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# taz.de -- Neue Schlichtungsstelle für Ärztehaftung: Satzung sorgt für Ärg…
> Seit Januar hat Bremen eine Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen.
> Der Gesundheitsladen ist mit der neuen Satzung unzufrieden.
Bild: Was, wenn es schief geht? Personal in einem Operationssaal am Hamburger A…
Bremen taz | Durch die neue Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen hat
sich die Patientenvertretung in Bremen verschlechtert. Das ist die
Einschätzung von Edeltraut Paul-Bauer von der PatientInnenstelle des
Gesundheitsladens, die Bürger:innen bei Beschwerden über Mängel in der
Gesundheitsversorgung und dem Verdacht auf Behandlungsfehler berät und
unterstützt. Durch eine ungünstige Satzung bedeute die neue Einrichtung
„für Bremen einen riesigen Rückschritt“, so Paul-Bauer. Die
Verschlechterung geht ihr zufolge auf die Kappe der Ärztekammer als
Trägerin der Schlichtungsstelle, und ihrer Rechtsaufsicht, der
Gesundheitssenatorin.
Bislang gab es in Hannover eine gemeinsame Schlichtungsstelle die Fälle aus
mehreren norddeutschen Bundesländern bearbeitete. Bei der
Schlichtungsstelle kann ein Antrag stellen, wer als Patient:in ärztliche
Behandlungsfehler vermutet. Dann wird per Gutachten geprüft. Im Falle eines
Fehlers ermöglicht die Schlichtungsstelle eine außergerichtliche Klärung.
Der Gesundheitsladen Bremen bemängelt nun aber, dass die neue Bremer
Satzung die Rolle der Patientenvertretung nicht besser ausgestaltet. Einen
„riesigen Rückschritt“ nennt das Edeltraud Paul-Bauer vom Gesundheitsladen.
Die Kritik richtet sich sowohl an die Ärztekammer, der die
Schlichtungsstelle angehört, als auch an die Bremer Gesundheitsbehörde.
Diese habe bei der Genehmigung der Satzung die Möglichkeit gehabt, Reformen
anzustoßen. „Auf Seiten der Behörde fehlt die Information, dass es eine
Patientenvertretung gibt, die in gesundheitlichen Fragen zu beteiligen
ist“, so Paul-Bauer. Aus dem Gesundheitsressort hingegen heißt es, man habe
nur die Rechtsaufsicht über die Ärztekammer. „Wenn es keine Ansatzpunkte
gibt, dass die Satzung rechtswidrig ist, also gegen das Heilberufegesetz
oder andere Vorschriften verstößt, können wir keinen inhaltlichen Einfluss
nehmen“, schreibt ein Sprecher.
Paul-Bauer sieht Bremen jetzt im Vergleich mit anderen Bundesländern beim
Patientenschutz im Rückstand. „Wenn man sagt, dass der Patient im
Mittelpunkt steht, sollte man solche Dinge umsetzen, auch wenn kein
gesetzlicher Anspruch besteht.“ Dafür könne beispielsweise die Satzung der
Schlichtungsstelle von Rheinland-Pfalz als Vorbild dienen. In der gibt es
unter anderem die Möglichkeit, einen Fall auch mündlich zu besprechen. In
Rheinland-Pfalz hat außerdem die Arbeitsgemeinschaft der
Patientenorganisationen ein Vorschlagsrecht für die
Patientenvertreter:innen.
Die Stelle der Patientenvertretung ist in der Bremer Schlichtungsstelle
noch gar nicht besetzt. Man arbeite aber daran, sagt Heike Delbanco,
Hauptgeschäftsführerin der Ärztekammer. Aus zeitlichen Gründen sei es
zunächst wichtig gewesen, die ärztlichen Mitglieder zu berufen. Diese
werden genauso wie die Patientenvertreter:innen vom Vorstand der
Ärztekammer ernannt. Die Patientenvertretung hat bei einer Schlichtung nur
eine verfahrensbegleitende Rolle. Sie kann prüfen, ob das
Schlichtungsverfahren satzungsgemäß abläuft. Eingreifen in die Inhalte darf
sie nicht.
Laut Heike Delbanco hat es in Bremen keine grundlegende Diskussion über
eine Neuauflage der Satzung gegeben. „Wir hatten keinen Anlass irgendwie an
der Qualität der Schlichtungsstelle in Hannover zu zweifeln“, sagt
Delbanco. Sie könne die Kritik nicht nachvollziehen. Die am
Schlichtungsverfahren Beteiligten würden etwa zum Gutachtenauftrag
angehört. Aber: „Eine mündliche Verhandlung können und wollen wir nicht
leisten.“ Wer das wolle, müsse den Rechtsweg bestreiten.
Genau das sollen die Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen
eigentlich verhindern. Bedingung für ein Verfahren ist, dass keine
Strafanzeige gestellt wurde und es keine Klage vorm Zivilgericht gibt. Alle
Beteiligten müssen dem Verfahren – das für Patient:innen kostenlos ist
– zustimmen. Eine Neuerung in Bremen ist allerdings, dass Ärzt:innen und
Krankenhäuser eine Gebühr bezahlen müssen. Die Ärztekammer geht nicht davon
aus, dass Beteiligte aus diesem Grund ein Verfahren ablehnen. Wenn ein
Verfahren vor Gericht landet, ist dies für die ärztliche Seite laut
Delbanco deutlich kostenintensiver.
27 Apr 2021
## AUTOREN
Teresa Wolny
## TAGS
Bremen
Schlichtung
Gesundheitspolitik
Ärzte
Haftung
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