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# taz.de -- Änderungen des Infektionsschutzgesetzes: Abstimmung alle drei Mona…
> Der Bundestag muss nun vierteljährlich prüfen, ob die „epidemische Lage“
> fortbesteht. Letztlich entscheiden aber die Länder über ihre
> Coronamaßnahmen.
Bild: Plenardebatte im Deutschen Bundestag
Freiburg taz | Der Bundestag wird bei der Coronabekämpfung künftig mehr
kontrollieren können. Ab jetzt sollen die Abgeordneten alle drei Monate
über das Fortbestehen der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“
abstimmen. Das Parlament tritt damit von der Zuschauer-Tribüne wieder aufs
Spielfeld.
Der Bundestag wird seine eigene Stärkung am Donnerstagmorgen beschließen.
Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur „Fortgeltung der
epidemischen Lage“ vorgelegt, der auch viele andere Änderungen des
Infektionsschutzgesetzes enthält. Zum ersten Mal hat der Bundestag die
„epidemische Lage von nationaler Tragweite“ im März 2020 konstatiert.
Dieser Status sollte allerdings so lange weiter gelten, bis der Bundestag
das Ende der nationalen Epidemie feststellt.
Anfangs waren an diese Feststellung des Bundestags nur einige
Sonderbefugnisse von [1][Gesundheitsminister Jens Spahn] geknüpft, etwa die
Regelung von Einreisequarantänen und der Impfreihenfolge. Seit einer
wichtigen Änderung des [2][Infektionsschutzgesetzes] im November 2020 sind
aber auch die Sonderbefugnisse der Länder (etwa die Verhängung von
Shutdowns und Kontaktverboten) an die Lage-Feststellung des Bundestags
geknüpft.
Künftig muss der Bundestag vierteljährlich neu prüfen, ob noch eine
nationale Epidemie besteht. Der Vorwurf, dass sich der Bundestag selbst
entmündigt habe, wird dann nicht mehr so leicht erhoben werden können.
## Neu ist auch die Evaluationspflicht
Allerdings kann der Bundestag auch künftig nicht das Ausmaß der
Beschränkungen durch die Bundesländer steuern (genauso wenig wie die
Kanzlerin das kann). Letztlich entscheidet jede Landesregierung über ihre
eigene Coronaverordnung – auch wenn die Länder versuchen, sich in
Bund-Länder-Gesprächen zu koordinieren, so wie an diesem Mittwoch.
Den Ländern werden im Gesetz nun zwar weitere Kriterien für den Grad der
coronabedingten Einschränkungen genannt; neben dem Inzidenzwert (Zahl der
Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen) kann auch die
Zahl der Geimpften, der Reproduktionswert R und der Anteil besonders
problematischer „Virusvarianten“ berücksichtigt werden. Doch das ist vor
allem Kosmetik. Je mehr Aspekte eine Rolle spielen, um so größer ist die
Flexibilität der Länder.
Neu ist auch eine Pflicht zur Evaluation. Eine Sachverständigen-Gruppe
soll bis Jahresende prüfen, welche Maßnahmen von Bund und Ländern
epidemiologisch und medizinisch gut oder weniger gut gewirkt haben.
Ökonomische und soziale Nebenwirkungen sind jedoch nicht Gegenstand der
Evaluation.
3 Mar 2021
## LINKS
[1] /Jens-Spahn/!t5026593
[2] /Demo-gegen-Infektionsschutzgesetz/!5727685
## AUTOREN
Christian Rath
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