| # taz.de -- Richter kippen Maskenpflicht an Schulen: Wildwest-Rechtsstaat | |
| > Zwei FamilienrichterInnen aus Weimar und Weilheim hebeln Corona-Regeln an | |
| > Schulen aus – obwohl sie gar nicht zuständig sind. | |
| Bild: Vor der Schule Masken auf, manche Richter sehen das anders | |
| Freiburg taz | Auch in der Justiz gibt es QuerdenkerInnen und | |
| Geistesverwandte. Zwei eigenwillige RichterInnen aus Weimar und Weilheim | |
| haben jüngst angeordnet, dass [1][Kinder in der Schule] keine Masken tragen | |
| müssen – weil diese das „Kindeswohl“ gefährden. Eine Korrektur der | |
| Beschlüsse ist kompliziert. | |
| Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man zum Beispiel, wenn ein Kind in | |
| der Familie missbraucht, geschlagen oder vernachlässigt wird. Dann kann | |
| einE FamilienrichterIn am Amtsgericht eingeschaltet werden. Sie kann | |
| Auflagen erteilen oder sogar den Eltern das Sorgerecht entziehen. Geregelt | |
| ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1666). | |
| Möglich sind nach dieser Vorschrift auch Maßnahmen gegenüber Dritten. So | |
| könnte zum Beispiel dem gewalttätigen Opa ein Hausverbot erteilt werden. | |
| Doch an Auflagen für LehrerInnen und Schulen hat der Gesetzgeber dabei | |
| sicher nicht gedacht. | |
| So aber argumentierte nun der Familienrichter Christian Dettmar in Weimar | |
| (Thüringen). Durch die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz in der | |
| Schule würden die Kinder „physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, | |
| ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder oder Dritte gegenüberstehe.“ | |
| ## Richter befürchtet Verformung der Ohrmuscheln | |
| Der Richter hat Anfang April einen 192-seitigen Beschluss verfasst, der | |
| offensichtlich auf Breitenwirkung zielt. Er zitiert dabei ausführlich drei | |
| maskenkritische GutachterInnen und kommt zum Ergebnis, dass ein Nutzen von | |
| Mund-Nasen-Bedeckungen nicht belegt sei. Stattdessen, so die Argumentation, | |
| drohten den Kindern psychische Probleme, Zahnfleischentzündungen und eine | |
| Verformung ihrer Ohrmuscheln. | |
| Zwar gibt es landesrechtliche Anordnungen zum Tragen von Masken in der | |
| Schule, das räumte auch Richter Dettmar ein. Doch die Regeln seien | |
| ungeeignet und damit unverhältnismäßig und verfassungswidrig. | |
| Dass der Familienrichter sich hier weit jenseits seiner Zuständigkeit | |
| bewegt, ist für JuristInnen offensichtlich. Denn Eingriffe des Staates in | |
| Rechte der BürgerInnen prüfen eigentlich die Verwaltungsgerichte. Das gilt | |
| auch für die [2][Corona]-Verordnungen und Allgemeinverfügungen der Länder. | |
| So hat etwa der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim schon im Oktober 2020 | |
| auf Klage von zwei Schülern die Maskenpflicht im Unterricht geprüft und als | |
| wirksames Mittel akzeptiert. Der VGH verwies dabei auf das Robert | |
| Koch-Institut (RKI), die Gesellschaft für Virologie und die | |
| Heidelberg-Studie zum Infektionsgeschehen bei Kindern. | |
| ## QuerdenkerInnen klagen gezielt | |
| Doch der Beschluss des Familienrichters aus Weimar [3][zieht inzwischen | |
| Kreise]. Am dortigen Amtsgericht sind bereits 22 ähnliche Anträge von | |
| Eltern anhängig, für einige von ihnen wird wieder Richter Dettmar zuständig | |
| sein. Und am Amtsgericht Weilheim (Bayern) hat am Dienstag eine | |
