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# taz.de -- Eilklage gegen Corona-Lockdown scheitert: Gaststätten in Berlin bl…
> Gastronom:innen sind mit Klagen gegen die Corona-Verordnung gescheitert.
> Laut Gericht ist nicht auszuschließen, dass sie Treiber der Pandemie
> sind.
Bild: Nix los am Gendarmenmarkt: Kneipen, Restaurants und Cafés dürfen derzei…
Berlin taz | Der Lockdown für Gaststätten in Berlin bleibt: Das
Verwaltungsgericht Berlin wies am Dienstag eine Eilklage gegen die vom
Senat erlassenen Einschränkungen zwischen dem 2. und 30. November ab.
Restaurants, Cafés und sonstige Lokale müssen also für Gäste vorerst
geschlossen bleiben. Derzeit dürfen Speisen und Getränke nur außer Haus
verkauft werden.
22 Gastwirt:innen hatten gegen die „SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung
des Landes Berlin“ geklagt. Sie hatten argumentiert, dass Gaststätten
aufgrund eingeführter Hygienepläne keine „Treiber der Pandemie“ seien. Mit
einer ähnlichen Argumentation war eine Klage vor knapp vier Wochen gegen
die vom Senat erlassene [1][Sperrstunde] noch erfolgreich.
Die aktuelle Klage jedoch scheiterte vor dem Verwaltungsgericht: Es sei
nicht davon auszugehen, dass das Verbot rechtswidrig sei, begründet das
Gericht die Entscheidung. Weiter heißt es in einer Dienstagvormittag
veröffentlichten [2][Pressemitteilung], die Verordnung beruhe auf einer
verfassungskonformen Rechtsgrundlage und verstoße weder gegen den
Parlamentsvorbehalt noch gegen die verfassungsrechtlichen Anforderungen an
Verordnungsermächtigungen. „Das Verbot dient dem legitimen Ziel der
Bekämpfung der Krankheit COVID-19, die sich insbesondere in Berlin in
kürzester Zeit dramatisch verbreitet habe“, wird die Erklärung der 4.
Kammer des Gerichts zitiert.
Drei der klagenden Selbständigen betrieben Gaststätten in Neukölln – „hi…
liege die Inzidenz mit 332 Fällen pro 100.000 Einwohnern bundesweit sogar
an erster Stelle“, wie es in der Mitteilung heißt. Selbst wenn das
Robert-Koch-Institut viele Ansteckungen auf den privaten Bereich
zurückführe, ließen sich drei Viertel der Infektionen nicht auf eine
bestimmte Quelle zurückführen.
## Zur Bekämpfung der Pandemie geeignet
Insofern sei nicht auszuschließen, dass es häufig zu Ansteckungen in
Gaststätten kommen könne: „Die Aussage, Gaststätten trügen nicht wesentli…
zur Verbreitung der Pandemie bei, sei nicht haltbar“, heißt es. Das Verbot
sei als Maßnahme eines Gesamtpakets zur Bekämpfung der Pandemie geeignet.
Darüber hinaus ist es nach Auffassung des Gerichts mit einem Hygieneplan
nicht getan: Gastronomie sei geprägt von Geselligkeit, Kommunikation und
dem Knüpfen von neuen Kontakten. Weil Gäste dort keine Mund-Nasen-Bedeckung
tragen müssten, greife zudem nicht der Gleichheitsgrundsatz mit weiterhin
geöffneten Betrieben und Einrichtungen. Die Kläger hatten als Beispiel etwa
[3][Friseurläden] genannt, die weiterhin öffnen dürfen. Nicht zuletzt sei
ein de-facto Berufsverbot auch deshalb zu rechtfertigen, weil es
finanzielle Entschädigungen geben soll.
Gegen den neuen Beschluss können die Kläger:innen Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht einlegen. Der Anwalt der Gastronom:innen Niko
Härting sagte der Nachrichtenagentur dpa zum Urteil: „Wir werden uns das in
Ruhe ansehen und überlegen, ob wir Rechtsmittel zum Oberverwaltungsgericht
einlegen.“ Insgesamt sind gegen die Verordnung 100 Eilanträge eingegangen,
knapp 80 stammen von Gastronom:innen.
10 Nov 2020
## LINKS
[1] /Klagen-gegen-Coronamassnahmen/!5721651
[2] https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen…
[3] https://www.rbb24.de/wirtschaft/thema/2020/coronavirus/beitraege_neu/2020/1…
## AUTOREN
Gareth Joswig
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