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# taz.de -- FFP2-Maskenversorgung in Hamburg: Überforderte Apotheken
> Die Pflicht, jeweils drei kostenlose FFP2-Schutzmasken an potenzielle
> Risikopatient:innen herauszugeben, stellt Apotheken vor Probleme.
Bild: Warteschlange vor einer Apotheke in Eimsbüttel am vergangenen Dienstag
Hamburg taz | Die Verordnung der Bundesregierung stellt die Hamburger
Apotheken vor Herausforderungen: Seit Dienstag sollen Apotheken jeweils
drei FFP2-Schutzmasken pro Risikopatient:in kostenlos herausgeben. Wie die
Apotheken das umsetzen, also die Schutzmasken kurzfristig beschaffen,
prüfen und verteilen, müssen sie selbst zusehen – und sind damit teilweise
überfordert.
Die Vorräte waren in manchen Apotheken bereits am Dienstagnachmittag
aufgebraucht, andere gaben die Masken von vornherein lediglich an
Stammkund:innen heraus. Bei einigen Apotheken herrschte ein so hoher
Andrang, dass sich lange Warteschlangen auf den Bürgersteigen bildeten–
auch keine so gute Idee in Pandemiezeiten.
Der Start der kostenlosen Maskenabgabe sei „holprig“ verlaufen, sagt der
Präsident der Apothekerkammer Hamburg, Kai-Peter Siemsen. Dies sei aber bei
einer Vorlaufzeit, die sich auf fünf Tage inklusive Wochenende beschränkt
habe, in der die Apotheken selbstständig Masken auf dem freien Markt
beschaffen mussten, zu erwarten gewesen. Die Apotheken seien derzeit zum
Teil mit der drei- bis fünffachen Kundenanzahl gegenüber normalen Zeilen
konfrontiert. „Insgesamt müssen die Hamburger Apotheken rund 650.000
Masken-Anspruchsberechtigte versorgen“, sagt Siemsen.
Der 64-jährige Manfred Frenz ist einer jener Anspruchsberechtigen, die am
Dienstag keine Maske erhielten. Er hat einen Herzfehler und das
Mindestalter von 60 Jahren überschritten – Alter und Vorerkrankung sind
Faktoren, die ihn auch einzeln als einen der Anspruchsberechtigten
klassifizieren würden. Am Dienstagmorgen sei er auf dem Weg zu seinem
Arbeitsplatz zu der nächstbesten Apotheke geeilt, berichtet er der taz.
Die Verkäuferin habe ihn zu allererst gefragt, ob er denn Stammkunde sei.
„Ich wusste gar nicht, ob ich Stammkunde bin, ich versteh auch nicht, was
ein Stammkunde in einer Apotheke sein soll – das ist ja keine Kneipe“, so
der Hamburger. Die Verkäuferin habe daraufhin seine Kundendaten eingesehen
und erklärt, dass er zuletzt 2019 Produkte in dieser Apotheke gekauft habe
– und somit keine Maske bekommen würde. Die vom Bund bezahlten FFP2-Masken
vergebe die Apotheke nämlich ausschließlich an Stammgäste. „Ob das legal
ist, weiß ich ehrlich gesagt gar nicht“, sagt Frenz.
Auf die Frage, ob Apotheken Masken lediglich an ausgesuchte Kunden
herausgeben dürfen, erklärt der Pressesprecher der Bundesvereinigung
Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Reiner Kern, dass dies legal sei und
die Verordnung des Bundes in diesem Punkt keine klaren Richtlinien
festlege. Anders als bei Medikamenten auf Rezept gebe es bei den
Gratis-FFP2-Masken keinen Kontrahierungszwang, also nicht die Pflicht, die
Ware herauszugeben.
Kern äußert sich verständnisvoll: „Die Konzentration auf Stammkunden ist
ein Versuch, Regeln für den eigenen Betrieb zu etablieren und damit auch
dafür zu sorgen, dass die Patienten mit dem höchsten Risiko auf jeden Fall
versorgt werden“, sagt er. Zwar könne auf diese Art nicht jede:r Patient:in
mit den Masken versorgt werden, die ihr oder ihm zustünden, aber das sei
ohnehin schwierig: „Die meisten Apotheken haben am ersten halben Tag mehr
als 200% des Patientenaufkommens eines normalen Tages bewerkstelligt.“ Es
seien ja erst wenige Tage vergangen. Der Anspruch auf die drei kostenlosen
Schutzmasken gilt laut Verordnung bis zum 6. Januar.
Frenz sagt, er sei auf dem Rückweg von seiner Arbeit zu einem weiteren
Versuch aufgebrochen, um in einer anderen Apotheke eine Maske zu erhalten,
doch diese war bereits ihren gesamten Vorrat losgeworden: „Schade“, sagt
Frenz, „dann laufe ich wohl noch ein paar Tage länger mit meiner Stoffmaske
herum.“
18 Dec 2020
## AUTOREN
Leonie Theiding
## TAGS
Schwerpunkt Coronavirus
Schwerpunkt Coronavirus
Apotheken
Maskenpflicht
Hamburg
Nachruf
Coronamythen und Fakten
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