| # taz.de -- Änderungen des Infektionsschutzgesetzes: Abstimmung alle drei Mona… | |
| > Der Bundestag muss nun vierteljährlich prüfen, ob die „epidemische Lage“ | |
| > fortbesteht. Letztlich entscheiden aber die Länder über ihre | |
| > Coronamaßnahmen. | |
| Bild: Plenardebatte im Deutschen Bundestag | |
| Freiburg taz | Der Bundestag wird bei der Coronabekämpfung künftig mehr | |
| kontrollieren können. Ab jetzt sollen die Abgeordneten alle drei Monate | |
| über das Fortbestehen der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ | |
| abstimmen. Das Parlament tritt damit von der Zuschauer-Tribüne wieder aufs | |
| Spielfeld. | |
| Der Bundestag wird seine eigene Stärkung am Donnerstagmorgen beschließen. | |
| Die Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf zur „Fortgeltung der | |
| epidemischen Lage“ vorgelegt, der auch viele andere Änderungen des | |
| Infektionsschutzgesetzes enthält. Zum ersten Mal hat der Bundestag die | |
| „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ im März 2020 konstatiert. | |
| Dieser Status sollte allerdings so lange weiter gelten, bis der Bundestag | |
| das Ende der nationalen Epidemie feststellt. | |
| Anfangs waren an diese Feststellung des Bundestags nur einige | |
| Sonderbefugnisse von [1][Gesundheitsminister Jens Spahn] geknüpft, etwa die | |
| Regelung von Einreisequarantänen und der Impfreihenfolge. Seit einer | |
| wichtigen Änderung des [2][Infektionsschutzgesetzes] im November 2020 sind | |
| aber auch die Sonderbefugnisse der Länder (etwa die Verhängung von | |
| Shutdowns und Kontaktverboten) an die Lage-Feststellung des Bundestags | |
| geknüpft. | |
| Künftig muss der Bundestag vierteljährlich neu prüfen, ob noch eine | |
| nationale Epidemie besteht. Der Vorwurf, dass sich der Bundestag selbst | |
| entmündigt habe, wird dann nicht mehr so leicht erhoben werden können. | |
| ## Neu ist auch die Evaluationspflicht | |
| Allerdings kann der Bundestag auch künftig nicht das Ausmaß der | |
| Beschränkungen durch die Bundesländer steuern (genauso wenig wie die | |
| Kanzlerin das kann). Letztlich entscheidet jede Landesregierung über ihre | |
| eigene Coronaverordnung – auch wenn die Länder versuchen, sich in | |
| Bund-Länder-Gesprächen zu koordinieren, so wie an diesem Mittwoch. | |
| Den Ländern werden im Gesetz nun zwar weitere Kriterien für den Grad der | |
| coronabedingten Einschränkungen genannt; neben dem Inzidenzwert (Zahl der | |
| Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen) kann auch die | |
| Zahl der Geimpften, der Reproduktionswert R und der Anteil besonders | |
| problematischer „Virusvarianten“ berücksichtigt werden. Doch das ist vor | |
| allem Kosmetik. Je mehr Aspekte eine Rolle spielen, um so größer ist die | |
| Flexibilität der Länder. | |
| Neu ist auch eine Pflicht zur Evaluation. Eine Sachverständigen-Gruppe | |
| soll bis Jahresende prüfen, welche Maßnahmen von Bund und Ländern | |
| epidemiologisch und medizinisch gut oder weniger gut gewirkt haben. | |
| Ökonomische und soziale Nebenwirkungen sind jedoch nicht Gegenstand der | |
| Evaluation. | |
| 3 Mar 2021 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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