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# taz.de -- Entwurf zu Lobbyregister für Bundestag: Nicht mehr als ein Telefon…
> Ein vertraulicher Entwurf der Groko für ein Lobbyregister sieht Strafen
> bis 50.000 Euro vor. Er sei „löchrig wie ein Schweizer Käse“, meint die
> FDP.
Bild: Machte mit dubiosen Nebentätigkeiten auf sich aufmerksam: CDU-Nachwuchsh…
Berlin taz | Bis zu 50.000 Euro Strafe sollen Lobbyorganisationen zahlen
müssen, wenn sie sich der Registrierungspflicht im von Union und SPD
geplanten Lobbyregister entziehen. Das geht aus einem am Dienstagmorgen
[1][publik gewordenen Gesetzesentwurf] hervor, der der taz vorliegt. Die
Pflicht zur Registrierung solle für Lobbyorganisationen gelten, die
regelmäßig im Bundestag aktiv sind. Zudem ist ein Verhaltenskodex für
Interessenvertreter geplant.
Das Papier gibt Auskunft über den aktuellen Stand der eigentlich
vertraulichen Verhandlungen zwischen den Fraktionen von CDU/CSU und SPD.
Entsprechend verärgert zeigt sich der SPD-Verhandlungsführer Matthias
Bartke.
„Die Veröffentlichung ist für den koalitionären Findungsprozess nicht
hilfreich“, sagt er der taz. Mehrere Monate habe man in den Fraktionen
vertraulich verhandelt. Dass ausgerechnet jetzt, nachdem eine Einschätzung
beim Bundesinnenministerium angefordert wurde, Details nach außen drängen,
„irritiere“.
Erst vor wenigen Wochen hatten sich die Groko-Fraktionen nach den bekannt
gewordenen [2][dubiosen Nebentätigkeiten] des CDU-Abgeordneten Philipp
Amthor grundsätzlich auf ein verbindliches Lobbyregister für den Bundestag
verständigt. Ziel sind strengere Transparenzregeln für Interessenvertreter
und deren Vorgehen im Parlament, um Korruption vorzubeugen. Amthor war
wegen seiner Nebentätigkeit und Lobbyarbeit für das US-amerikanische
IT-Unternehmen Augustus Intelligence stark in die Kritik geraten.
## Auftraggeber müssen nicht genannt werden
Im Detail sieht der Entwurf ein Lobbyregister vor, in dem Name, Sitz,
Interessenbereich, Zusammensetzung, Mitgliederzahl und Angaben zu
Vertreter*innen der Lobbyorganisationen geführt werden sollen. Konkrete
Auftraggeber müssten nicht veröffentlicht werden, die Auftraggeberbranche
jedoch schon. Angaben zu finanziellen Zuwendungen und Aufwendungen für die
Lobbyarbeit wären optional. Lobbyorganisationen, die ihre Finanzen nicht
offenlegen, sollen jedoch keine Hausausweise zum Bundestag mehr erhalten.
„Dieser Gesetzesentwurf erfüllt nicht die [3][Mindeststandards an
Transparenz]“, sagt Roman Ebener von der Nichtregierungsorganisation
Abgeordnetenwatch. In der vorliegenden Form sei der Entwurf nicht viel mehr
als ein Telefonbuch mit den Adressen von Lobbyisten. „Mit wem
Interessenvertreter, wann, wie lange und über welche Themen reden, müsste
nirgends festgehalten werden“, sagt Ebener.
Hinzu komme, dass sich die Interessenvertreter finanzielle Intransparenz
leicht mit dem Verzicht auf einen Hausausweis erkaufen könnten. Dieser sei
zwar ein Symbol für die Nähe zu den Abgeordneten. „Aber auch ohne
Hausausweis lässt sich massiv Einfluss nehmen“, kritisiert Ebener.
## Lobbyarbeit in Ministerien weiter intransparent
Hauptkritikpunkt von Ebener ist jedoch die Tragweite des Entwurfs. Denn
dieser regelt nur Lobbyaktivitäten im Bundestag. Ein Großteil der
Einflussnahme auf die Gesetzgebung findet jedoch schon in den Ministerien
statt, in denen die meisten Gesetze entworfen werden. Interessenvertretung
in diesem Bereich bliebe von dem Entwurf jedoch unberührt.
Auch SPD-Verhandlungsführer Matthias Bartke sieht in diesem Punkt noch
Nachbesserungsbedarf. „Ein erfolgreiches Gesetz würde jede Form von
Einflussnahme auf den Gesetzgebungsprozess transparent machen“, sagt
Bartke. Dafür bräuchte es einen „legislativen Fußabdruck“, der deutlich
mache, wann von welcher Seite aus Einfluss genommen wurde.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Thorsten Frei,
und der parlamentarische Geschäftsführer Patrick Schnieder sehen hier
jedoch keinen Handlungsbedarf des Bundestags. In einem gemeinsamen
Statement schreiben sie, dass jedes Verfassungsorgan die
Interessenvertretung ihm gegenüber selbst regeln solle. Regierung und
Bundesrat sollen demnach selbst entscheiden dürfen, bis zu welchem Grad sie
Lobbyismus transparent machen.
Wenig Begeisterung löst der Gesetzesentwurf bei der Opposition aus. So
heißt es von dem parlamentarischen Geschäftsführer der
FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, der Entwurf sei „löchrig wie ein
Schweizer Käse“. Konkret kritisiert er, dass Gewerkschaften,
Arbeitgeberverbände und Kirchen nicht registriert würden. Zudem sei es
inakzeptabel, dass die Offenlegung der Geldströme mehr oder weniger
optional sei.
25 Aug 2020
## LINKS
[1] https://fragdenstaat.de/blog/2020/08/25/entwurf-lobbyregister/
[2] /Die-Affaere-Philipp-Amthor/!5689991
[3] https://www.lobbycontrol.de/2020/08/mangelhafter-entwurf-scharfe-kritik-an-…
## AUTOREN
Mitsuo Iwamoto
## TAGS
Lobbyismus
Schwerpunkt Korruption
Transparenz
Philipp Amthor
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Sven Giegold
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