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# taz.de -- Forderung des Europäischen Gerichtshofs: Transparenz bei Schengenv…
> Wer nicht in die EU darf, hat das Recht, den Grund der Ablehnung zu
> erfahren. Auch muss dargelegt werden, welches Land Bedenken einbringt.
Bild: Der Europäische Gerichtshof fordert Transparenz bei Schengenvisa
Luxemburg afp | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat
Transparenz bei der Ablehnung sogenannter Schengenvisa gefordert. Nach zwei
am Dienstag verkündeten Urteilen muss das ablehnende Land Betroffenen den
Grund mitteilen und gegebenenfalls auch den anderen EU-Staat, auf dessen
Erkenntnisse sich dieser Grund stützt. Denn nur dann seien den Betroffenen
gerichtliche Schritte möglich. (Az: C-225/19 und C-226/19)
Konkret geht es um einen Ägypter und eine in Saudi-Arabien wohnende
Syrerin. Sie wollten ihre Schwiegereltern beziehungsweise ihren Sohn in den
Niederlanden besuchen und hatten hierfür Schengenvisa beantragt. Diese
berechtigen zu einem dreimonatigen Aufenthalt in sämtlichen
Schengenstaaten. Daher können diese Staaten auch alle Einwände gegen eine
Visumserteilung erheben.
Die niederländischen Behörden lehnten die Anträge ab, weil beide ein Risiko
für die öffentliche Sicherheit seien. Grund waren entsprechende Einwände
anderer EU-Länder, bei dem Ägypter durch Ungarn und bei der Syrerin durch
Deutschland.
Auf den Ablehnungen war die Quelle dieser Einstufung aber nicht erkennbar.
Beide klagten auf Herausgabe dieser Informationen. Um wirksam gegen ihre
negative Einstufung vorgehen zu können, müssten sie wissen, von wem sie
überhaupt stamme. Das zuständige Gericht in Den Haag legte den Streit dem
EuGH vor.
## Land muss benannt werden
Dieser verwies nun darauf, dass die EU-Grundrechtecharta allen Menschen,
auch aus Nicht-EU-Ländern, „einen wirksamen Rechtsbehelf garantiert“. Daf�…
sei es hier zunächst notwendig, dass die Visabehörde bei einer Ablehnung
auch die Gründe hierfür benennt. Das entsprechende Formular sei im Juni
2019 entsprechend nachgebessert worden.
Allerdings könnten hier die niederländischen Behörden und Gerichte gar
nicht prüfen, ob die Risikoeinstufung gerechtfertigt sei. Daher müssten sie
aber Betroffenen auch das jeweilige Land benennen. Denn nur dann könnten
sie dort gegen diese Einstufung vorgehen.
24 Nov 2020
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EuGH
Schengen-Raum
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EU-Kommission
Schengen-Raum
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