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# taz.de -- Vorkaufsrecht bei Share-Deal: Neukölln trickst Akelius aus
> Erstmals wird trotz eines Share-Deals das Vorkaufsrecht für zwei Häuser
> ausgeübt. Gerettet wäre auch das linke Kollektivcafé K-Fetisch.
Bild: Protest vor dem K-fetisch im August 2019
Berlin taz | Erstmals ist in einem [1][Share-Deal-Fall] das kommunale
Vorkaufsrecht ausgeübt worden. Die zwei Häuser in der Weserstraße 164 und
der Boddinstraße 8 waren im August 2019 anteilig von unterschiedlichen
Gesellschaften gekauft worden, die aber jeweils zum Immobilienkonzern
Akelius gehören sollen. Die Konstruktion, in der ein Käufer maximal 95
Prozent einer Gesellschaft übernimmt, formal also nur Firmenanteile
verkauft werden, aber kein Grundstücksgeschäft abgeschlossen wird, dient
Immobilienunternehmen dazu, die Zahlung der Grunderwerbssteuer zu umgehen
[2][sowie das kommunale Vorkaufsrecht auszuhebeln].
Diesen Versuch hat Neuköllns Baustadtrat Jochen Biedermann (Grüne) nun
unterbunden. Die Gebäude sollen stattdessen von der städtischen
Wohnungsbaugesellschaft Howoge übernommen werden. Gerettet wäre dann auch
das [3][kollektiv geführten Café K-Fetisch], dessen Mietvertrag im Oktober
2021 wohl ohne Aussicht auf eine Vertragsverlängerung durch Akelius
ausgelaufen wäre.
Wie Biedermann der taz bestätigte, hatte das Bezirksamt die Anteilskäufer
zur Herausgabe der Vertragsunterlagen verpflichtet. Die Käufer hatten
dagegen geklagt, verloren aber dieses Frühjahr vor dem
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. Aus den Unterlagen ging für
Biedermann der „Umgehungstatbestand“ hervor: „Das, was da verkauft worden
ist, ist keine Firma. Es gibt nur den Geschäftszweck Besitz von Grundstück
und Haus.“ Für den Bezirk heißt das: „Das ist mit einem
Grundstückskaufvertrag gleichzusetzen.“
Ergo: Das Vorkaufsrecht kann greifen. Die Möglichkeit den Vorkauf durch
Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung zu verhindern, sei nicht
wahrgenommen worden. Gegen die Ausübung können die Vertragsbeteiligten
jedoch noch Widerspruch einlegen.
Normalerweise hat ein Bezirk zwei Monate Zeit, um das Vorkaufsrecht
auszuüben. Nach der Rechtsauffassung von Neukölln begann die Frist in
diesem Fall nach der Gerichtsentscheidung, als alle Unterlagen übergeben
wurden. Biedermann sagt: „Das sind keine ausgetretenden Pfade und war nur
mit viel externem Sachverstand möglich.“
Unterstützung kam etwa von den Senatsverwaltungen für Finanzen und
Stadtentwicklung. Wohnungs-Staatssekretärin Wenke Christoph sagte in einer
Mitteilung: „Das ist ein wichtiges Signal, mit dem Berlin deutlich macht,
dass eine Umgehung des Vorkaufsrechts nicht toleriert wird.“ Sie verweis
zudem auf eine Bundesratsinitiative, „um das bestehende Vorkaufsrecht
dahingehend zu erweitern, dass künftig alle Falle von grundstücksbezogenen
Share-Deals anzeigepflichtig werden“.
19 May 2021
## LINKS
[1] /Cansel-Kiziltepe-ueber-Share-Deals/!5761046
[2] /Share-Deals-bei-Immobilienfirma/!5712416
[3] /Gentrifizierung-in-Berlin/!5681973
## AUTOREN
Erik Peter
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