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# taz.de -- Coronabedingter Aufenthalt: Gestrandet in Kamerun
> Das Konsulat ist nicht für alle Berliner*innen zuständig. Vor allem für
> Menschen mit Aufenthaltsstatus ist die Rückreise nicht so einfach
Bild: Anzeigentafel am Flughafen Tegel: Einfach aus Kamerun zurückzureisen ist…
Berlin taz | Während derzeit Urlaubsreisende aus dem zwei- oder
dreiwöchigen Sommerurlaub nach Berlin zurückkehren oder in diesen
aufbrechen, stecken einige Berliner*innen seit Monaten noch in einer
Anfang des Jahres angetretenen Reise fest. So wie Elvis Lazare Tagueu. Seit
März steckt der 39-jährige Berliner in Kamerun fest. Er war Ende Februar
für vier Wochen hingeflogen, um dort seinen Vater und weitere Verwandte zu
besuchen. Aus den vier Wochen sind wegen der Pandemie inzwischen knapp fünf
Monate geworden. Oder, um genauer zu sein: wegen Corona und wohl auch wegen
seines Aufenthaltsstatus: Denn er hat zwar einen unbefristeten Aufenthalt
in Berlin, ist aber kein deutscher Staatsbürger.
„Die Ausländerbehörde und die Deutsche Botschaft haben mich überhaupt nicht
unterstützt“, sagt er. „Es ist nicht zu verstehen, dass ich bisher nicht
ausreisen konnte.“ Auch ohne deutschen Pass sei er schon lange Arbeitnehmer
und Steuerzahler in Deutschland. Kamerun hatte seine Grenzen als Reaktion
auf die Pandemie am 18. März dichtgemacht, der normale Flugverkehr wurde
eingestellt – doch es gab weiterhin Flüge für Rückkehrer*innen, darunter
auch drei von der Bundesregierung.
Dringend ist die Rückreise für Tagueu nicht nur wegen seiner Arbeit,
sondern auch, weil in Berlin seine 12-jährige Tochter lebt. Tagueu ist
alleinerziehend, für die Dauer seiner Kamerun-Reise war sie bei Freunden in
Berlin untergekommen. Nun ist sie schon seit Monaten ohne
erziehungsberechtigten Elternteil in Berlin. „Ich habe jetzt Elternabende
verpasst und Termine, die wichtig für ihren Schulwechsel waren“, sagt er.
„Schon wegen meiner Tochter hätte das Konsulat meiner Rückreise als
Härtefall zustimmen sollen.“
Dafür, dass er bisher nicht zurückreisen konnte, macht er die Behörden
verantwortlich. „Air France ist durchgehend geflogen. Aber nur, wer
offiziell angemeldet wurde, konnte in den Flügen einen Platz bekommen“,
sagt er. „Sie haben mir beim Konsulat gesagt, dass sie für mich nicht
zuständig sind und nichts für mich tun können.“ Tagueu klingt erst genervt
und dann ziemlich schnell wütend am Telefon.
## Kein Anspruch auf Betreuung
Für ihre Rückholaktion hatte die Bundesregierung sich zu Anfang der
Pandemie noch feiern lassen, die Zahlen waren beachtlich: ab März waren
rund 67.000 Personen mit mehr als 270 Flügen aus insgesamt 65 Ländern
zurückgebracht worden – die hatten in erster Linie aber auch einen
deutschen Pass. Ohne den ist es schon schwieriger: Für „Angehörige aus
Drittstaaten mit bestehendem Aufenthaltsrecht“ seien grundsätzlich die
Behörden des Staats der Staatsangehörigkeit zuständig, heißt es aus dem
Auswärtigen Amt. Im Falle des Aufenthalts im Heimatstaat – wie er hier
offenbar vorliege – bestehe kein Anspruch auf konsularische Betreuung.
„Unabhängig davon haben wir uns im Rahmen der Rückholungsaktion bemüht,
auch Angehörigen dritter Staaten mit Lebensmittelpunkt in Deutschland eine
Rückkehrmöglichkeit anzubieten, soweit die verfügbaren Kapazitäten das
zuließen“, heißt es weiter. Für das Amt läuft jemand wie Tagueu nun als
Einzelfall, Zahlen darüber, wie viele Menschen mit ständigem Aufenthalt in
der Bundesrepublik noch in anderen Ländern festsitzen, hat das Amt nicht.
Tagueu sagt, er habe inzwischen seinen ganzen Jahresurlaub nehmen müssen
und befinde sich nun im unbezahlten Urlaub: ohne Einkommen, aber mit
doppelten Kosten, denn seine Miete in Berlin läuft weiter, dazu kommen
Hotelkosten und Kosten für Telefonate und Papiere in Kamerun. Er möchte von
den Behörden nun eine Kompensation. Und er hofft weiter auf einen baldigen
Rückflug.
28 Jul 2020
## AUTOREN
Uta Schleiermacher
## TAGS
Schwerpunkt Coronavirus
Kamerun
Auswärtiges Amt
Aufenthaltserlaubnis
Schwerpunkt Coronavirus
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