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# taz.de -- Senat hat Coronaverordnung gelockert: Mehr tänzerisches Geschick, …
> Sportarten mit Körperkontakt oder großer Nähe sind wieder möglich. In
> Sachen öffentlicher Geselligkeit aber bleibt es schwierig. Ein
> Wochenkommentar.
Bild: Hard Rock Cafe Berlin: Geschäftsführerin Kristina Lange baut vor
Als „Hammer und Tanz“ ist seit den frühen Tagen der Coronapandemie ein
möglicher Umgang mit dem Infektionsgeschehen beschrieben worden: erst
drastische Einschränkungen des öffentlichen Lebens, um das Virus ganz klein
zu machen, dann ein Oszillieren von Lockern und Verschärfen, um sich der
jeweiligen Entwicklung anzupassen.
Was smart klingt, ist in Bezug auf die ökonomischen Folgen nicht so richtig
durchdacht – denn viele Unternehmen, gerade kleine und mittlere, operieren
schon seit dem ersten Lockdown am Rand des wirtschaftlich Vertretbaren. Ein
unkalkulierbares Auf und Zu dürfte ihnen den Rest geben. Auf
gesellschaftlicher Ebene ist ein situationsbezogen smoothes Tänzeln
schon deutlich praktikabler. Ein Sportverein oder ein Chor kann eher damit
leben, dass mal mehr und mal weniger geht.
Aktuell ist die Zahl der Ansteckungen gering, da geht also was. Insofern
ist es sehr erfreulich, dass der Senat in dieser Woche die
Eindämmungsverordnung in Teilen aufgeweicht hat. Sportarten mit
Körperkontakt oder großer Nähe – also fast alles, wobei Bälle im Spiel
sind, Kampfsportarten, aber auch Rudern im selben Boot – sind ab dem
Wochenende wieder möglich, jedenfalls bei begrenzter Gruppengröße. Und den
vielen Singenden der Stadt fällt ein Stein vom Herzen: Wenn sie ausreichend
große Räume finden, können sie unter strengen Auflagen wieder gemeinsam
musizieren. Im Freien und mit Abstand klingt ’ s einfach mies.
## Abstand ist was für Pussies
Während es hier höchste Zeit zum Lockern war, scheinen dem Senat an anderer
Stelle die Zügel ganz zu entgleiten. In Sachen öffentlicher Geselligkeit
gilt §1 (1) der Coronaverordnung gefühlt schon lange nicht mehr: „Jede
Person ist angehalten, die physisch sozialen Kontakte zu anderen Menschen
möglichst gering zu halten“, heißt es da, gefolgt von Absatz 2: „Bei
Kontakten zu anderen Menschen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern
einzuhalten.“
„Dit wüsst ick aba“, sagt der/die Berliner*in in einem solchen Fall. Ein
kleiner Spaziergang durch einen beliebigen Ausgehkiez beweist: Ob an den
Tischen vor den Restaurants und Kneipen, ob beim Massencornern vor dem
Späti – Abstand ist längst wieder was für Pussies. Die tendenziell
unbesorgte Jugend umarmt, busselt und highfivet wie immer, der Elbow bump
ist ein spießiges Relikt vergangener Zeiten.
All das mag im Moment noch glimpflich ausgehen. Aber, und das ist in diesem
Fall eine ebenso banale wie ernste Erkenntnis: Im Nachhinein war man immer
noch schlauer. Ein bisschen mehr tänzerisches Geschick wäre dem Senat hier
auf jeden Fall zu wünschen.
25 Jul 2020
## AUTOREN
Claudius Prößer
## TAGS
Schwerpunkt Coronavirus
Abstandsregeln
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Kneipensterben
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