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# taz.de -- Klage auf Schulbesuch erfolgreich: Urteil öffnet das Schultor
> Das Berliner Verwaltungsgericht gibt dem Eilantrag von zwei Schülerinnen
> auf Präsenzunterricht teilweise statt. Homeschooling sei
> Ungleichbehandlung.
Bild: Die jüngeren Grundschulklassen dürfen in Berlin bereits wieder in die S…
Berlin taz Die Schulen in Berlin stehen möglicherweise vor weiteren
Öffnungsschritten. Am Mittwochabend gab das Verwaltungsgericht im
Eilverfahren dem Antrag von zwei Schülerinnen teilweise statt, die auch für
die Jahrgangsstufen 7 bis 9 das Recht auf eine Rückkehr in den
Präsenzunterricht geltend machen wollten. Bisher sind in Berlin nur die
Abschlussklassen und die GrundschülerInnen zurück im teilweisen
Präsenzunterricht in halbierter Klassenstärke.
Zunächst gilt der Eilentscheid tatsächlich lediglich für die beiden
Antragstellerinnen: Wie die Entscheidung in der Praxis umgesetzt würde, ist
unklar. Offen blieb zudem am Donnerstagvormittag zunächst, ob die
Bildungsverwaltung daraus nun den Schluss zieht, die Schulen grundsätzlich
für die Jahrgangsstufen 7 bis 9 zu öffnen – auch, um weitere mögliche
Gerichtsverfahren abzuwenden. Möglich wäre auch eine Beschwerde vor dem
Oberverwaltungsgericht.
Bisher hat die Senatsbildungsverwaltung noch keine Öffnungsperspektive für
diese Jahrgänge genannt. In anderen Ländern, beispielsweise in Hessen,
sollen sie voraussichtlich nach den Osterferien in die Schulen
zurückkehren.
Die grüne Spitzenkandidatin für die Abgeordnetenhauswahlen, Bettina
Jarasch, begrüßte die Entscheidung der RichterInnen: Die Schulbehörde solle
„das Urteil sofort umsetzen“, twitterte Jarasch. Fraktionschefin Silke
Gebel sprang ihr zur Seite: „Präsenz ist wichtig für soziales Miteinander &
Bildung. Mit Tests haben wir ein Sicherheitsgeländer für den
Infektionsschutz.“ Allerdings ist derzeit noch unklar, wann die
[1][angekündigten Selbsttests für SchülerInnen] tatsächlich flächendeckend
in den Schulen ankommen.
Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung, es sei „gleichheits-
und deshalb rechtswidrig“, wenn einzelne Jahrgänge vom Präsenzunterricht
ausgeschlossen würden. Homeschooling sei dabei „kein gleichwertiger Ersatz
für Präsenzunterricht.“
## Geringere Ansteckungsgefahr?
Die Senatsbildungsverwaltung hatte argumentiert, dass Abschlussklassen
wegen der Vorbereitung auf anstehende Prüfungstermine zurück in die Schulen
müssten. Bei den Grundschulen argumentierte man auch mit der „mutmaßlich
geringeren Ansteckungsgefahr im Alter zwischen sechs und zehn Jahre“, wie
das Gericht ausführt.
Beide Argumente ließen die RichterInnen nicht gelten. Denn schließlich
stehe der „Präsenzwechselunterricht“ auch den Jahrgangsstufen 5 und 6 an
den Grundschulen und der Jahrgangsstufe 11 offen – und dort würden
schließlich auch keine Prüfungen geschrieben. Und die „mutmaßlich geringere
Ansteckungsgefahr“ sahen die RichterInnen ebenfalls nicht als Argument: die
SchülerInnen der Klassen 5,6, und 11 seien schließlich ebenfalls älter als
zehn Jahre.
Allerdings sah das Gericht keinen Grund, den beiden Schülerinnen wieder
vollen Präsenzunterricht, und zwar ohne Mund-Nasen-Bedeckung, zuzubilligen.
Die aktuelle Infektionslage rechtfertige „noch“, so betonten die
RichterInnen, sowohl die Maskenpflicht als auch den Unterricht im
Wechselmodell aus Homeschooling und Präsenz in Kleingruppen mit
Abstandsregel. Fünf weitere GrundschülerInnen hatten ebenfalls auf
Befreiung von der Maskenpflicht geklagt, dem gab das Gericht aber nicht
statt.
Kritik kam von der Gewerkschaft GEW: „Ich finde diese Entscheidung sehr
beunruhigend, weil die Inzidenz auch unter Jugendlichen steigt und die
Pädagoginnen wenig geschützt sind“, sagte der Berliner GEW-Vorsitzende Tom
Erdmann am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Erdmann erneuerte seine
Forderung, ErzieherInnen und Lehrkräfte jetzt möglichst rasch ein
„unbürokratisches Impfangebot“ zu machen.
Bisher läuft die Impfterminvergabe schleppend. Lediglich die ErzieherInnen
und die Lehrkräfte an Förderzentren sollten seit Dienstag Impfeinladungen
erhalten haben. GrundschullehrerInnen, die seit Dienstag ebenfalls wieder
in Präsenz unterrichten, warten noch. Man arbeite aber an der
Einladungsorganisation, hieß es zu Wochenbeginn aus der Bildungsverwaltung.
11 Mar 2021
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## AUTOREN
Anna Klöpper
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Melanie Leonhard
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