# taz.de -- Forderung des Europäischen Gerichtshofs: Transparenz bei Schengenv… | |
> Wer nicht in die EU darf, hat das Recht, den Grund der Ablehnung zu | |
> erfahren. Auch muss dargelegt werden, welches Land Bedenken einbringt. | |
Bild: Der Europäische Gerichtshof fordert Transparenz bei Schengenvisa | |
Luxemburg afp | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat | |
Transparenz bei der Ablehnung sogenannter Schengenvisa gefordert. Nach zwei | |
am Dienstag verkündeten Urteilen muss das ablehnende Land Betroffenen den | |
Grund mitteilen und gegebenenfalls auch den anderen EU-Staat, auf dessen | |
Erkenntnisse sich dieser Grund stützt. Denn nur dann seien den Betroffenen | |
gerichtliche Schritte möglich. (Az: C-225/19 und C-226/19) | |
Konkret geht es um einen Ägypter und eine in Saudi-Arabien wohnende | |
Syrerin. Sie wollten ihre Schwiegereltern beziehungsweise ihren Sohn in den | |
Niederlanden besuchen und hatten hierfür Schengenvisa beantragt. Diese | |
berechtigen zu einem dreimonatigen Aufenthalt in sämtlichen | |
Schengenstaaten. Daher können diese Staaten auch alle Einwände gegen eine | |
Visumserteilung erheben. | |
Die niederländischen Behörden lehnten die Anträge ab, weil beide ein Risiko | |
für die öffentliche Sicherheit seien. Grund waren entsprechende Einwände | |
anderer EU-Länder, bei dem Ägypter durch Ungarn und bei der Syrerin durch | |
Deutschland. | |
Auf den Ablehnungen war die Quelle dieser Einstufung aber nicht erkennbar. | |
Beide klagten auf Herausgabe dieser Informationen. Um wirksam gegen ihre | |
negative Einstufung vorgehen zu können, müssten sie wissen, von wem sie | |
überhaupt stamme. Das zuständige Gericht in Den Haag legte den Streit dem | |
EuGH vor. | |
## Land muss benannt werden | |
Dieser verwies nun darauf, dass die EU-Grundrechtecharta allen Menschen, | |
auch aus Nicht-EU-Ländern, „einen wirksamen Rechtsbehelf garantiert“. Daf�… | |
sei es hier zunächst notwendig, dass die Visabehörde bei einer Ablehnung | |
auch die Gründe hierfür benennt. Das entsprechende Formular sei im Juni | |
2019 entsprechend nachgebessert worden. | |
Allerdings könnten hier die niederländischen Behörden und Gerichte gar | |
nicht prüfen, ob die Risikoeinstufung gerechtfertigt sei. Daher müssten sie | |
aber Betroffenen auch das jeweilige Land benennen. Denn nur dann könnten | |
sie dort gegen diese Einstufung vorgehen. | |
24 Nov 2020 | |
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