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# taz.de -- Anlauf der Vorratsdatenspeicherung: Druck auf den EuGH
> Der Europäische Gerichtshof hat noch nicht mal verhandelt. Doch Meck-Pomm
> will, dass die Bundesregierung die Einführung schon mal vorbereitet.
Bild: Die Vorratsdatenspeicherung soll Ermittlungen bei Kinderpornografie und H…
Berlin taz | Mecklenburg-Vorpommern will, dass die Bundesregierung schon
vor einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Einführung der
Vorratsdatenspeicherung „vorbereitet“. Einen entsprechenden Antrag hat das
rot-schwarz regierte Land an diesem Freitag in den Bundesrat eingebracht.
Der Antrag ist symbolisch, denn die Vorratsdatenspeicherung ist bereits
seit 2015 in Deutschland Gesetz. Seitdem müssen Telefon- und Internetfirmen
eigentlich zehn Wochen lang anlasslos speichern, wer wann wen angerufen
oder angesimst hat und wer sich wann wie lange ins Internet eingeloggt hat.
Vier Wochen lang müssten zudem die Bewegungsdaten aller Handys gespeichert
werden.
Allerdings widerspricht eine derartige Speicherung von Daten der gesamten
Bevölkerung der Rechtsprechung des EuGH in Luxemburg. Dies hat das
Oberverwaltungsgericht Münster 2017 [1][kurz vor dem praktischen Start der
Vorratsdatenspeicherung in einem Einzelfall entschieden]. Die
Bundesnetzagentur setzte daraufhin die Vorratsdatenspeicherung in
Deutschland faktisch aus. Derzeit steht die anlasslose Speicherung der
Telefon- und Internetverkehrsdaten zwar im Gesetz, wird aber von den Firmen
nicht praktiziert.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im September 2019 den EuGH gefragt, ob
seine strenge Ablehnung der anlasslosen Speicherung auch für die deutsche
Regelung gilt – die mit 10 Wochen kürzer ist als die Fristen anderer
EU-Staaten. Bisher hat der EuGH noch nicht einmal einen Verhandlungstermin
angesetzt. Ein Urteil wird sicher erst nächstes Jahr erfolgen. Es gibt auch
kein Indiz dafür, dass der EuGH eine zehnwöchige anlasslose Speicherung
aller Verkehrsdaten akzeptieren wird.
## Schwierige Lage für die Justizministerin
Der Antrag von Mecklenburg-Vorpommern dient also offensichtlich nur dazu,
Druck auf den EuGH auszuüben, indem auf Ermittlungsprobleme bei
Kinderpornografie und rechtsextremen Hassdelikten hingewiesen wird. Einen
ähnlichen Beschluss hat im Juni bereits die deutsche Innenministerkonferenz
gefasst – einstimmig, mit allen SPD-Ministern.
Christine Lambrecht, Bundesjustizministerin (SPD), verweist auf die
ausstehende EuGH-Entscheidung. Vorher könne man gar nichts machen. Für sie
ist die Lage nicht einfach. Innenminister Horst Seehofer (CSU) würde die
Frist gern vorsorglich auf sechs Monate verlängern. SPD-Parteichefin Saskia
Esken lehnt die Vorratsdatenspeicherung dagegen grundsätzlich ab.
20 Sep 2020
## LINKS
[1] /Beginn-der-Vorratsdatenspeicherung/!5382306
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Vorratsdatenspeicherung
Europäischer Gerichtshof
Datenschutz
EuGH
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Vorratsdatenspeicherung
Kinderpornografie
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