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# taz.de -- Corona in Deutschland: Wenn ein „Hotspot“ zum Makel wird
> Das Beherbergungsverbot wegen Corona ist schwer umsetzbar. Vor allem kurz
> vor den Herbstferien und bei Online-Buchungen.
Bild: Corona Test in Berlin-Neukölln: Nur mit Negativ-Test darf man in andere …
Immer mehr Landkreise und Städte in Deutschland werden zu sogenannten
Corona-Hotspots, zu Risikogebieten, in denen [1][binnen sieben Tagen mehr
als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner] gezählt wurden. Laut einem
Beschluss vieler Bundesländer unterliegen Menschen aus diesen „Hotspots“
einem Beherbergungsverbot, dürfen sich also in den meisten anderen
Bundesländern nicht einmieten – das Problem: In einigen dieser Regionen
beginnen just am Wochenende die Herbstferien. Und viele Urlaube sind schon
gebucht.
Zu den „Hotspots“ mit den hohen Infektionszahlen gehören Städte wie Breme…
Vechta, Hagen, Wuppertal, Aachen, Remscheid, Offenbach, Esslingen und die
Landkreise Wesermarsch und das Emsland. Die Liste verändert sich
fortwährend. So waren in Berlin zuerst vier Stadtbezirke als „Hotspots“
eingestuft, nämlich Tempelhof-Schöneberg, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg
und Neukölln. Seit Donnerstagnachmittag überschritt die ganze Stadt den
Wert und gilt als Risikogebiet.
In Frankfurt am Main gilt ab Freitag zwischen 23 Uhr und 6 Uhr eine
gastronomische Sperrstunde. Das bedeutet, dass Kneipen während dieser Zeit
geschlossen bleiben müssen.
In Berlin, Bremen, Niedersachsen und Nordhrein-Westfalen beginnen die
Herbstferien. Wer beispielsweise aus Berlin-Tempelhof kommt, kann derzeit
einen Urlaub in einem gebuchten Hotel in Bayern nicht antreten. Es sei
denn, er oder sie weist einen höchstens 48 Stunden alten negativen
Coronatest vor. Die Frage nur ist: [2][Wer behält den Überblick], wer sagt
die Reise ab und wer zahlt?
Das Beherbergungsverbot sei in dieser Form „eigentlich nicht praktikabel“,
sagt Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Hotel- und
Gaststättenverbands (Dehoga) Bayern, im Gespräch mit der taz. Viele
Hoteliers hätten aufgrund der Online-Buchungssysteme oftmals zwar eine
Kreditkartennummer, aber keine Herkunftsadresse der noch nicht angereisten
Gäste und könnten diese deshalb nicht ohne Weiteres einem Risikogebiet
zuordnen. Geppert ist dafür, die Verantwortung, ob man aus einem Hotspot
kommt und von daher den Urlaub nicht antreten darf, „in die Hände der Gäste
zu legen“. Diese müssten bei der Anreise eine Selbsterklärung ausfüllen
oder eben ein negatives Ergebnis eines Coronatestes vorlegen.
## Rechtliche Unklarheiten
Damit verknüpft ist allerdings auch die Frage, wer für die Stornierung
zahlt. Kann ein Hotelier aus unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
nicht vermieten, sei er „verpflichtet, dem Gast eine kostenlose Stornierung
zu gewähren oder einen gezahlten Reisepreis zurückzuerstatten“, sagt Robert
Bartel, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Brandenburg, der taz.
Ungeklärt sei allerdings die rechtliche Frage, ob der Hotelier den Gast
nicht darauf verweisen könnte, doch einen Test auf Covid-19 vorher zu
machen und dann mit einem negativen Testergebnis die Reise doch anzutreten.
Auch Geppert verweist auf diesen strittigen Punkt. „Wir versuchen das
rechtlich zu klären.“
Mit einem negativen Testergebnis, das nicht älter sein darf als 48 Stunden,
können auch Gäste aus Corona-Hotspots von überall anreisen. Einige
Bundesländer wie Bremen, Berlin und Thüringen haben sich allerdings dem
generellen Beherbergungsverbot für Gäste aus „Hotspots“ (mit Stand
Donnerstag am Spätnachmittag) noch nicht angeschlossen.
8 Oct 2020
## LINKS
[1] /Jens-Spahn-und-RKI-zur-Coronalage/!5719076
[2] /Coronaregeln-in-den-Bundeslaendern/!5719027
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
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