| Familienrichterin entschieden, dass zwei Realschüler in der Schule keine | |
| Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssen. Sie berief sich in ihrem 27-seitigen | |
| Beschluss ausdrücklich auf die Argumentation ihres Thüringer Kollegen. | |
| Diese Entwicklung fällt nicht vom Himmel. Schon seit Wochen gibt der | |
| pensionierte Richter Hans-Christian Prestien auf Youtube Tipps, wie Eltern | |
| mit Hilfe von Familienrichtern die Maskenpflicht aushebeln können. Und in | |
| Thüringen gab es nach Informationen der Thüringer Allgemeinen sogar eine | |
| Telegram-Gruppe von maskenkritischen Eltern, die mit Hilfe der Anwältin | |
| Yvonne Peupelmann die Klage beim Amtsgericht Weimar gezielt planten. So war | |
| bekannt, für welche Anfangsbuchstaben Richter Dettmar zuständig ist, | |
| deshalb wurden extra antragsstellende Eltern mit passenden Nachnamen | |
| gesucht. | |
| Doch was passiert nun mit den Beschlüssen von Weimar und Weilheim? | |
| Normalerweise werden Fehlurteile und Kompetenz-Überschreitungen von | |
| RichterInnen in der nächsten Instanz korrigiert. Doch das ist hier nicht so | |
| einfach. | |
| Ein Beschluss im familiengerichtlichen Eilverfahren ist unanfechtbar, wenn | |
| er ohne mündliche Verhandlung erfolgte. Das Land als Schulträger kann dann | |
| nur eine mündliche Verhandlung beantragen, in der das Eilverfahren | |
| wiederholt wird – allerdings vor dem gleichen Richter. Erst anschließend | |
| könnte die nächste Instanz angerufen werden. | |
| ## Fehlurteile und Kompetenzüberschreitung | |
| Das Land Thüringen will darauf aber nicht warten. Es hat gegen den | |
| Beschluss von Richter Dettmar sofort das Oberlandesgericht Jena | |
| eingeschaltet. Begründung: Es handele sich um einen „Scheinbeschluss“ – … | |
| den die üblichen Regeln des Prozessrechts offensichtlich nicht gelten | |
| sollen. Das passt zum Thüringer Wildwest-Rechtsstaat. | |
| Ein zusätzliches Problem bringt Dettmars Beschluss, weil er die | |
| Maskenpflicht nicht nur im Fall der zwei 12- und 14-jährigen Jungs | |
| beseitigte, um die es im Verfahren eigentlich ging, sondern auch für alle | |
| MitschülerInnen, die an den beiden Schulen unterrichtet werden. Auch dieser | |
| Exzess ist allem Anschein nach rechtswidrig – aber zunächst wirksam. Die | |
| Landesregierung akzeptiert Dettmars Beschluss allerdings nur bezüglich der | |
| beiden Jungs. „Bei allen übrigen Schülern werden die | |
| infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen weiter angewandt“, hieß es im | |
| Erfurter Bildungsministerium auf Nachfrage. Das heißt: die Maskenpflicht | |
| gilt – trotz Gerichtsbeschluss – an den betroffenen Schulen vorerst weiter. | |
| Zugleich stellten BürgerInnen erste Strafanzeigen gegen Richter Dettmar | |
| wegen Rechtsbeugung. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat mit der Vorprüfung | |
| begonnen. Vermutlich wird aber kein Verfahren gegen ihn eröffnet. Denn eine | |
| strafbare Rechtsbeugung läge nur vor, wenn der Richter das Recht | |
| vorsätzlich falsch angewandt hat. Das dürfte jedoch kaum nachweisbar sein. | |
| Angesichts seines missionarischen Eifers ist eher davon auszugehen, dass er | |
| seinen Beschluss für richtig hält und alle KritikerInnen für fehlgeleitet. | |
| 15 Apr 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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