Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Urteil in den Niederlanden: Sterbehilfe für Demenzerkrankte
> Auch bei schwer an Demenz Erkranten ist aktive Sterbehilfe zulässig, so
> das Gericht. Dafür braucht es eine entsprechende Patientenverfügung
Bild: Mit Patientenverfügung in den Niederlanden möglich: Sterbehilfe für De…
Amsterdam taz | Patienten mit fortgeschrittener Demenz können in den
Niederlanden künftig Sterbehilfe erhalten, auch wenn diese nicht mehr in
der Lage sind, eine zuvor aufgesetzte Erklärung zu bestätigen. Dies
urteilte am Dienstag der Hoge Raad, das oberste Gericht der Niederlande, in
Den Haag. Mediziner dürfen demnach einem „schriftlichen Ersuchen um
Sterbehilfe“ nachkommen, ohne dass die entsprechende Erklärung mündlich
bestätigt werden muss, so Willem van Schendel, der Vizepräsident des
Gerichts.
Die Bedingungen: Die sogenannten Sorgfältigkeitskriterien, ein zentrales
Element des niederländischen Sterbehilfegesetzes von 2002, müssen erfüllt
sein. Unter anderem muss die betreffende Person „aussichtslos und
unerträglich leiden“. Das müssen insgesamt zwei unabhängige Ärzte
bestätigen. Darüber hinaus muss in der Patientenverfügung zudem
ausdrücklich erwähnt sein, dass aktive Sterbehilfe geleistet werden soll,
wenn derjenige „als Folge fortgeschrittener Demenz seinen Willen nicht mehr
äußern kann“.
Hinter dem Urteil in letzter Instanz steht ein heftig umstrittener Fall von
Sterbehilfe an einer 74-jährigen Demenzpatientin in einem Pflegeheim in Den
Haag im Jahr 2016. Diese hatte, nach vergleichbaren Erfahrungen mit ihrer
Mutter, zuvor eine entsprechende Verfügung aufgestellt. Mündlich gab sie
jedoch nunmehr, so niederländische Medien, „widersprüchliche Signale“.
Die Ärztin, die in Absprache mit den Angehörigen die Verfügung ausführte,
hätte daher intensiver mit ihrer Patientin sprechen müssen, folgerte die
Staatsanwaltschaft. Im Spätsommer 2019 musste sich die inzwischen
pensionierte Medizinerin daher vor einem Gericht in Den Haag wegen Mordes
verantworten.
## Prozess um Rolle von Ärztin
Sie wurde letztlich freigesprochen, weil sie die besagten Kriterien
sorgfältig eingehalten und „keine Fehler gemacht“ habe. Es war das erste
Mal, dass es in einem Sterbehilfeprozess in den Niederlanden um die Rolle
ausführender Ärzte ging.
Die Staatsanwaltschaft hatte das oberste Gericht daraufhin um ein
Grundsatzurteil gebeten, um Klärung in solchen Fällen zu erlangen. In den
N[1][iederlanden] wie auch in [2][Belgien], wo aktive Sterbehilfe ebenfalls
seit 2002 legal ist, gibt es seit langem Diskussionen über die Anwendung
des Gesetzes bei Demenzerkrankten, was nur sehr selten geschieht. 2019 gab
es 6.361 Fälle von aktiver Sterbehilfe in den Niederlanden, darunter waren
zwei Patienten mit schwerer Demenz.
Das Urteil von Den Haag wurde daher mit Spannung erwartet. Es handele sich
um „einen Schritt voraus“, erklärte im Rundfunksender NOS Steven Pleiter
vom Sterbehilfe-Expertisezentrum, einem unabhängigen Netzwerk von Ärzten
und Fachleuten mit Sitz in Den Haag. Sterbehilfe bei mangelnder
Einwilligungsfähigkeit bleibe weiterhin komplex und bedürfe „äußerster
Sorgfalt“.
21 Apr 2020
## LINKS
[1] /Archiv-Suche/!5100239&s=Aktive+Sterbehilfe+Niederlande/
[2] /Belgien-und-die-Sterbehilfe/!5048460&s=Aktive+Sterbehilfe+Niederlande/
## AUTOREN
Tobias Müller
## TAGS
Sterbehilfe
Niederlande
Demenz
Behinderung
Sterbehilfe Deutschland
Sterbehilfe
## ARTIKEL ZUM THEMA
Nachruf auf Matthias Vernaldi: Unverschämt lebendig
Matthias Vernaldi war Vorkämpfer für die Selbstbestimmung von Menschen mit
Behinderungen – vor einer Woche ist er mit 60 Jahren gestorben.
Grundsatzurteil zu Sterbehilfe: „Akt autonomer Selbstbestimmung“
Das Bundesverfassungsgericht kippt das Verbot der „geschäftsmäßigen Hilfe
zur Selbsttötung“. Suizidhilfe-Vereine können wieder legal arbeiten.
Diskussion um Sterbehilfe: Das Recht auf einen Notausgang
Im Februar entscheidet das Verfassungsgericht über eine Beschwerde zur
Sterbehilfe. Sollen Schwerkranke ein Recht auf professionelle Hilfe haben?
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.