung vom
Juli. Der Gerichtshof entschied nun, dass Polen das Zwangsgeld solange
zahlen muss, bis es die frühere EuGH-Entscheidung umsetzt oder das
endgültige Urteil fällt. Bisherige Maßnahmen reichten nicht aus.
## Morawiecki: „Pistole auf die Brust“
Schon im September war Polen zu täglichen Zahlungen von einer halben
Million Euro verurteilt worden, weil es entgegen einer einstweiligen
Anordnung den Braunkohleabbau im Tagebau Turow nicht stoppte. Allerdings
entschied wiederum das polnische Verfassungsgericht Anfang Oktober, dass
EU-Recht keinen Vorrang gegenüber nationalem Recht habe.
Der Streit spitzte sich seitdem weiter zu. Am Montag etwa warf der
polnische Regierungschef Mateusz Morawiecki der EU vor, ihm mit dem Antrag
beim EuGH die „Pistole auf die Brust“ zu setzen.
Das Thema wurde auch beim EU-Gipfel in der vergangenen Woche besprochen.
Dort sagten mehrere EU-Staats- und Regierungschefs, dass Brüssel die von
Warschau erwarteten 36 Milliarden Euro für den Wiederaufbau nach der
Pandemie nicht freigeben werde, solange der Streit nicht geklärt sei.
27 Oct 2021
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