# taz.de -- Eilklage gegen Corona-Lockdown scheitert: Gaststätten in Berlin bl… | |
> Gastronom:innen sind mit Klagen gegen die Corona-Verordnung gescheitert. | |
> Laut Gericht ist nicht auszuschließen, dass sie Treiber der Pandemie | |
> sind. | |
Bild: Nix los am Gendarmenmarkt: Kneipen, Restaurants und Cafés dürfen derzei… | |
Berlin taz | Der Lockdown für Gaststätten in Berlin bleibt: Das | |
Verwaltungsgericht Berlin wies am Dienstag eine Eilklage gegen die vom | |
Senat erlassenen Einschränkungen zwischen dem 2. und 30. November ab. | |
Restaurants, Cafés und sonstige Lokale müssen also für Gäste vorerst | |
geschlossen bleiben. Derzeit dürfen Speisen und Getränke nur außer Haus | |
verkauft werden. | |
22 Gastwirt:innen hatten gegen die „SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung | |
des Landes Berlin“ geklagt. Sie hatten argumentiert, dass Gaststätten | |
aufgrund eingeführter Hygienepläne keine „Treiber der Pandemie“ seien. Mit | |
einer ähnlichen Argumentation war eine Klage vor knapp vier Wochen gegen | |
die vom Senat erlassene [1][Sperrstunde] noch erfolgreich. | |
Die aktuelle Klage jedoch scheiterte vor dem Verwaltungsgericht: Es sei | |
nicht davon auszugehen, dass das Verbot rechtswidrig sei, begründet das | |
Gericht die Entscheidung. Weiter heißt es in einer Dienstagvormittag | |
veröffentlichten [2][Pressemitteilung], die Verordnung beruhe auf einer | |
verfassungskonformen Rechtsgrundlage und verstoße weder gegen den | |
Parlamentsvorbehalt noch gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an | |
Verordnungsermächtigungen. „Das Verbot dient dem legitimen Ziel der | |
Bekämpfung der Krankheit COVID-19, die sich insbesondere in Berlin in | |
kürzester Zeit dramatisch verbreitet habe“, wird die Erklärung der 4. | |
Kammer des Gerichts zitiert. | |
Drei der klagenden Selbständigen betrieben Gaststätten in Neukölln – „hi… | |
liege die Inzidenz mit 332 Fällen pro 100.000 Einwohnern bundesweit sogar | |
an erster Stelle“, wie es in der Mitteilung heißt. Selbst wenn das | |
Robert-Koch-Institut viele Ansteckungen auf den privaten Bereich | |
zurückführe, ließen sich drei Viertel der Infektionen nicht auf eine | |
bestimmte Quelle zurückführen. | |
## Zur Bekämpfung der Pandemie geeignet | |
Insofern sei nicht auszuschließen, dass es häufig zu Ansteckungen in | |
Gaststätten kommen könne: „Die Aussage, Gaststätten trügen nicht wesentli… | |
zur Verbreitung der Pandemie bei, sei nicht haltbar“, heißt es. Das Verbot | |
sei als Maßnahme eines Gesamtpakets zur Bekämpfung der Pandemie geeignet. | |
Darüber hinaus ist es nach Auffassung des Gerichts mit einem Hygieneplan | |
nicht getan: Gastronomie sei geprägt von Geselligkeit, Kommunikation und | |
dem Knüpfen von neuen Kontakten. Weil Gäste dort keine Mund-Nasen-Bedeckung | |
tragen müssten, greife zudem nicht der Gleichheitsgrundsatz mit weiterhin | |
geöffneten Betrieben und Einrichtungen. Die Kläger hatten als Beispiel etwa | |
[3][Friseurläden] genannt, die weiterhin öffnen dürfen. Nicht zuletzt sei | |
ein de-facto Berufsverbot auch deshalb zu rechtfertigen, weil es | |
finanzielle Entschädigungen geben soll. | |
Gegen den neuen Beschluss können die Kläger:innen Beschwerde beim | |
Oberverwaltungsgericht einlegen. Der Anwalt der Gastronom:innen Niko | |
Härting sagte der Nachrichtenagentur dpa zum Urteil: „Wir werden uns das in | |
Ruhe ansehen und überlegen, ob wir Rechtsmittel zum Oberverwaltungsgericht | |
einlegen.“ Insgesamt sind gegen die Verordnung 100 Eilanträge eingegangen, | |
knapp 80 stammen von Gastronom:innen. | |
10 Nov 2020 | |
## LINKS | |
[1] /Klagen-gegen-Coronamassnahmen/!5721651 | |
[2] https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen… | |
[3] https://www.rbb24.de/wirtschaft/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/1… | |
## AUTOREN | |
Gareth Joswig | |
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