# taz.de -- Änderungen des Infektionsschutzgesetzes: Abstimmung alle drei Mona… | |
> Der Bundestag muss nun vierteljährlich prüfen, ob die „epidemische Lage“ | |
> fortbesteht. Letztlich entscheiden aber die Länder über ihre | |
> Coronamaßnahmen. | |
Bild: Plenardebatte im Deutschen Bundestag | |
Freiburg taz | Der Bundestag wird bei der Coronabekämpfung künftig mehr | |
kontrollieren können. Ab jetzt sollen die Abgeordneten alle drei Monate | |
über das Fortbestehen der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ | |
abstimmen. Das Parlament tritt damit von der Zuschauer-Tribüne wieder aufs | |
Spielfeld. | |
Der Bundestag wird seine eigene Stärkung am Donnerstagmorgen beschließen. | |
Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur „Fortgeltung der | |
epidemischen Lage“ vorgelegt, der auch viele andere Änderungen des | |
Infektionsschutzgesetzes enthält. Zum ersten Mal hat der Bundestag die | |
„epidemische Lage von nationaler Tragweite“ im März 2020 konstatiert. | |
Dieser Status sollte allerdings so lange weiter gelten, bis der Bundestag | |
das Ende der nationalen Epidemie feststellt. | |
Anfangs waren an diese Feststellung des Bundestags nur einige | |
Sonderbefugnisse von [1][Gesundheitsminister Jens Spahn] geknüpft, etwa die | |
Regelung von Einreisequarantänen und der Impfreihenfolge. Seit einer | |
wichtigen Änderung des [2][Infektionsschutzgesetzes] im November 2020 sind | |
aber auch die Sonderbefugnisse der Länder (etwa die Verhängung von | |
Shutdowns und Kontaktverboten) an die Lage-Feststellung des Bundestags | |
geknüpft. | |
Künftig muss der Bundestag vierteljährlich neu prüfen, ob noch eine | |
nationale Epidemie besteht. Der Vorwurf, dass sich der Bundestag selbst | |
entmündigt habe, wird dann nicht mehr so leicht erhoben werden können. | |
## Neu ist auch die Evaluationspflicht | |
Allerdings kann der Bundestag auch künftig nicht das Ausmaß der | |
Beschränkungen durch die Bundesländer steuern (genauso wenig wie die | |
Kanzlerin das kann). Letztlich entscheidet jede Landesregierung über ihre | |
eigene Coronaverordnung – auch wenn die Länder versuchen, sich in | |
Bund-Länder-Gesprächen zu koordinieren, so wie an diesem Mittwoch. | |
Den Ländern werden im Gesetz nun zwar weitere Kriterien für den Grad der | |
coronabedingten Einschränkungen genannt; neben dem Inzidenzwert (Zahl der | |
Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen) kann auch die | |
Zahl der Geimpften, der Reproduktionswert R und der Anteil besonders | |
problematischer „Virusvarianten“ berücksichtigt werden. Doch das ist vor | |
allem Kosmetik. Je mehr Aspekte eine Rolle spielen, um so größer ist die | |
Flexibilität der Länder. | |
Neu ist auch eine Pflicht zur Evaluation. Eine Sachverständigen-Gruppe | |
soll bis Jahresende prüfen, welche Maßnahmen von Bund und Ländern | |
epidemiologisch und medizinisch gut oder weniger gut gewirkt haben. | |
Ökonomische und soziale Nebenwirkungen sind jedoch nicht Gegenstand der | |
Evaluation. | |
3 Mar 2021 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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