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# taz.de -- Rheingauer Weinbrunnen: Streit um den Alkohol
> Ein Weinfest in Wilmersdorf kann nicht ohne weiteres starten. Das Fest
> hat ein Wirrwarr an Genehmigungen und Klagen hinter sich.
Bild: Noch ist der Weinbrunnen nicht final genehmigt
Berlin taz | Sitzkissen für die Plastikstühle, Platzdeckchen für den
Biertisch und Tupperdosen mit deftigen Snacks, damit der Alkohol nicht ganz
alleine im Magen liegt: Die Besucher*innen des Rheingauer Weinbrunnens
in Wilmersdorf sind immer bestens vorbereitet. Alles bringen sie mit, nur
den Wein kaufen sie vor Ort am Rüdesheimer Platz, an einer kleinen
Holzbude. Drei [1][Winzer aus dem Rheingau] wechseln sich mit dem Verkauf
ab.
Noch können die Gäste den Picknickkorb aber nicht auspacken: Die
Genehmigung für das Weinfest in diesem Jahr ist noch nicht ganz durch, wie
Anfang der Woche bekannt wurde. Die Weinflaschen bleiben erst mal zu.
Grund dafür ist ein verwaltungstechnisches Heckmeck: Die
Infektionsschutzverordnung verbietet den Konsum von Alkohol in Grünanlagen.
Dieses Verbot steht jedoch auf wackeligen Beinen: In der
Infektionsschutzverordnung selbst wird es wiederum als „im Sinne des
Grünanlagengesetzes“ begründet – letztgenanntes Gesetz aber enthält gar
kein Alkoholverbot. Ein Wirrwarr, bei dem auch [2][Innensenator Geisel
nicht durchblickte] (taz berichtete).
Dazu kommt der Konflikt mit ein bis zwei Anwohner*innen (so recht weiß
man das nicht), die seit sieben Jahren gegen das Weinfest klagen: vom
Berliner Verwaltungsgericht bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es
sei zu laut! Was bei einem Weinfest natürlich sein kann, obwohl das
Publikum in Wilmersdorf tendenziell jenseits der 50 ist und nicht überdreht
rumkrakeelt.
## Der Geräuschpegel? Zumutbar
Das sah sogar das Oberverwaltungsgericht so. 2017 wies es eine Revision des
klagenden Anwohners zurück. Es handle sich „bei den typischen Gästen des
Weinbrunnens eher um sich ruhig verhaltende Menschen überwiegend
gesetzteren Alters, die auch unter Alkoholeinfluss nicht zu übermäßig
lautem Sprechen oder gar Schreien neigen.“ Der Geräuschpegel sei zumutbar.
Zuvor hatte die Klage schon erreicht, dass der Ausschank um 21.30 Uhr endet
und sonntags gar nicht erst öffnet. Erledigt war die Sache damit allerdings
nicht. In der letzten Runde der Rechtsprechung zum Weinbrunnen in 2019 ging
es darum, ob die Genehmigungen für das Weinfest im Jahr 2014 rechtens
gewesen waren. Ergebnis: Waren sie nicht. Deswegen ist das Bezirksamt jetzt
besonders vorsichtig.
Denn inzwischen wissen Bezirk und Winzer: Wenn hier irgendwas nicht korrekt
genehmigt ist, droht wieder eine Klage. „Zur Sicherheit“ brauche man dieses
Jahr andere Genehmigungen, so Bezirksbürgermeister Reinhard Naumann, er
verweist auf das Urteil von 2019: „Rechtsicherheit der Prüfungen geht vor
deren Schnelligkeit.“ Allein wegen des aktuellen Alkoholverbots war eine
Ausnahmegenehmigung notwendig.
Ein letztes Puzzleteil fehlt noch: Die Bauaufsicht prüft gerade noch
bauplanerische Unterlagen der Verkaufshütte. Die ist die gleiche wie jedes
Jahr, aber die Genehmigung soll ja wasserdicht sein. Wenn alles nach Plan
läuft, öffnet das Weinfest am kommenden Montag und geht dann bis zum 18.
September. Gibt schließlich einiges an Coronafrust wegzutrinken.
13 Jul 2021
## LINKS
[1] /Rheingauer-Weinbrunnen-in-Berlin/!5699216
[2] /Feiern-im-Park/!5780793
## AUTOREN
Cristina Plett
## TAGS
Wilmersdorf
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