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# taz.de -- Evaluation der Corona-Regeln: Unsichere Datenbasis
> Eine Anfrage der Linkspartei macht klar: Drei Monate nach dem Lockdown
> weiß die Bundesregierung wenig zur Wirkung ihrer Corona-Verordnungen.
Bild: Abstandsmarkierungen in einer Ausstellung: Was daraus folgt, weiß die Bu…
Berlin taz | Kontaktsperren, Schulschließungen, Arbeits-, Versammlungs- und
Reiseverbote: Mitte März griff die Bundesregierung im Kampf gegen die
[1][Coronapandemie] zu Maßnahmen, die die Grundrechte ihrer BürgerInnen in
nicht gekannter Weise einschränkten. Jetzt, drei Monate später, sind viele
der Auflagen zwar erheblich gelockert. Doch wie sie im Einzelnen gewirkt
haben, das weiß die Bundesregierung bis heute nicht. So jedenfalls schreibt
sie es in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken.
Deren Abgeordnete Ulla Jelpke wollte wissen, über welche Datenbasis die
Regierung inzwischen verfügt, um bewerten zu können, welche Maßnahmen wie
wirkungsvoll waren – und wie verhältnismäßig. „Politisch relevant“, so
Jelpke zur taz, seien diese Fragen auch heute noch, da nicht auszuschließen
sei, „dass im Zuge einer ‚zweiten Welle‘ die Eindämmungsmaßnahmen wieder
verschärft werden.“
Doch Klarheit fehlt. Die Regierung antwortet schwammig auf die Frage, auf
Basis welcher wissenschaftlichen Erkenntnisse sie die Maßnahmen beschloss:
„In einer Situation, in der weder ein Impfstoff noch eine
Arzneimitteltherapie vorhanden sind, ergab eine Gesamtbetrachtung, dass
mehrere gleichzeitige, nicht pharmakologische Maßnahmen zum Schutz der
Bevölkerung zu ergreifen sind.“
Eine Evaluierung dieser Maßnahmen hat bis heute indes offenbar nicht
stattgefunden. Hierzu heißt es lediglich: „Die Bundesregierung hat sich
intensiv mit Expertinnen und Experten beraten und in ihre
Entscheidungsfindung einschlägige Studien und internationale Erfahrungen
einbezogen.“ Passen muss die Regierung auch auf Fragen nach der Wirkung von
Geschäftsschließungen sowie des Betriebsverbots von Gast- und Sportstätten,
Gottesdiensten und Reisebussen.
## Vage Antworten
Auf die Frage etwa, weshalb Reisebusse ab Mitte März nicht mehr fahren
durften, Züge und Flugzeuge aber schon, teilt die Regierung nur mit:
„Hintergrund der vereinbarten Leitlinien vom 16. März 2020 war, dass
[2][Fahrten ohne dringenden Reisegrund] nicht mehr stattfinden sollten. So
sollten nach Sinn und Zweck Reisebusfahrten, da sie häufig primär
touristischen Zwecken dienen, unterbleiben.“
Auch eine Auseinandersetzung mit der Verhältnismäßigkeit der Einschränkung
der Versammlungsfreiheit und möglichen milderen Mitteln ist in der Antwort
nicht erkennbar. Lapidar heißt es hierzu: „Dieser Abwägung lag zugrunde,
dass der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger für die
Bundesregierung eine besonders hohe Bedeutung hat.“
Jelpke reicht dies nicht zur Begründung. Sie erwarte von der Regierung,
„umgehend Forschungen zu veranlassen, um herauszufinden, welchen konkreten
Beitrag die einzelnen Maßnahmen des Lockdowns jeweils zur Eindämmung der
Pandemie geleistet haben“. Grundrechtseinschränkungen dürfe es nur geben,
sofern sie verhältnismäßig seien. „Da reicht es auf Dauer nicht, auf Nummer
sicher zu gehen. Sonst geht der Gesundheitsschutz unnötig zu Lasten der
Demokratie.“
18 Jun 2020
## LINKS
[1] /Schwerpunkt-Coronavirus/!t5660746
[2] /Reisen-in-Corona-Zeiten/!5690272
## AUTOREN
Heike Haarhoff
## TAGS
Schwerpunkt Coronavirus
Kontaktsperre
Grundrechte
Gesundheitspolitik
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