| # taz.de -- Corona in Deutschland: Wenn ein „Hotspot“ zum Makel wird | |
| > Das Beherbergungsverbot wegen Corona ist schwer umsetzbar. Vor allem kurz | |
| > vor den Herbstferien und bei Online-Buchungen. | |
| Bild: Corona Test in Berlin-Neukölln: Nur mit Negativ-Test darf man in andere … | |
| Immer mehr Landkreise und Städte in Deutschland werden zu sogenannten | |
| Corona-Hotspots, zu Risikogebieten, in denen [1][binnen sieben Tagen mehr | |
| als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner] gezählt wurden. Laut einem | |
| Beschluss vieler Bundesländer unterliegen Menschen aus diesen „Hotspots“ | |
| einem Beherbergungsverbot, dürfen sich also in den meisten anderen | |
| Bundesländern nicht einmieten – das Problem: In einigen dieser Regionen | |
| beginnen just am Wochenende die Herbstferien. Und viele Urlaube sind schon | |
| gebucht. | |
| Zu den „Hotspots“ mit den hohen Infektionszahlen gehören Städte wie Breme… | |
| Vechta, Hagen, Wuppertal, Aachen, Remscheid, Offenbach, Esslingen und die | |
| Landkreise Wesermarsch und das Emsland. Die Liste verändert sich | |
| fortwährend. So waren in Berlin zuerst vier Stadtbezirke als „Hotspots“ | |
| eingestuft, nämlich Tempelhof-Schöneberg, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg | |
| und Neukölln. Seit Donnerstagnachmittag überschritt die ganze Stadt den | |
| Wert und gilt als Risikogebiet. | |
| In Frankfurt am Main gilt ab Freitag zwischen 23 Uhr und 6 Uhr eine | |
| gastronomische Sperrstunde. Das bedeutet, dass Kneipen während dieser Zeit | |
| geschlossen bleiben müssen. | |
| In Berlin, Bremen, Niedersachsen und Nordhrein-Westfalen beginnen die | |
| Herbstferien. Wer beispielsweise aus Berlin-Tempelhof kommt, kann derzeit | |
| einen Urlaub in einem gebuchten Hotel in Bayern nicht antreten. Es sei | |
| denn, er oder sie weist einen höchstens 48 Stunden alten negativen | |
| Coronatest vor. Die Frage nur ist: [2][Wer behält den Überblick], wer sagt | |
| die Reise ab und wer zahlt? | |
| Das Beherbergungsverbot sei in dieser Form „eigentlich nicht praktikabel“, | |
| sagt Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des Hotel- und | |
| Gaststättenverbands (Dehoga) Bayern, im Gespräch mit der taz. Viele | |
| Hoteliers hätten aufgrund der Online-Buchungssysteme oftmals zwar eine | |
| Kreditkartennummer, aber keine Herkunftsadresse der noch nicht angereisten | |
| Gäste und könnten diese deshalb nicht ohne Weiteres einem Risikogebiet | |
| zuordnen. Geppert ist dafür, die Verantwortung, ob man aus einem Hotspot | |
| kommt und von daher den Urlaub nicht antreten darf, „in die Hände der Gäste | |
| zu legen“. Diese müssten bei der Anreise eine Selbsterklärung ausfüllen | |
| oder eben ein negatives Ergebnis eines Coronatestes vorlegen. | |
| ## Rechtliche Unklarheiten | |
| Damit verknüpft ist allerdings auch die Frage, wer für die Stornierung | |
| zahlt. Kann ein Hotelier aus unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen | |
| nicht vermieten, sei er „verpflichtet, dem Gast eine kostenlose Stornierung | |
| zu gewähren oder einen gezahlten Reisepreis zurückzuerstatten“, sagt Robert | |
| Bartel, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Brandenburg, der taz. | |
| Ungeklärt sei allerdings die rechtliche Frage, ob der Hotelier den Gast | |
| nicht darauf verweisen könnte, doch einen Test auf Covid-19 vorher zu | |
| machen und dann mit einem negativen Testergebnis die Reise doch anzutreten. | |
| Auch Geppert verweist auf diesen strittigen Punkt. „Wir versuchen das | |
| rechtlich zu klären.“ | |
| Mit einem negativen Testergebnis, das nicht älter sein darf als 48 Stunden, | |
| können auch Gäste aus Corona-Hotspots von überall anreisen. Einige | |
| Bundesländer wie Bremen, Berlin und Thüringen haben sich allerdings dem | |
| generellen Beherbergungsverbot für Gäste aus „Hotspots“ (mit Stand | |
| Donnerstag am Spätnachmittag) noch nicht angeschlossen. | |
| 8 Oct 2020 | |
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| [1] /Jens-Spahn-und-RKI-zur-Coronalage/!5719076 | |
| [2] /Coronaregeln-in-den-Bundeslaendern/!5719027 | |
| ## AUTOREN | |
| Barbara Dribbusch | |
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