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# taz.de -- Kontrolle der Maskenpflicht: Sitzt manchmal locker
> Im Supermarkt ist sie ein Muss, in kleinen Läden oder Imbissen nimmt man
> es mit der Maskenpflicht weniger genau. Kontrollen sind eher sporadisch.
Bild: Schreiben viele aufs Schild, sich aber nicht hinter die Ohren
Wenn die Debatte wieder einmal hochkocht, ob die Anticoronamaßnahmen
ausreichen oder noch weiter verschärft werden müssen, stellt sich immer
auch die Frage: Werden die derzeit geltenden Regeln überhaupt befolgt?
Hinsichtlich der Maskenpflicht bietet sich BeobachterInnen ein sehr
heterogenes Bild: An manchen Orten wird sie konsequent eingehalten,
anderswo eher sporadisch.
Ein Faktor für den Grad der Maskendisziplin könnte sein, wie lange die
Vorschrift bereits gilt, ein anderer, ob der betreffende Raum mehr oder
weniger öffentlich ist. Während sich in Bussen und Bahnen ein
Dreivierteljahr nach Inkrafttreten der Pflicht die allermeisten daran zu
halten scheinen, ist das Bild in Läden, Imbissen oder Restaurants, die
einen Takeaway-Service anbieten, recht durchwachsen.
Dem Augenschein nach halten sich die Angestellten größerer Geschäfte wie
Lebensmittel oder Drogeriemärkte am konsequentesten an die Vorschrift, und
auch KundInnen werden dazu aufgefordert – oft von Sicherheitspersonal, das
speziell dazu angeheuert wurde. In etlichen kleineren Verkaufsstellen,
besonders in Imbissen, Spätis oder Handyläden, sieht man dagegen vor allem
in den Abendstunden öfter Menschen ohne oder mit „locker“ sitzender
Mund-Nasen-Bedeckung.
In Zahlen lassen sich diese Beobachtungen schwer fassen. Das liegt auch
daran, dass die Einhaltung der Verordnung eher lückenhaft kontrolliert wird
und die Ergebnisse dieser Kontrollen nicht zentral dokumentiert werden.
Was die Zuständigkeit angeht, verweist die Senatsinnenverwaltung auf die
Ordnungsämter der zwölf Bezirke. Die Polizei unterstütze deren Kontrollen,
„die Zusammenarbeit läuft gut“, teilt die Pressestelle mit. Sie verweist
darauf, dass allein die Polizei in den ersten drei Wochen des Jahres über
750 Ordnungswidrigkeitsanzeigen mit Coronabezug geschrieben habe. 600 der
so geahndeten Verstöße hätten allerdings im öffentlichen Nahverkehr
stattgefunden.
Aus dem Bezirksamt Neukölln heißt es, der allgemeine Ordnungsdienst (AOD)
des Ordnungsamts sei in der Regel täglich von 8 bis 22 Uhr zur Kontrolle
der Maskenpflicht unterwegs – insbesondere auf den drei großen
Geschäftsstraßen im Bezirk (Sonnenallee, Karl-Marx-Straße und
Hermannstraße) und ab 18 Uhr meist zusammen mit der Polizei.
Seit Beginn der Maskenpflicht in Berlin habe das Ordnungsamt in Neukölln
454 Verstöße registriert und mit Bußgeldern von 100 Euro geahndet, sagt
Bezirksamtssprecher Christian Berg. Hinzu kämen weitere 300 Fälle, bei
denen der Ordnungsdienst ein Verwarnungsgeld von 55 Euro vor Ort verhängt
habe. Es handele sich allerdings bei einem Großteil dieser Fälle um
Verstöße auf Gehwegen.
Aus dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg heißt es, Zahlen könnten nicht
genannt werden, da „keine nach Einzeltatbeständen der
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung differenzierte Statistik geführt“
werde. Sprecher Dominik Krejsa weist darauf hin, dass die Pflicht,
medizinische Masken zu tragen, erst seit dem 24. Januar gelte und erst seit
dem 2. Februar bußgeldbewehrt sei. In den ersten Tagen habe man daher mit
der Vorgabe gehandelt, es im Falle von Verstößen bei mündlichen
Verwarnungen bewenden zu lassen.
Ebenso wenig Konkretes ist aus anderen Bezirksämtern zu erfahren. „Eine
statistische Erfassung der einzelnen Kontrollen erfolgt nicht“, teilt der
für Ordnungsangelegenheiten zuständige Bezirksstadtrat Arne Herz (CDU)
relativ knapp mit. Daniel Krüger, parteiloser Stadtrat auf AfD-Ticket in
Pankow, sagt am Telefon, Kontrollen fänden in erster Linie „anlassbezogen“
statt, also bei Beschwerden: „Wenn Kunden den Eindruck gewinnen, dass sich
nicht an die Maskenpflicht gehalten wird, gehen wir in den ein oder anderen
Laden. In den selteneren Fällen wird man dann auch fündig.“
## In der Regel einsichtig
Den Quittungsblock zückten die Kollegen vom Ordnungsamt aber nur, wenn sie
tatsächlich auf Unwillen träfen, sich an die Vorschrift zu halten. Das
komme selten vor, so Krüger: „Im Regelfall wird dann auch Einsicht
gezeigt.“
Die Pflicht zum Tragen einer – nicht notwendigerweise medizinischen –
Mund-Nasen-Bedeckung im Einzelhandel hatte der Senat bereits Ende April
2020 beschlossen, seit Juni werden bei Nichtbeachtung auch Bußgelder
fällig. Seit einer Novellierung der Infektionsschutzverordnung Ende
Dezember müssen im Einzelhandel ebenso wie im ÖPNV sogenannte OP-Masken
oder FFP2-Masken getragen werden. In Imbissen, die als gastronomische
Betriebe gelten, herrscht nur die Pflicht zum Tragen einer
Mund-Nasen-Bedeckung für KundInnen sowie MitarbeiterInnen mit
Kundenkontakt.
Streng genommen gilt sie also nicht für Angestellte, die hinter einem
Tresen mit der Zubereitung von Speisen beschäftigt sind, ohne diese dem
Gast direkt auszuhändigen. Wer sich auch in diesen Situationen vor frei
herumschwebenden Aerosolen und möglicher Infektion schützen möchte, sollte
also auch dort – ohne Pflicht – eine FFP2-Maske aufsetzen.
10 Feb 2021
## AUTOREN
Claudius Prößer
## TAGS
Schwerpunkt Coronavirus
Ordnungsamt
Maskenpflicht
Bremen
Wochenkommentar
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