| # taz.de -- Evaluation der Corona-Regeln: Unsichere Datenbasis | |
| > Eine Anfrage der Linkspartei macht klar: Drei Monate nach dem Lockdown | |
| > weiß die Bundesregierung wenig zur Wirkung ihrer Corona-Verordnungen. | |
| Bild: Abstandsmarkierungen in einer Ausstellung: Was daraus folgt, weiß die Bu… | |
| Berlin taz | Kontaktsperren, Schulschließungen, Arbeits-, Versammlungs- und | |
| Reiseverbote: Mitte März griff die Bundesregierung im Kampf gegen die | |
| [1][Coronapandemie] zu Maßnahmen, die die Grundrechte ihrer BürgerInnen in | |
| nicht gekannter Weise einschränkten. Jetzt, drei Monate später, sind viele | |
| der Auflagen zwar erheblich gelockert. Doch wie sie im Einzelnen gewirkt | |
| haben, das weiß die Bundesregierung bis heute nicht. So jedenfalls schreibt | |
| sie es in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken. | |
| Deren Abgeordnete Ulla Jelpke wollte wissen, über welche Datenbasis die | |
| Regierung inzwischen verfügt, um bewerten zu können, welche Maßnahmen wie | |
| wirkungsvoll waren – und wie verhältnismäßig. „Politisch relevant“, so | |
| Jelpke zur taz, seien diese Fragen auch heute noch, da nicht auszuschließen | |
| sei, „dass im Zuge einer ‚zweiten Welle‘ die Eindämmungsmaßnahmen wieder | |
| verschärft werden.“ | |
| Doch Klarheit fehlt. Die Regierung antwortet schwammig auf die Frage, auf | |
| Basis welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse sie die Maßnahmen beschloss: | |
| „In einer Situation, in der weder ein Impfstoff noch eine | |
| Arzneimitteltherapie vorhanden sind, ergab eine Gesamtbetrachtung, dass | |
| mehrere gleichzeitige, nicht pharmakologische Maßnahmen zum Schutz der | |
| Bevölkerung zu ergreifen sind.“ | |
| Eine Evaluierung dieser Maßnahmen hat bis heute indes offenbar nicht | |
| stattgefunden. Hierzu heißt es lediglich: „Die Bundesregierung hat sich | |
| intensiv mit Expertinnen und Experten beraten und in ihre | |
| Entscheidungsfindung einschlägige Studien und internationale Erfahrungen | |
| einbezogen.“ Passen muss die Regierung auch auf Fragen nach der Wirkung von | |
| Geschäftsschließungen sowie des Betriebsverbots von Gast- und Sportstätten, | |
| Gottesdiensten und Reisebussen. | |
| ## Vage Antworten | |
| Auf die Frage etwa, weshalb Reisebusse ab Mitte März nicht mehr fahren | |
| durften, Züge und Flugzeuge aber schon, teilt die Regierung nur mit: | |
| „Hintergrund der vereinbarten Leitlinien vom 16. März 2020 war, dass | |
| [2][Fahrten ohne dringenden Reisegrund] nicht mehr stattfinden sollten. So | |
| sollten nach Sinn und Zweck Reisebusfahrten, da sie häufig primär | |
| touristischen Zwecken dienen, unterbleiben.“ | |
| Auch eine Auseinandersetzung mit der Verhältnismäßigkeit der Einschränkung | |
| der Versammlungsfreiheit und möglichen milderen Mitteln ist in der Antwort | |
| nicht erkennbar. Lapidar heißt es hierzu: „Dieser Abwägung lag zugrunde, | |
| dass der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger für die | |
| Bundesregierung eine besonders hohe Bedeutung hat.“ | |
| Jelpke reicht dies nicht zur Begründung. Sie erwarte von der Regierung, | |
| „umgehend Forschungen zu veranlassen, um herauszufinden, welchen konkreten | |
| Beitrag die einzelnen Maßnahmen des Lockdowns jeweils zur Eindämmung der | |
| Pandemie geleistet haben“. Grundrechtseinschränkungen dürfe es nur geben, | |
| sofern sie verhältnismäßig seien. „Da reicht es auf Dauer nicht, auf Nummer | |
| sicher zu gehen. Sonst geht der Gesundheitsschutz unnötig zu Lasten der | |
| Demokratie.“ | |
| 18 Jun 2020 | |
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| ## AUTOREN | |
| Heike Haarhoff | |
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